2022

IOSCO-Vorsitzender skizziert Fortschritte bei den ISSB-Standards und deren Übernahme

13.12.2022

Auf dem A4S Summit 2022 am 13. Dezember 2022 über die neuesten Entwicklungen in der globalen Nachhaltigkeitsberichterstattung wies der IOSCO-Vorsitzende Jean-Paul Servais auf die noch zu leistende Arbeit hin, damit die ISSB-Standards für Nachhaltigkeitsangaben von den Unternehmen für ihre Bilanzen Ende 2024 verwendet werden können.

Er führte aus, dass

  • die IFRS-Stiftung ihre Verpflichtungen zur Einrichtung des ISSB erfüllt hat;
  • der ISSB seine Standards für Klimaangaben und allgemeine Vorschriften in der ersten Jahreshälfte 2023 veröffentlichen wird;
  • IOSCO dann schnell handeln und die ISSB-Standards anhand der vereinbarten Übernahmekriterien bewerten wird;
  • die Maximierung der Interoperabilität auf der ganzen Welt ein wichtiger Faktor für die Übernahmeentscheidung der IOSCO sein wird;
  • sichergestellt werden muss, dass Unternehmen in allen Entwicklungsstadien, Größenordnungen und Ausbaustufen die Standards anwenden können;
  • IOSCO in enger Zusammenarbeit mit dem ISSB ein umfassendes Programm zum Aufbau von Kapazitäten initiiert hat, um die Wertpapieraufsichtsbehörden bei ihren Vorbereitungen zur Übernahme und Umsetzung der ISSB-Standards zu unterstützen; und
  • der Monitoring Board sicherstellen wird, dass der Konsultationsprozess bei der Entwicklung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den ISSB an erster Stelle steht und dass es keine Abkürzungen geben wird.

Ein Transkript der englischsprachigen Rede ist auf der Internetseite von IOSCO verfügbar. Außerdem ist eine Aufzeichnung verfügbar (ca. 16 Minuten).

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

12.12.2022

Der IASB wird vom 13. bis 15. Dezember 2022 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Der Stab empfiehlt, keine Änderungen an den Vorschriften zum Ausweis von Eigenkapitalinstrumenten in IAS 32 vorzunehmen oder speziell auf finanzielle Verbindlichkeiten einzugehen, die vertragliche Verpflichtungen zur Zahlung von Beträgen enthalten, die auf der Leistung des Unternehmens oder Änderungen des Nettovermögens des Unternehmens basieren. Der Stab empfiehlt jedoch, dass Unternehmen mit dieser Art von finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, verpflichtet werden, den Gesamtbetrag der in jeder Berichtsperiode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Gewinne oder Verluste anzugeben, die sich aus der Neubewertung dieser finanziellen Verbindlichkeiten ergeben.

Arbeitsprogramm

Der Stab erwartet, dass der IASB seine Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 mit der Veröffentlichung seider Zusammenfassung der Rückmeldungen im Dezember 2022 abschließen wird. Der Stab erwartet auch, dass der IASB sein Projekt zur Angabeninitiativen - Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene - mit der Veröffentlichung seiner Projektzusammenfassung im ersten Quartal 2023 abschließen wird. Der Stab geht außerdem davon aus, dass der IASB im 2. Quartal 2023 endgültige Änderungen an den Modellregeln für die internationale Steuerreform - Säule 2 und Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen veröffentlichen wird.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der Stab empfiehlt, dass ein Unternehmen Inflationsanpassungen an die regulatorische Kapitalbasis nicht als regulatorischen Vermögenswert ansetzt. Er empfiehlt außerdem, dass ein Unternehmen einen regulatorischen Vermögenswert (eine regulatorische Verbindlichkeit) in Bezug auf einen zulässigen Aufwand oder Leistungsanreiz, der in seiner regulatorischen Kapitalbasis enthalten ist, ansetzen sollte, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der regulatorischen Kapitalbasis des Unternehmens und seinen Sachanlagen besteht und das Unternehmen ein einklagbares gegenwärtiges Recht (eine einklagbare gegenwärtige Verpflichtung) hat, den zulässigen Aufwand oder Leistungsanreiz zu (von) künftigen regulierten Tarifen hinzuzufügen (abzuziehen). Ein Unternehmen würde einen regulatorischen Vermögenswert (eine regulatorische Verbindlichkeit) in Bezug auf einen zulässigen Aufwand oder Leistungsanreiz, der in seiner regulatorischen Kapitalbasis enthalten ist, nicht ansetzen, wenn keine direkte Beziehung zwischen der regulatorischen Kapitalbasis des Unternehmens und seinen Sachanlagen besteht.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der IASB wird Fragen erörtern, die in den Rückmeldungen zum Entwurf zu mangelnder Umtauschbarkeit aufgeworfen wurden. Der Stab empfiehlt dem IASB, seine Vorschläge im Entwurf mit einigen Änderungen weiterzuführen. Bei den Faktoren, die bei der Beurteilung der Umtauschbarkeit zu berücksichtigen sind, sollte klargestellt werden, dass ein Unternehmen bei der Beurteilung der Umtauschbarkeit keine 'inoffiziellen Märkte' berücksichtigt, sondern bei fehlender Umtauschbarkeit die Wechselkurse dieser Märkte zur Schätzung des Stichtagskurses verwenden kann, und dass alle Faktoren ganzheitlich zu betrachten sind. Zur Bestimmung des Stichtagskurses empfiehlt der Stab, den vorgeschlagenen Textziffer 19A dahingehend zu ändern, dass die Zielsetzung eines Unternehmens bei der Schätzung des Stichtagskurses darin besteht, den Kurs am Bewertungsstichtag widerzuspiegeln, zu dem ein ordnungsgemäßer Tauschvorgang zwischen Marktteilnehmern unter den vorherrschenden wirtschaftlichen Bedingungen stattfinden würde.

Bilanzierung nach der Equity-Methode

Der IASB wird in dieser Sitzung die Anwendung des bevorzugten Ansatzes nach dem Erwerb eines zusätzlichen Anteils an einem assoziierten Unternehmen sowie zwei Anwendungsfragen diskutieren. Der Stab empfiehlt dem IASB, davon auszugehen, dass ein Anleger eine einzelne Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen bewertet und nicht mehrere Schichten der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen. Der Stab empfiehlt auch, dass ein Anleger, der seinen Anteil an einem assoziierten Unternehmen auf Null reduziert hat, die nicht erfassten Verluste aus den Anschaffungskosten des zusätzlichen Anteils an dem assoziierten Unternehmen nicht erfasst. Schließlich empfiehlt der Stab, dass ein Anleger seinen Anteil am Gesamtergebnis so lange erfasst, bis sein Anteil an dem assoziierten Unternehmen auf Null reduziert ist.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der Stab empfiehlt dem IASB, das Projekt vom Forschungsprogramm in das Standardsetzungsprogramm zu verschieben.

Strategie für die digitale Finanzberichterstattung

Das Papier für die Sitzung enthält ein strategisches Rahmenkonzept, das eine strategische Richtung und Grenzen vorgeben soll, um mögliche Aktivitäten des IASB im Bereich der digitalen Finanzberichterstattung zu identifizieren und eine einheitliche Sprache für die Kommunikation der Strategie für die digitale Finanzberichterstattung bereitzustellen. Es gibt keine Empfehlungen.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der Stab empfiehlt dem IASB, seine Vorschläge im Standardentwurf zu bestätigen, die Anwendung der Angabevorschriften in IFRS 8, IFRS 17 und IAS 33 für ein Tochterunternehmen, das den Standard anwendet, beizubehalten und die Angabevorschriften für IAS 34 im Standard zu reduzieren.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

IASB-Vorsitzender erörtert Konvergenz und küftige Entwicklungen bei den IFRS

12.12.2022

Bei der diesjährigen Jahreskonferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hielt der Vorsitzende des IASB, Andreas Barckow, eine Rede zur Konvergenz mit dem FASB und den künftigen Prioritäten des IASB.

Barckow begann seine Rede mit einer Diskussion über die Konvergenz zwischen den Standards des IASB und des FASB, die sicher in jüngester Zeit besondere Aufmerksamkeit wegen der Entscheidungen des FASB (Einstellung der Arbeit an dem Projekt) und des IASB (Beibehaltung des reinen Werthaltigkeitsansatzes) erfahren habe. Er hielt fest, dass ohne Vorliegender zwingender Hinweise, dass der IASB seinen Ansatz ändern müsse, die Beibehaltung der Konvergenz mit dem FASB ein wichtiger Faktor in der Entscheidungsfindung des IASB gewesen sei.

Barckow nutzte das Projekt zur Wertminderung auch, um die zwei Arten von Konvergenz zu erläutern, die er sieht: produktbezogene Sicht (Kompatibilität der Standards) und prozessbezogene Sicht (Standardpflege und Erhaltung von Konvergenz). Er führte aus:

[D]as offizielle Konvergenzprogramm ist abgeschlossen. Im Laufe der Jahre hat sich unser Schwerpunkt von der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen auf die Erhaltung der Konvergenz von Standards verlagert.

Nun arbeite man daran, das einmal erreichte nicht zu verlieren indem die beiden Boards zu Fortbildungsveranstaltungen und zum Informationsaustausch zusammenkommen, indem man regelmäßig mit den Kollegen des FASB auf allen Ebenen spreche und indem man sich gegenseitig über neue Informationen und Entwicklungen informiere:

Die Quintessenz daraus ist, dass wir alle hart daran arbeiten sollten, die Konvergenz dort zu erhalten, wo sie heute besteht.

Als nächstes hob Barckow die Bereiche hervor, auf die sich der IASB in den nächsten fünf Jahren konzentrieren wird. Dazu gehören der Abschluss aktueller Projekte in seinem Arbeitsprogramm, die Zusammenarbeit mit dem ISSB, um sicherzustellen, dass beide Boards, wo immer möglich, zusammenarbeiten, sowie drei neue Projekte zu immateriellen Vermögenswerten, zur Kapitalflussrechnung und zu klimabezogenen Risiken in der Finanzberichterstattung. Er ergänzte:

Sie fragen sich vielleicht, warum der IASB kein Projekt zu Kryptowährungen hinzugefügt hat, einem der Bereiche, der derzeit für viele Schlagzeilen sorgt. Wir haben diesen Bereich schon seit ein paar Jahren im Auge [...]. Im Vergleich zu den anderen Projekten, die ich gerade erwähnt habe, erfüllte er jedoch zwei Kriterien nicht: (a) gibt es eine Lücke in der Literatur und erhalten die Anleger nicht die Informationen, die sie benötigen, und (b) ist das Problem signifikant und über Rechtskreise und Branchen hinweg verbreitet?

Er wies darauf hin, dass es zwar keinen spezifischen Standard für Kryptowährungen unter IFRS gebe, dies aber nicht bedeute, dass die bestehende Literatur keine bilanzielle Behandlung vorsähe. Außerdem gebe es kaum Hinweise darauf, dass die Bilanzierung von Kryptowährungen für Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, von globaler Bedeutung oder weit verbreitet sei.

Der IASB werde das Thema auf dem Radar behalten, alle Entwicklungen beobachten und sich auch in diesem Bereich eng mit den Kollegen vom FASB über ihr Projekt austauschen.

Das Manuskript der englischsprachigen Rede finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

WSS-Präsentation zum IFRS für KMU als separate Aufzeichnung

12.12.2022

Während der IASB bereits im Oktober 2022 eine Zusammenfassung und Gesamtaufzeichnungen von der Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS) im September 2022 zur Verfügung gestellt hat, hat er die knapp einstündige Sitzung zur Überarbeitung des IFRS für KMU jetzt noch einmal als separate Aufzeichnung zur Verfügung gestellt.

Sie können sie über die Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abrufen.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die ISSB-Sitzung nächste Woche

11.12.2022

Der ISSB wird vom 13. bis 15. Dezember 2022 in Montreal tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des ISSB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der ISSB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Konsultation des ISSB zu Agendaprioritäten

Der ISSB hat im Rahmen seiner Beratungen zur Entwicklung seines Arbeitsprogramms mit der Arbeit an einer Bitte um Informationsübermittlung begonnen. Die Bitte um Informationsübermittlung wird zwei Hauptkomponenten umfassen: Grundlagenarbeit und potenzielle Projekte. Der Stab des ISSB hat Einbindungsveranstaltungen durchgeführt, um eine Auswahlliste potenzieller Projekte zusammenzustellen, die für die Bitte um Informationsübermittlung in Frage kommen. Die vier potenziellen Projekte, die identifiziert wurden, sind Biodiversität, einschließlich Ökosysteme, Ökosystemleistungen und andere naturbezogene Themen; Humankapital, mit einem Schwerpunkt auf Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion; Menschenrechte, insbesondere im Kontext der Wertschöpfungskette, mit einem Schwerpunkt auf Arbeitnehmer-, Arbeits- und Gemeinschaftsrechten; und Konnektivität in der Berichterstattung, Unternehmensleitung und integrierte Berichterstattung.

Allgemeine Vorschriften

Der Stab empfiehlt dem ISSB, einige Klarstellungen zu den Vorschlägen vorzunehmen: den Rahmen und das Ziel von [Entwurf] S1 in Bezug auf die Beziehung zwischen Wert und Nachhaltigkeit; und die Identifizierung von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen sowie die Beurteilung von wesentlichen Informationen.

Klimabezogene Angaben

Der Stab empfiehlt dem ISSB, auf spezifische Rückmeldungen einzugehen, die während der Stellungnahmefrist in Bezug auf die Angabevorschriften für Scope 1- und Scope 2-Treibhausgasemissionen eingegangen sind. Der Stab empfiehlt, dass der ISSB für Scope 3-Treibhausgasemissionen einige Erleichterungen bei der Offenlegung vorsieht, ein Rahmenkonzept für die Messung von Scope 3-Treibhausgasemissionen einführt, Erleichterungen in Bezug auf die Wertschöpfungskette eines Unternehmens vorsieht und verlangt, dass ein Unternehmen den "Umfang" seiner nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen in seiner Wertschöpfungskette nur dann neu bewertet, wenn entweder ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, und bestätigt, dass keine zusätzlichen Erleichterungen in Bezug auf den Vorschlag gewährt werden, dass ein Unternehmen Informationen darüber enthalten muss, welche der 15 im Treibhausgas Protocol Value Chain Standard beschriebenen Kategorien von Scope 3-Treibhausgasemissionen in der Messung der Scope 3-Treibhausgasemissionen des Unternehmens enthalten sind. In Bezug auf die finanzierten Emissionen empfiehlt der Stab dem ISSB, die vorgeschlagenen Angabenvorschriften für finanzierte Emissionen für drei Branchen zu bestätigen - für die Unternehmensleitung, die Geschäftsbanken und die Versicherungen, nicht aber für die Branche Investment Banking und Brokerage. Der Stab empfiehlt noch weitere, detailliertere Änderungen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

IPSASB unternimmt nächsten Schritt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im öffentlichen Sektor

09.12.2022

Aufbauend auf der starken globalen Unterstützung für die Vorschläge in seinem Konsultationspapier 'Advancing Public Sector Sustainability Reporting' hat der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) beschlossen, mit der Untersuchung dreier potenzieller Projekte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des öffentlichen Sektors zu beginnen. Eine Entwicklung von Leitlinien würde allerdings voraussetzen, dass die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden.

Der IPSASB wird als Sofortmaßnahme eine Arbeitsgruppe für Nachhaltigkeit einrichten, um die erste kritische Phase der Erforschung und der Bestimmung des Umfangs zu leiten. Die vorrangigen Forschungsthemen des Boards sind:

  • Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen,
  • Klimabezogene Angaben, und
  • Natürliche Ressourcen – Nicht-finanzielle Angaben.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB.

Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar

09.12.2022

In IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern' werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Obwohl die Task Force diese Beobachtung für Zwecke der Anwendung von US-GAAP durchführt, ähneln ihre Kriterien für die Identifizierung solcher Länder denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29.

Im Agendapapier für die Sitzung am 9. November 2022, das jetzt verfügbar ist, wird die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht:

Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Argentinien
  • Äthiopien
  • Iran
  • Jemen
  • Libanon
  • Simbabwe
  • Sudan
  • Südsudan
  • Surinam
  • Türkei
  • Venezuela

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre nach einer Hochinflation in einer diskretionären Periode über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70% und 100% liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25%) der Inflation auftrat:

  • Angola
  • Ghana (neuer Eintrag)
  • Haiti
  • Moldawien (neuer Eintrag)
  • Sierra Leone (neuer Eintrag)
  • Sri Lanka (neuer Eintrag)
  • Ukraine (neuer Eintrag)

Die IPTF weist auch darauf hin, dass es weitere Länder geben könnte, deren kumulative Inflationsraten in den letzten drei Jahren 100% überschritten haben oder die aus anderen Gründen überwacht werden sollten, die aber nicht in die Analyse einbezogen werden, da die erforderlichen Daten nicht verfügbar sind. Als Beispiele werden Afganistan und Syrien angeführt.

Das Agendapapier mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF finden Sie auf der Internetseite des CAQ.

    Deutschsprachiger Newsletter zu den finalen ESRS-Entwürfen

    08.12.2022

    Am 23. November 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die aus ihrer Sicht finalen Entwürfe für einen ersten Satz European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen an die Europäische Kommission übergeben. Diese umfassen zwei übergreifende Standards, fünf Standards zu Umweltthemen, vier Standards zu sozialen Themen und einen Standard zu Governance-Themen.

    Die vorgeschlagenen Standards gehen auf Vorgaben der voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft tretenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zurück. Diese sieht vor, dass bestimmte Unternehmen künftig über Nachhaltigkeitsinformationen unter Anwendung der von EFRAG entwickelten ESRS berichten müssen. Die Europäische Kommission kann die ESRS-Entwürfe im nächsten Schritt inhaltlich anpassen, bevor sie diese bis zum 30. Juni 2023 als delegierten Rechtsakt erlassen wird.

    Das IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat jetzt einen 30-seitigen iGAAP fokussiert-Newsletter verfasst, in dem die Vorschläge in deutscher Sprache erläutert und eingeordnet werden.

    Papiere für die Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember

    08.12.2022

    Die Fachausschüsse des DRSC werden im Dezember wie folgt tagen: Gemeinsamer Fachausschuss am 12. Dezember, Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fachausschuss Finanzberichterstattung dann getrennt am 13. Dezember 2022. Für die Sitzungen stehen jetzt die Papiere zur Verfügung.

    Während seiner 31. Sitzung wird der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

    • Berichterstattung über immaterielle Ressourcen gemäß CSRD: Arbeitsprogramm und Arbeitsauftrag an die Arbeitsgruppe „Immaterielle Werte“
    • Überarbeitung DRS 20 Konzernlagebericht aufgrund CSRD/ESRS

    Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Während des öffentlichen Teils seiner 12. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

    • Sektorspezifische Standards – Positionierung des DRSC 
    • Aktuelles zu den ESRS
    • Aktuelles zum KMU-Standard

    Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Während des öffentlichen Teils seiner 12. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

    • Interpretationsaktivitäten
    • E-DRÄS 13 – Änderungen an DRS 20 und DRS 21
    • Primäre Abschlussbestandteile
    • Globale Mindestbesteuerung: IASB-Diskussion zu IAS 12
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 – EFRAG-Umfrage

    Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    IASB-Vorsitzender erörtert Zusammenarbeit mit EFRAG

    07.12.2022

    Auf der EFRAG-Jubiläumskonferenz mit dem Titel "Wohin geht die Unternehmensberichterstattung?" wies der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow auf die besondere Beziehung hin, die der IASB über die Jahre hinweg mit der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte.

    Im ersten Teil seiner Rede blickte Barckow auf die 21 Jahre der Zusammenarbeit zwischen IASB und EFRAG zurück und nannte sie "21 Jahre gemeinsamen Erfolgs". Als Europa im Jahr 2002 die IAS-Verordnung verabschiedete, die Unternehmen, die an geregelten Wertpapiermärkten notiert sind, dazu verpflichtete, ihre konsolidierten Abschlüsse ab 2005 gemäß den International Accounting Standards zu erstellen, ermutigte dies die meisten anderen Länder der Welt, diesem Beispiel zu folgen. Barckow wies darauf hin, dass der Erfolg des IASB daher auch der Erfolg Europas ist.

    Barckow wies auch auf den kontinuierlichen Beitrag von EFRAG zur fachlichen Arbeit des IASB hin und lobte ihn als gut informiert und ungemein hilfreich. Er erkannte an, dass EFRAG zuweilen andere Sichtweisen als der IASB einbringe, betonte aber auch, dass die Diskussionen und Debatten immer mit dem Ziel geführt worden seien, die Rechnungslegung zu verbessern, und dass der IASB und EFRAG im Laufe der Jahre gemeinsam viele Herausforderungen bei der Rechnungslegung gelöst hätten.

    Im zweiten Teil seiner Rede blickte Barckow in die Zukunft. Er wies darauf hin, dass es sowohl für den IASB als auch für EFRAG von zentraler Bedeutung sei, die unterschiedlichen Bedürfnisse einer Vielzahl von Interessengruppen in Einklang zu bringen. Die Standardsetzer müssen sorgfältig die Bereiche auswählen, auf die sie sich konzentrieren wollen, und die Fähigkeit der Anwender und Adressaten berücksichtigen, mit Veränderungen fertig zu werden. Als übergeordnetes Ziel der Zusammenarbeit zwischen IASB und EFRAG betonte Barckow "die Beibehaltung und weitere Verbesserung einer globalen Rechnungslegungssprache und [...] die Förderung eines globalen Kapitalmarktes".

    Barckows allgemeine Botschaft auf der EFRAG-Konferenz zum 21-jährigen Jubiläum war:

    Der IASB und EFRAG haben sicherlich eine besondere Beziehung. Sie erstreckt sich über viele Jahre der Zusammenarbeit, Debatte und Diskussion. Wir haben immer ein gemeinsames Ziel verfolgt, unabhängig von unseren Standpunkten zu verschiedenen Themen. Dieses Ziel besteht darin, einen globalen Pass für die Finanzberichterstattung multinationaler Unternehmen zu schaffen — mit EFRAG aus der Sicht der EU und dem IASB als internationalem Standardsetzer.

    Das vollständige Transkript der Rede in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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