2022

Konsolidierung von IFRS-Stiftung und Value Reporting Foundation

01.08.2022

Die Konsolidierung der Value Reporting Foundation (VRF) in die IFRS Stiftung ist abgeschlossen.

Die VRF wurde im Juni 2021 durch die Fusion des International Integrated Reporting Council (IIRC) und des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) gegründet. Die Konsolidierung mit der IFRS Stiftung wird die Arbeit der IFRS Stiftung durch den branchenbasierten Ansatz der SASB Standards und des Integrated Reporting Framework beeinflussen.

Die Konsolidierung ist Teil des COP26-Ziels, führende Organisationen, die sich mit der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen für Investoren befassen, mit der IFRS Stiftung zu konsolidieren.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Website der IFRS-Stiftung.

Stellungnahme der WPK zu den vorgeschlagenen ESRS

01.08.2022

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat eine Stellungnahme zu den Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) eingereicht, die von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) entwickelt und im April 2022 zur Kommentierung gestellt wurden.

Die WPK begrüßt die Gesetzgebungsinitiative der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Zudem vertritt sie Auffassung, dass verbindliche Standards in diesem Kontext dazu beitragen können, den Aussagegehalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung adressatenorientiert zu verbessern und vergleichbarer zu machen.

In den ESRS-Entwürfen sieht die WPK ein gutes Fundament, das aber einer nochmaligen Überarbeitung bedarf. Folgende Kritikpunkte werden adressiert:

  • unzureichender zeitlicher Rahmen von Standardsetzung und Kommentierungsmöglichkeit,
  • fehlende Mittelstandsperspektive der Standardentwürfe,
  • Gefahr der Offenlegung von Unternehmensinterna und Geschäftsgeheimnissen,
  • fehlender roter Faden und unzureichende Handhabbarkeit der Standards,
  • weit gefasster Stakeholderkreis,
  • schwer verständliches Konzept der Double Materiality,
  • unzureichende Konvergenz mit Berichtsstandards des ISSB.

Die Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite des WPK

Deutschsprachiger Newsletter zur politischen Einigung zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

01.08.2022

Am 21. Juni 2022 wurde im Trilog zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat eine vorläufige politische Einigung zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erreicht.

Zu dieser Einigung steht jetzt ein ausführlicher iGAAP fokussiert-Newsletter zur Verfügung, in dem die Einigung in deutscher Sprache erläutert und zusammengefasst wird.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Juli

01.08.2022

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Juli 2022.

Der Newsletter bietet außerdem eine Zusammenfassung der Sitzungen des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 6. Juli, der Sitzung von TEG am 13. Juli und den Sitzungen des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 6. und 12. Juli 2022.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

ISSB Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Juli 2022)

29.07.2022

Die IFRS Stiftung hat den ersten Podcast veröffentlicht, in dem die Höhepunkte der ersten ISSB-Sitzung besprochen werden. Gastgeber des Podcasts sind der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd.

Folgende Themen werden in dem Podcast diskutiert:

  • ISSB Hintergrundinformationen. 
  • Reaktionen und Höhepunkte der Diskussion auf der ersten ISSB-Sitzung.
  • Eindrücke der ersten Rückmeldungen zu den ISSB-Standardentwürfen.
  • Künftige Erwartungen und Festlegung des Arbeitsprogramms.
  • Bedeutung von branchenbasierter Standardsetzung und der SASB-Standards.

Der Podcast kann über die Pressemitteilung auf der Website der IFRS Foundation abgerufen werden.

Bitte klicken Sie hier um die detaillierten Notizen der Deloitte-Beobachter zur ISSB-Sitzung einzusehen.

IASB schließt seine Agendakonsultation mit einem Bericht über die Rückmeldungen ab

29.07.2022

Am 30. März 2021 hat der International Accounting Standards Board (IASB) seine zweite öffentliche Konsultation angestoßen, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollten.

 

Hintergrund

In der Bitte um Rückmeldungen, die im März 2021 veröffentlicht wurde, fragte der Board allgemein nach der strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards, nach den Kriterien für die Beurteilung der Priorität von Projekten, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten, und nach Sachverhalten der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten. Der Board erhielt 124 Stellungnahmen und 37 Antworten auf seine Online-Umfrage.

 

Allgemeine Botschaften

Zu den drei großen Bereichen, zu denen konsultiert wurde, wurden die folgenden allgemeinen Anmerkungen gemacht:

  • Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des BoardsDie Stellungnehmenden unterstützten im Allgemeinen die aktuelle strategische Ausrichtung des Boards. Sie vertraten auch die Auffassung, dass die Ausgewogenheit der Aktivitäten des IASB in etwa richtig ist, allerdings wurde von einigen Seiten eine Verstärkung der Bemühungen um die digitale Berichterstattung sowie um die Verständlichkeit und Zugänglichkeit der Standards gefordert. Der IASB wird daher eine leichte Verstärkung in diesen beiden Bereichen vorsehen.
  • Kriterien für die Beurteilung der Priorität von Projekten, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten. Fast alle Stellungnehmenden waren mit den vom Board vorgeschlagenen Kriterien einverstanden. Viele stellten fest, dass die Kriterien ausgewogen und angemessen sind. Einige schlugen vor, dass der IASB die Kriterien in eine Rangfolge bringt oder sie in wesentliche und sekundäre Kriterien unterteilt.
  • Sachverhalte der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten. Die meisten Stellungnehmenden stuften potenzielle Projekte zu klimabezogenen Risiken, Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen sowie immaterielle Vermögenswerte als hohe Priorität ein. Ebenfalls weit oben auf der Liste standen die Unternehmensfortführung, Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen sowie die Kapitalflussrechnung und damit verbundene Themen. Am Ende der Liste standen potenzielle Projekte zu Fremdkapitalkosten, Warentransaktionen, Leistungen an Arbeitnehmer, Aufwendungen — Vorräte und Umsatzkosten, Fremdwährungen, staatliche Zuschüsse, Negativzinsen und Einzelabschlüsse, Inflation und Zwischenabschlüsse.

Der IASB war auch sehr erfreut über die im Rahmen der Umfrage eingegangenen Antworten, da sie auch Antworten von Interessengruppen enthielten, die normalerweise nicht auf Konsultationen antworten. Die Möglichkeit, über eine Umfrage zu antworten, wird auch für künftige Konsultationen in Betracht gezogen werden, da sie eine breitere Grundgesamtheit zur Teilnahme ermutigt hat.

 

Entscheidungen des IASB

Die Stellungnahmefrist zur Bitte um Rückmeldungen endete im September 2021. Der IASB hat von November 2021 bis April 2022 die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und Folgendes beschlossen:

  • Aufnahme eines Projekts zur Standardpflege und einheitlichen Anwendung von klimabedingten Risiken in das Arbeitsprogramm;
  • Erweiterung der Forschungspipeline um Projekte zu folgenden Themen:
    1. immaterielle Vermögenswerte; und
    2. Kapitalflussrechnung und damit zusammenhängende Fragen;
  • Erstellung einer Reserveliste von Projekten, die nur dann in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden können, wenn zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, darunter Projekte zu folgenden Themen:
    1. operative Segmente; und
    2. Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen; und
  • keine Aufnahme von Projekten in das Arbeitsprogramm zu folgenden Themen:
    1. Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen; oder
    2. Angaben zur Unternehmensfortführung.

 

Sonstige Rückmeldungen

Die Stellungnehmenden äußerten sich auch zu folgenden Themen:

  • Zusammenarbeit mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB). Der IASB und der ISSB wollen zusammenarbeiten, um eine komplementäre Standardsetzung und Berichterstattung zu unterstützen. Der IASB ist der Ansicht, dass Koordinierung und Ressourcen erforderlich sein werden, um die Zusammenarbeit mit dem ISSB neben den bestehenden Aktivitäten des IASB zu unterstützen. Dies würde sich auf neue Rechnungslegungsstandards und größere Änderungen an den Rechnungslegungsstandards, die digitale Finanzberichterstattung, die Verständlichkeit und Zugänglichkeit von Rechnungslegungsstandards und die Einbindung von Interessengruppen beziehen und sich darin widerspiegeln.
  • Ausbau der Partnerschaften mit nationalen Standardsetzern. Die Partnerschaft des IASB mit den nationalen Standardsetzern unterstützt bereits alle Hauptaktivitäten des IASB. Der IASB kam jedoch zu dem Schluss, dass die Ressourcen der nationalen Standardsetzer es dem IASB nicht ermöglichen würden, die Anzahl der Projekte zu erhöhen, die es in sein Arbeitsprogramm für 2022 bis 2026 aufnehmen könnte. Längerfristig könnte die Unterstützung der nationalen Standardsetzer, insbesondere während der Forschungsphase eines Projekts, jedoch eine schnellere Fertigstellung von Projekten ermöglichen und damit Kapazitäten für die Aufnahme weiterer Projekte in das Arbeitsprogramm des IASB im Rahmen künftiger Agendakonsultationen schaffen.
  • Priorität der bei den Überprüfungen nach der Einführung festgestellten Sachverhalte. Um die Erwartungen der Interessengruppen zu erfüllen, wäre es nach Ansicht der Stellungnehmenden hilfreich, wenn der IASB die Ziele einer Überprüfung nach der Einführung klar darlegen und besser erklären würde, was das Ergebnis einer Überprüfung nach der Einführung sein kann. Der IASB hat mit dem Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) der Treuhänder erörtert, wie das Ziel, der Prozess und die möglichen Ergebnisse einer Überprüfung nach der Einführung klarer kommuniziert werden können.

 

Weiterführende Informationen

Die folgenden englischsprachigen Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

 

DRSC-Stellungnahmen zu den beiden Entwürfen des ISSB

29.07.2022

Das DRSC hat gegenüber dem ISSB zu dessen Entwürfen ED/2022/S1 'Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen' und ED/2022/S2 'Klimabezogene Angaben' Stellung genommen.

Darin bekräftigt das DRSC seine Unterstützung für globale Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Anschlussfähigkeit an nationale und regionale gesetzliche Vorgaben wie die künftigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), hebt das DRSC als Herausforderung hervor, und fordert zu einer konstruktiven Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen auf.

In den Stellungnahmen wird die Orientierung an Struktur und Inhalten der Empfehlungen der Task-force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) befürwortet. Anpassungsbedarf sieht das DRSC im Hinblick auf die Präzisierung von grundlegenden Begriffen (wie z.B. des Ausdrucks „Nachhaltigkeit“) und die Aufnahme von weiteren Anwendungsleitlinien (wie z.B. in Bezug auf die Wesentlichkeitsanalyse zur Identifikation berichtspflichtiger Nachhaltigkeitsaspekte). Neben der Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Risken und Chancen sei der Rolle der Auswirkungen mehr Bedeutung beizumessen.

Das DRSC befürwortet die in den Entwürfen ED/2022/S1 und ED/2022/S2 enthaltenen Ansätze zur integrierten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung und regt eine enge Zusammenarbeit des ISSB mit dem International Accounting Standards Board (IASB) an. Einen wesentlichen Ansatzpunkt stelle hier die Konsistenz der Standardentwürfe zu den Vorgaben im Leitliniendokument zur Lageberichterstattung dar.

Die Einführung sektorspezifischer Standards wird dem Grunde nach begrüßt. Der vom ISSB verfolgte Ansatz in Bezug auf die Übernahme der vom Sustainable Accounting Standards Board (SASB) entwickelten Standards sei jedoch kritisch, da die Vereinbarkeit regelbasierter und prinzipienorientierter Berichtsvorgaben unklar ist.

Zugang zu den beiden englischsprachigen Stellungnahmen haben Sie auf der Internetseite des DRSC:

IOSCO identifiziert die wichtigsten Punkte für die Evaluierung der ISBB-Standards

28.07.2022

Auf ihrer jüngsten Boardsitzung begrüßte die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) das starke Engagement der Interessengruppen bei den Vorschlägen für eine umfassende globale Grundlinie von Nachhaltigkeitsangaben für Kapitalmärkte. Die Boardmitglieder einigten sich auf die Kriterien, die IOSCO zur Bewertung der ISSB-Standards heranziehen wird, und legten die wichtigsten Punkte fest, auf die sich IOSCO bei der Evaluierung konzentrieren sollte.

Der IOSCO-Board erörterte insbesondere drei wichtige praktische Fragen der Verhältnismäßigkeit und der Umsetzung, die zu berücksichtigen sind:

  • Sicherstellung, dass die vorgeschlagenen Standards wirklich als wirksame globale Grundlinie im Rahmen einer freiwilligen oder verpflichtenden Regelung dienen können, einschließlich der Frage, wie die Vorschriften skaliert und schrittweise eingeführt werden können, um Emittenten mit unterschiedlichem Entwicklungsstand in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht zu werden;
  • wie der ISSB die Umsetzung am besten unterstützen kann, indem er Definitionen klärt und bei Bedarf zusätzliche Leitlinien und Beispiele bereitstellt;
  • wie und wann die vorgeschlagenen branchenbezogenen Angaben aufgenommen werden sollen, wobei einerseits anerkannt wird, dass branchenspezifische Angaben von den Anlegern sehr geschätzt werden, andererseits aber auch, dass einige Angaben für einige Emittenten anfangs eine Herausforderung darstellen könnten.

In der Erklärung auf der Internetseite von IOSCO wird darauf hingewiesen, dass der Konsultationsprozess für eine mögliche Empfehlung beginnen wird, sobald der ISSB seine endgültigen Standards veröffentlicht hat. Ferner heißt es, dass IOSCO begonnen hat, mit den internationalen Standardsetzern im Prüfungsbereich zusammenzuarbeiten, um einen gemeinsamen globalen Ansatzes für eine unabhängige und qualitativ hochwertige Prüfung der Nachhaltigkeitsangaben von Emittenten zu fördern.

Zur vollständigen Erklärung in englischer Sprache auf der Internetseite von IOSCO gelangen sie hier.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juli 2022

27.07.2022

Der IASB hat vom 18. bis 21. Juli 2022 in seinen Räumen in London getagt und elf Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Die folgenden Themen standen auf der Tagesordnung:

Primäre Abschlussbestandteile

Der IASB hat Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten — Fragen, die sich speziell auf die Kategorie der Investitionstätigkeit beziehen; Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten — Fragen, die sich speziell auf die Kategorie der Finanzierungstätigkeit beziehen; die Angabe der betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art im Anhang; und außergewöhnliche Posten erörtert. Der Board unterstützte  alle Empfehlungen des Stabs. Der IASB erörterte die Definition ungewöhnlicher Posten, aber es bleibt unklar, in welche Richtung der IASB gehen wird. 

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der IASB hat in dieser Sitzung die Rückmeldungen zum Entwurf ED/2021/10 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen diskutiert. Er gab auch die Freigabe für die letzten Schritte des Konsultationsprozesses zur Finalisierung der Änderung an IAS 1 für langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen (Entwurf/2021/9). Der IASB entschied, dass Unternehmen die Änderungen für jährliche Berichtsperioden anwenden müssen, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Keines der IASB-Mitglieder erhob Einwände gegen die Finalisierung von drei Agendaentscheidungen: Künftige Belastungen aus nicht erreichten Schadstoffausstoßobergrenzen (IAS 37); Klassifizierung von öffentlichen Anteilen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital (IAS 32); und Übertragung von Versicherungsschutz (IFRS 17). Beachten Sie bitte, dass die Agendaentscheidung in Bezug auf die Übertragung von Barmitteln dem IASB auf dieser Sitzung nicht vorgelegt wurde.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung

Im September 2021 veröffentlichte der IASB die Bitte um Informationsübermittlung Überprüfung nach der Einführung — IFRS 9 'Finanzinstrumente' — Klassifizierung und Bewertung. Der IASB hat auf dieser Sitzung die Rückmeldungen zur Bilanzierung von Änderungen bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten diskutiert. Der Stab legte auch vorläufige Sichtweisen in Bezug auf die wichtigsten identifizierten Anwendungsprobleme dar. Der IASB entschied, ein Projekt in seine Forschungspipeline aufzunehmen, um eine mögliche Klärung der Vorschriften für die Bewertung von Änderungen bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten und die Anwendung der Effektivzinsmethode zu untersuchen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung

Der IASB beschloss im November 2021, mit der Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zu Wertminderungen in IFRS 9 in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 zu beginnen. Der voraussichtliche Zeitplan sieht vor, dass die IASB-Mitglieder und der Stab zwischen September 2022 und Februar 2023 Einbindungsveranstaltungen mit Erstellern, Prüfern, Adressaten von Abschlüssen, Regulierungsbehörden und Standardsetzern durchführen werden. Darüber hinaus wird der Stab akademische Forschungsarbeiten und andere für diese Überprüfung nach der Einführung relevante Materialien prüfen. Die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung ist für die erste Hälfte des Jahres 2023 vorgesehen, wobei die Stellungnahmefrist 120 Tage betragen soll.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angabevorschriften auf Standardebene

Der Zweck der Sitzung war die Analyse der möglichen Handlungsoptionen, die dem IASB zur Verfügung stehen, um auf die Rückmeldungen des Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) zum Entwurf ED/2021/3 Angabevorschriften in den IFRS — Ein Pilotansatz zu reagieren. Der Stab bat um Rückmeldungen darüber, welche Aspekte des Projekts der IASB weiterverfolgen sollte und welche nicht. Es schien wenig bis gar keine Unterstützung für den Abschluss des Projekts zu geben, sondern eher für einen "Mittelweg" bei der Ausarbeitung von Angabenvorschriften mit dem Ziel, ein besseres Rahmenkonzept für Unternehmen zu schaffen, damit diese nach eigenem Ermessen nützliche Informationen für die Adressaten der Abschlüsse ermitteln und offenlegen können. Es gab auch Vorbehalte in Bezug auf IAS 19 und IFRS 13, die erwogen werden müssten.

Vertragliche Cashflow-Merkmale

Im Mai 2022 beschloss der IASB, ein Standardsetzungsprojekt zur Klärung bestimmter Aspekte der Vorschriften von IFRS 9 für die Bewertung der vertraglichen Cashflow-Merkmale eines finanziellen Vermögenswerts (d. h. der Vorschriften für ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag) zu starten. Der IASB kam im Juni überein, dass für ESG-bezogene Merkmale keine spezifischen Vorschriften für ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag entwickelt werden sollten, sondern eine Klarstellung als Anwendungsleitlinien für das Konzept einer grundlegenden Kreditvereinbarung erfolgen sollte, ob und wie die Art eines bedingten Ereignisses (d. h. der Auslöser für eine Änderung des Zeitpunkts oder der Höhe der vertraglichen Zahlungsströme) relevant ist, um zu bestimmen, ob es sich bei den Zahlungsströmen um ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt, und Beispiele in den Textziffern B4.1.13 und B4.1.14 von IFRS 9 für die Anwendung der Vorschriften für ausschließliche Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag auf bestimmte Sachverhalte (einschließlich der Aufnahme zusätzlicher Beispiele für finanzielle Vermögenswerte mit ESG-bezogenen Merkmalen) aufzunehmen. Der Stab hat auf dieser Sitzung seine vorläufige Analyse der ersten beiden Konzepte darlegt. Die IASB-Mitglieder äußerten sich sehr positiv über die vorläufige Analyse und unterstützten die Richtung des Projekts.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Der IASB setzte in dieser Sitzung seine Erörterung der Rückmeldungen fort, die als Reaktion auf das Diskussionspapier DP/2018/1 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital eingegangen sind. Textziffer 23 von IAS 32 schreibt vor, dass ein Vertrag, der ein Unternehmen zum Erwerb eigener Eigenkapitalinstrumente gegen flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte verpflichtet, als finanzielle Verbindlichkeit zu erfassen ist. Die finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz mit dem Barwert des Rückzahlungsbetrags angesetzt und aus dem Eigenkapital umgegliedert. Bei der Anwendung der Vorschriften in IAS 32 Textziffer 23 gibt es in der Praxis Anzeichen für eine unterschiedliche Bilanzierung. Der Stab erläuterte in dieser Sitzung die aktuellen Vorschriften in IAS 32, eine kurze Historie der Vorschriften für Verträge, die eine Verpflichtung zur Rücknahme eigener Eigenkapitalinstrumente enthalten, eine Zusammenfassung der bisherigen Diskussionen des IASB und des IFRS Interpretations Committee sowie Rückmeldungen zu den Vorschlägen im Diskussionspapier 2018. Die IASB-Mitglieder unterstützten im Allgemeinen die Ausrichtung des Projekts. Der Stab wird weiter an konkreten Vorschlägen arbeiten.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der Board entschied, dass die Anwendungsleitlinien des endgültigen Standards nicht die Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung spezifizieren sollten, sondern sich vielmehr darauf konzentrieren sollten, den Unternehmen zu helfen, Unterschiede im Zeitablauf zu erkennen. Die Anwendungsleitlinien werden sich auf die häufigsten Unterschiede im Zeitablauf konzentrieren, die sich aus verschiedenen Arten von regulatorischen Regelungen ergeben können. Der IASB bat den Stab, weitere Überlegungen über die Formulierung dieses Abschnitts anzustellen und das Thema zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen. Der IASB hat außerdem entschieden, dass, wenn ein Unternehmen ein einklagbares gegenwärtiges Recht auf regulatorische Renditen für einen noch nicht nutzungsbereiten Vermögenswert hat, diese Renditen Teil der zulässigen Gesamtvergütung für Güter oder Dienstleistungen sind, die während des Zeitraums geliefert werden, in dem das Unternehmen das Kapital für die Herstellung des Vermögenswerts bereitstellt.

Dynamisches Risikomanagement

Der IASB hat auf dieser Sitzung seine Beratungen über das Diskussionspapier DP/2014/1 Bilanzierung dynamischer Risikomanagementtätigkeiten – ein Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging fortgesetzt. Der Stab legte die Bereiche und Themen dar, die weiter geprüft werden müssen, um die Entwicklung des Modells für dynamisches Risikomanagement zu vervollständigen, und schlug eine Reihenfolge für die künftigen Diskussionen in der nächsten Phase des Projekts vor. Die IASB-Mitglieder befürworteten im Allgemeinen die eingeschlagene Richtung.

Lageberichterstattung

Im April 2022 schloss der IASB die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung ab. Als nächster Meilenstein des Projekts muss der IASB die weitere Ausrichtung des Projekts festlegen. Bei der Festlegung des Projektfortschritts wird der IASB die sich entwickelnde Berichterstattungslandschaft sowie die Forderungen der Interessengruppen nach einer Zusammenarbeit zwischen dem IASB und dem ISSB bei der Ausarbeitung der endgültigen Vorschriften berücksichtigen müssen. Der IASB wird auch die möglichen Auswirkungen der Verpflichtung in Betracht ziehen müssen, Möglichkeiten zu erwägen, Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen dem <IR>-Rahmenkonzept und den im Projekt zur Lageberichterstattung entwickelten Vorschlägen zu behandeln. Der Stab plant, zur Erleichterung der Erörterung möglicher Fortschritte im Projekt zur Lageberichterstattung im Licht der Erörterung der Rückmeldungen zu Entwurf/2021/6 und der Entwicklung der Berichterstattungslandschaft Alternativen zu entwickeln und sie dem IASB in einer künftigen Sitzung vorzustellen. Die IASB-Mitglieder räumten ein, dass sich die Landschaft seit der Veröffentlichung des Entwurfs erheblich verändert hat, und wiesen darauf hin, dass die eingegangenen Rückmeldungen, obwohl sie nur acht Monate alt sind, erheblich veraltet sein könnten. Die IASB-Mitglieder waren sich einig, dass dies ein Bereich ist, in dem der IASB und der ISSB zusammenarbeiten müssen, und dass der IASB eine Reihe von Entscheidungen treffen muss, einschließlich der Frage, ob Teile der Vorschläge, die sich nur auf Abschlüsse beziehen, finalisiert werden sollen und welchen Status das Leitliniendokument haben wird. 

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Im Rahmen der Arbeit des IASB hat der Stab weitere Untersuchungen zu Angaben über Unternehmenszusammenschlüsse durchgeführt. Der Zweck dieser Sitzung war es, dem IASB zusätzliche Untersuchungen und Analysen als Reaktion auf die Anmerkungen der IASB-Mitglieder in der Sitzung im April 2022 zur Verfügung zu stellen. Der IASB wurde in dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten. Die meisten IASB-Mitglieder waren der Ansicht, dass genügend Untersuchungen durchgeführt wurden, um einen vorläufigen Vorschlag auf die Septembersitzung zu bringen, über den die IASB-Mitglieder entscheiden können, wobei sie anmerkten, dass es wahrscheinlich keine zusätzlichen Informationen gibt, die zu einer Änderung ihrer allgemeinen Ansichten führen würden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Treuhänder der IFRS-Stiftung möchten freiwerdende Stellen im IFRS-Beirat besetzen

27.07.2022

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen nach Kandidaten, um Ende 2022 frei werdende Stellen im IFRS-Beirat zu besetzen. Darüber hinaus haben die Treuhänder einer vorübergehenden Erweiterung des Beirats zugestimmt, um der kürzlich erfolgten Gründung des ISSB Rechnung zu tragen, die zu einer Erweiterung des Aufgabenbereichs des Beirats geführt hat.

Zusätzlich zu den vier neuen Ernennungen stehen 15 Mitglieder des IFRS-Beirats zur Wiederernennung an. Da Wiederbestellungen nicht garantiert sind und das Aufgabengebiet des Beirats nach der Gründung des ISSB erweitert wurde, werden die Mitglieder, deren Vertreter für eine zweite Amtszeit in Frage kommen, in einem Pool mit den neu eingegangenen Bewerbungen und/oder Nominierungen in Betracht gezogen. 

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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