2022

Mitschriften von der IASB-Sitzung im November 2022

07.12.2022

Der IASB hat vom 22. bis 24. November 2022 in London getagt und acht Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Auf der Tagesordnung standen die folgenden Themen:

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung

Der IASB hat finanzielle Verbindlichkeiten und eigenes Kreditrisiko diskutiert. Er ist außerdem zu dem Schluss gekommen, dass das Projekt abgeschlossen werden kann. Der nächste Schritt wird die Veröffentlichung eines Berichts und einer Zusammenfassung der Rückmeldungen sein.

Dynamisches Risikomanagement             

Der IASB hat zur Steuerung verwendetes Eigenkapital und die nominale Angleichung der designierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten diskutiert. Der Board entschied, dass Eigenkapital kein zulässiger Posten im Modell des dynamischen Risikomanagements sein sollte. Der Board entschied außerdem, seine ursprüngliche vorläufige Entscheidung dahingehend zu ändern, dass die Nominalwerte von zulässigen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und zukünftigen Transaktionen für die Ausweisung in der aktuellen offenen Nettorisikoposition nicht identisch sein müssen.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der IASB hat auf dieser Sitzung die erneute Erörterung der Vorschläge im Entwurf zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden fortgesetzt. Der Board entschied, dass, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der regulatorischen Kapitalbasis eines Unternehmens und seinen Sachanlagen besteht und die regulatorische Vereinbarung dem Unternehmen sowohl eine Fremd- als auch eine Eigenkapitalrendite für einen noch nicht nutzbaren Vermögenswert bietet, das Unternehmen in der Gewinn- und Verlustrechnung während der Bauphase nur die Renditen ausweisen muss, die über die aktivierten Fremdkapitalkosten des Unternehmens hinausgehen. Wenn es nur eine Fremdkapitalrendite für einen noch nicht nutzbaren Vermögenswert gibt, muss das Unternehmen die Rendite in der Gewinn- und Verlustrechnung während der Bauphase nicht ausweisen, wenn das Unternehmen seine Fremdkapitalkosten aktiviert.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Internationale Steuerreform (Säule-Zwei-Modellregeln): Der Board entschied, IAS 12 zu ändern, um eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern einzuführen, die sich aus Gesetzen ergeben, die zur Umsetzung der Säule-Zwei-Modellregeln der OECD erlassen wurden (einschließlich einer qualifizierten inländischen Mindestaufstockungssteuer). Die Ausnahme würde so lange angewendet, bis der IASB beschließt, sie entweder aufzuheben oder dauerhaft einzuführen.

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen: Der Board entschied, seine Vorschläge aus dem Entwurf mit einigen Änderungen fortzusetzen.

Änderungen der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Der IASB hat eine Frage im Zusammenhang mit vertraglich verknüpften Instrumenten und den Ausbuchungsvorschriften in IFRS 9 für die Erfüllung eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit durch elektronische Geldtransfers diskutiert. Der Board entschied, klarzustellen, dass ein Unternehmen bei der Bestimmung, ob eine Transaktion in den Anwendungsbereich der Vorschriften für vertraglich gebundene Instrumente fällt, alle Instrumente ausschließt, die vom Sponsor gehalten werden, der die zugrunde liegenden Vermögenswerte an den Emittenten übertragen hat. Der Board entschied außerdem, für elektronische Übertragungen klarzustellen, dass ein Unternehmen beim Ansatz und der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten (mit Ausnahme von marktüblichen Transaktionen) und finanziellen Verbindlichkeiten die Bilanzierung zum Erfüllungstag anwendet. In Bezug auf die Bilanzierungsalternative für die Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit vor dem Erfüllungstag entschied der Board, die Kriterien dahingehend zu verfeinern, dass ein Unternehmen nicht in der Lage sein darf, eine elektronische Zahlungsanweisung zurückzuziehen, zu stoppen oder zu stornieren; dass es infolge der elektronischen Zahlungsanweisung die praktische Möglichkeit des Zugriffs auf die Barmittel verloren hat; und dass das mit der elektronischen Zahlungsanweisung verbundene Erfüllungsrisiko unwesentlich ist.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der Board entschied, nur das reine Wertminderungsmodell 2für Geschäfts- oder Firmenwerte beizubehalten.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Der IASB hat die Diskussion über die Auswahl der Bewertungsmethode fortgesetzt, die auf einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle anzuwenden ist. Der Stab hat seine ersten Ansichten dargelegt, gab aber keine Empfehlungen ab. Der Board stimmte allgemein der vorläufigen Sichtweise zu, die Erwerbsmethode im Prinzip auf einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle anzuwenden, der nicht beherrschende Anteilseigner betrifft, aber der IASB wird einige mögliche Ausnahmen in Betracht ziehen. Wenn der Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle keine nicht-beherrschenden Anteilseigner betrifft, würde die Buchwertmethode ohne Ausnahmen angewendet werden.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der IASB zu bestätigte, dass die Tochterunternehmen, die den Standard anwenden können, ein 'Tochterunternehmen am Ende des Berichtszeitraums' sind, das ein oberstes oder zwischengeschaltetes Mutterunternehmen hat, das einen IFRS-konformen Konzernabschluss erstellt. Der Board entschied außerdem mit knapper Mehrheit, den Vorschlag nicht weiter zu verfolgen, dass der Konzernabschluss der Muttergesellschaft 'für die Öffentlichkeit zugänglich' ist.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Webcast mit einem Überblick über den Entwurf zum IFRS für KMU

06.12.2022

Am 8. September 2022 hat der IASB einen Entwurf mit Vorschlägen für Änderungen an seinem 'International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' (IFRS für KMU) herausgegeben. Der IASB hat nun einen Webcast veröffentlicht, der einen Überblick über den Entwurf bietet.

Der 13-minütige Webcast:

  • bietet einen kurzen Hintergrund zum IFRS für KMU;
  • beschreibt den Ansatz, der bei der zweiten umfassenden Überprüfung des Standards verfolgt wurde und zur Veröffentlichung des Entwurfs führte; und
  • fasst die wichtigsten Vorschläge des Entwurfs zusammen.

Der Webcast kann über die Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

BaFin gibt nationalen Prüfungsschwerpunkt für Abschlüsse 2022 bekannt

05.12.2022

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Schwerpunkte für die Prüfungen der Abschlüsse 2022 im kommenden Jahr 2023 veröffentlicht.

Ergänzend zu den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten, die im Oktober bekanntgegeben wurden, wird die BaFin in den Konzernabschlüssen 2022 schwerpunktmäßig Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen prüfen. Wie bereits im Vorjahr wird zudem verstärkt auf eine nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführung geachtet.

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite der BaFin entnehmen. Außerdem haben wir einen iGAAP fokussiert-Newsletter mit einer näheren Erläuterung der Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im November 2022

05.12.2022

Das IFRS Interpretations Committee hat am 29. November 2022 getagt. Das Committee hat einen neuen Sachverhalt, sechs potenzielle jährliche Verbesserungen an den IFRS und Rückmeldungen zu einem IASB-Projekt diskutiert.

IFRS 16 — Definition eines Leasingverhältnisses — Substitutionsrechte: Das Committee erhielt eine Einreichung zu der Frage, wie zu beurteilen ist, ob ein Vertrag unter Anwendung von IFRS 16 ein Leasingverhältnis enthält, wenn der Lieferant bestimmte Substitutionsrechte hat, und auf welcher Ebene ein Unternehmen beurteilt, ob dieses Recht substanziell ist. Der Vertrag in der Vorlage bezieht sich auf die Nutzung von 100 ähnlichen Vermögenswerten. Der Lieferant hat die praktische Möglichkeit, während des gesamten Nutzungszeitraums alternative Vermögenswerte zu ersetzen, aber es wird erwartet, dass er aus der Ausübung seines Rechts auf Substitution erst nach einiger Zeit des Leasingzeitraums einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen wird. Die Mitglieder des Committee stimmten im Allgemeinen der Schlussfolgerung des Stabs zu, dass ein identifizierter Vermögenswert vorliegt, da das Substitutionsrecht des Lieferanten nicht substanziell ist, hatten jedoch verschiedene Anmerkungen dazu, wie in der vorläufigen Agendaentscheidung die Schlussfolgerung analysiert wird und wie sie zu diesem Ergebnis kommt. Die meisten Mitglieder des Committee waren sich einig, dass die Bewertung, ob das Substitutionsrecht substanziell ist, für jeden einzelnen Vermögenswert erfolgen muss. Das Committee stimmte dafür, das Arbeitsprogramm nicht um ein Standardsetzungsprojekt zu erweitern und stattdessen eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, wobei der Entwurf geändert werden soll, um die Anmerkungen zu berücksichtigen, die von den Committee-Mitgliedern während der Sitzung gemacht wurden.

Mögliche jährliche Verbesserungen an den IFRS: Die Mitglieder des Committee äußerten sich zur vorläufigen Sichtweise des Stabs zu den folgenden sechs vorgeschlagenen Änderungen an den IFRS, die in den nächsten jährlichen Verbesserungszyklus aufgenommen werden sollen:

  • Aktualisierung der Terminologie von IFRS 1
  • Beurteilung des "de facto Agenten" (IFRS 10)
  • Aktualisierung der Terminologie von IFRS 9
  • Aktualisierung der Terminologie von IAS 7
  • Aktualisierung der Verweise in IFRS 7
  • Leitlinien zur Umsetzung von IFRS 7

Rückmeldungen zum einem IASB-Projekt — Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15: Der IASB hat mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 begonnen, die darauf abzielt, zu beurteilen, ob die Auswirkungen der Anwendung der neuen Vorschriften auf die Adressaten der Abschlüsse, die Ersteller, die Abschlussprüfer und die Regulierungsbehörden so sind, wie sie vom IASB bei der Entwicklung dieser Vorschriften beabsichtigt waren. Die Committee-Mitglieder brachten ihre Ansichten über die Umsetzung und laufende Anwendung von IFRS 15 vor, einschließlich der Fragen, die der IASB nach Ansicht der Committee-Mitglieder bei der Überprüfung nach der Einführung des Standards berücksichtigen sollte.

Laufende Arbeiten: Es gibt zwei neue Themen, die dem Committee noch nicht vorgelegt wurden.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im November

05.12.2022

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im November 2022.

Wie bereits berichtet waren im November die folgenden größeren Entwicklungen bei EFRAG zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen folgender Sitzungen:

  • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Finanzberichterstattungsboards am 3., 9. und 30. November sowie gemeinsam mit CFSS abenfalls am 30. November;
  • EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboard (insgesamt 5 Sitzungen, alle in der ersten Monatshälfte), und
  • Fachexpertenausschuss des EFRAG-Nachhaltigkeitsberichterstattungsboards am 17. November 2022.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Dezember 2022

02.12.2022

Der IASB wird vom 13. bis 15. Dezember 2022 in seinen Räumen in London tagen und acht Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Strategie für die digitale Finanzberichterstattung
  • Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB
  • Angabeninitiative - Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier.

Tagesordnung für die Sitzung des ISSB im Dezember 2022

02.12.2022

Der ISSB wird vom 13. bis 15. Dezember 2022 in Montreal tagen und drei Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der ISSB wird folgende Themen erörtern:

  • Allgemeine Vorschriften
    • Grundlegende Konzepte
  • Konsultation des ISSB zu Agendaprioritäten
    • Projekte, die in die Bitte um Informationsübermittlung aufgenommen werden sollen
  • Klimabezogene Angaben:
    • Treibhausgasemissionuen
    • Scope 3-Treibhausgasemissionen
    • Anhang B
    • Finanzierte und unterstützte Emissionen

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier. Nach der Sitzung werden wir Ihnen einen umfassenden Sitzungsbericht unserer Beobachter bei der Sitzung zur Verfügung stellen. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

IASB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (November 2022)

02.12.2022

Das IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow und die fachliche Direktorin Nili Shah über die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im November 2022 sprechen.

In dem Podcast (Dauer ca. 15 Minuten) wird auf folgende Themen eingegangen:

  • die Entscheidung des IASB, den reinen Werthaltigkeitsansatz für die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten beizubehalten;
  • ein neues beschleunigtes Projekt, das eng umrissene Änderungen an IAS 12 vorsieht;
  • die weitere Ausrichtung des Projekts zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen;
  • die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 - Klassifizierung und Bewertung; und
  • kurze Berichte zu den folgenden Projekten:
    • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle,
    • Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben,
    • Dynamisches Risikomanagement,
    • Preisregulierte Geschäftsvorfälle, und
    • Primäre Abschlussbestandteile.

Der Podcast kann über die entsprechende Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Unsere deutschsprachigen Mitschriften von der Sitzung finden Sie hier.

IFRS-Stiftung veröffentlicht XBRL-Linkbase für 2022

02.12.2022

Die IFRS-Stiftung hat die XBRL-Formula Linkbase 2022 veröffentlicht, also eine Sammlung von Beziehungen rechnerischer Art zwischen den verschiedenen Informationseinheiten der IFRS-Taxonomie.

Die XBRL-Formula Linkbase stellt eine Aktualisierung der Version 2021 dar und begleitet die IFRS-Taxonomie 2022.

Weiterführende Informationen und Zugang zur Linkbase finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

DPOC genehmigt verkürzte Stellungnahmefrist für Vorschläge zur OECD-Säule 2

01.12.2022

In einer zusätzlichen Sitzung hat der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) heute eine mögliche verkürzte Stellungnahmefrist für einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 12 'Ertragsteuern' erörtert, der eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der OECD-Regeln zu Säule 2 ergeben, sowie gezielte Angabenvorgaben für betroffene Unternehmen vorsieht. Der IASB geht davon aus, dass er im Januar 2023 einen Entwurf veröffentlichen wird.

Obwohl die Zustimmung letztlich einstimmig war, fragten die DPOC-Mitglieder unter anderem, ob der IASB bei der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Änderung langsam gewesen sei und welchen Zeitrahmen der IASB im Auge habe, wenn er die vorgeschlagene Ausnahmeregelung als "vorübergehend" deklariere.

Der IASB-Vorsitzende erklärte, dass der IASB nicht langsam reagiert habe, sondern im Gegenteil so schnell wie möglich gewesen sei. Während die OECD die Regeln im Dezember 2021 veröffentlichte, blieb dem IASB nichts anderes übrig, als die Entwicklungen zu beobachten, bis die Rechtskreise mit der Umsetzung begannen. Die Entwicklungen nahmen plötzlich Fahrt auf, und der IASB reagierte, indem er in nur einer Sitzung die erforderlichen Änderungen ganzheitlich diskutierte und die Vorschläge ausarbeitete.

Die Abhängigkeit von externen Entwicklungen wurde auch in der Antwort auf die Frage nach der Bedeutung von "vorübergehend" deutlich - solange die Rechtskreise die Umsetzung der Vorschriften nicht abgeschlossen haben, kann der IASB die Auswirkungen nicht beurteilen. Der IASB-Vorsitzende räumte jedoch ein, dass es eine gute Idee sei, bei der Finalisierung der Änderungen im Zusammenhang mit der vorübergehenden Ausnahmeregelung die Aufnahme einer Überprüfungsklausel in Betracht zu ziehen, um das wahrgenommene "Informationsvakuum" so kurz wie möglich zu halten.

Während die DPOC-Mitglieder schließlich der Verkürzung der Stellungnahmefrist von 120 auf 60 Tage zustimmten ("eine kurze, aber ausreichende Frist für Stellungnahmen"), betonten sie auch, dass ihre Entscheidung durch die Tatsache gestützt wurde, dass die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen der OECD dabei helfen würden, die Regeln der Säule 2 in den Rechtskreisen umzusetzen.

Eine Aufzeichnung der Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

 

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.