2022

Tagesordnung für die kommende ASAF-Sitzung

14.11.2022

Der IASB hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 8. und 9. Dezember 2022 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 8. Dezember 2022 (9:45h-16:30h)

  • Planung der Themen für die nächste ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von der letzten ASAF-Sitzung
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 
    • Identifizierung von zu untersuchenden Sachverhalten
  • Variable und bedingte Gegenleistungen
    • EFRAG-Diskussionspapier — Bilanzierung variabler Gegenleistungen
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Erste Sichtweisen: Prinzip und Ausnahmen

Freitag, 9. Dezember 2022 (9:00h-12:15h)

  • Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen
    • Abzinsungssätze — Nichterfüllungsrisiko
  • Bialnzierung nach der Equity-Methode
    • Aktueller Stand des Projekts
    • Transaktionen zwischen einem Anleger und seinem assoziierten Unternehmen — eine anerkannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28

Die vollständige Tagesordnung und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Bericht von der Oktobersitzung der SME Implementation Group

14.11.2022

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat am 13. Oktober 2022 getagt. Ein Bericht zu den Erörterungen liegt jetzt vor.

Während der Sitzung wurden die folgenden Themen im Zusammenhang mit der Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU erörtert:

  • Zielsetzung der zweiten umfassenden Überprüfung
  • Konzepte und grundlegende Prinzipien
  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
  • Finanzinstrumente
  • Unternehmenszusammenschlüsse
  • Konsolidierungspaket
  • Erlöserfassung
  • Sonstige Themen

Den Bericht von der Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im November 2022

11.11.2022

Der IASB wird vom 22. bis 24. November 2022 in seinen Räumen in London tagen und acht Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung)
  • Dynamisches Risikomanagement
  • IFRS 9-Änderungen zur Klassifizierung und Bewertung
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2022 in deutscher Sprache

11.11.2022

Deloitte Deutschland hat den IFRS-Musterkonzernabschluss für die zum 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahre in deutscher Sprache veröffentlicht.

Zielsetzung

Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding AG für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2022 hat zum Ziel, die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) zu veranschaulichen. Er enthält zusätzliche „Best Practice“-Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind.

Neue und geänderte Standards 2022

Grundsätzlich enthält der Musterkonzernabschluss keine Auswirkungen aus der Anwendung von neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen, die am 1. Januar 2022 in der Europäischen Union noch nicht verpflichtend anzuwenden waren.

Bei den in diesem Musterkonzernabschluss erstmalig angewandten neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen handelt es sich um:

  • Änderungen an IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept
  • Änderungen an IAS 16 Erträge vor dem Erreichen des betriebsbereiten Zustands
  • Änderungen an IAS 37 Umfang der Erfüllungskosten bei belastenden Verträgen
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2018 – 2020)

Die Änderungen an IFRS 16 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 wurden bereits im Vorjahr freiwillig vorzeitig angewendet.

Anwendungshinweise

Die International GAAP Holding AG stellt ihren Konzernabschluss bereits seit einigen Jahren nach IFRS auf und ist somit kein IFRS-Erstanwender. Für weiterführende Informationen zu den besonderen Vorschriften für den ersten IFRS-Abschluss eines Unternehmens verweisen wir auf IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards sowie auf die Checkliste für Compliance, Ausweis- und Angabevorschriften nach IFRS von Deloitte, die Sie auf unserer Seite iasplus.de kostenfrei beziehen können.

Zu den vorgeschlagenen Anhangangaben finden Sie jeweils den Verweis auf die ihnen zugrunde liegenden Vorschriften der entsprechenden Standards und Interpretationen.

Die Bereiche des Musterkonzernabschlusses, die vom Klimawandel oder von der COVID-19 Pandemie betroffen sein könnten, sind mit Symbolen am Rand gekennzeichnet. Weitere Informationen über mögliche Auswirkungen sind in der Tabelle in den Anlagen enthalten.

Um eine Berichterstattung im Sinne eines „true and fair view“ zu gewährleisten, weisen wir neben der Zuhilfe-
nahme dieses Musterkonzernabschlusses ausdrücklich auf die Verwendung der Standards und Interpretationen hin. Der vorliegende Musterkonzernabschluss deckt nicht alle von den IFRS geforderten Angaben ab. Ebenso ist eine abweichende Darstellungsform, unter Beachtung der geforderten Anforderungen, möglich.

In Deutschland nach IFRS bilanzierende Unternehmen sind verpflichtet, die ergänzenden Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den IFRS bspw. Angaben zur Mitarbeiterzahl oder der Abschlussprüfervergütung zu machen sind. Der vorliegende Musterkonzernabschluss berücksichtigt dabei ausschließlich die handelsrechtlich geforderten Anhangangaben, die von allen Mutterunternehmen gemacht werden müssen. Angaben, die allein von börsennotierten bzw. kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen gefordert werden (z.B. Angaben zu § 161 AktG), sind nicht enthalten. Auch enthält dieser Musterkonzernabschluss nicht den nach § 315e Abs. 1 HGB geforderten Konzernlagebericht.

Sie können sich den Musterkonzernabschluss hier herunterladen.

ISSB-Podcast zu COP27

11.11.2022

Der ISSB hat einen Podcast über die Höhepunkte der COP27 veröffentlicht.

Der Podcast behandelt:

  • Die Ankündigungen des ISSB auf der COP27;
  • Unterstützung für Skalierbarkeit und Verhältnismäßigkeit und Zusammenarbeit beim Aufbau von Kapazitäten;
  • die Bereitschaft des globalen Südens zur Übernahme von Standards;
  • die Diskussion über die Bedeutung der afrikanischen Rechtskreise bei der Entwicklung der globalen Grundlinie; und
  • Erwartungen für die nächsten 12 Monate.

Der Podcast (ca. 15 Minuten) steht Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

EFRAG veröffentlicht Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderung an IFRS 16 im Hinblick auf die Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion

11.11.2022

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung im Hinblick auf 'Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderungen an IFRS 16)' herausgegeben.

EFRAG ist in Bezug auf die Änderung, mit der klargestellt wird, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertung von Sale-and-leaseback-Transaktionen, die als Verkauf gemäß IFRS 15 bilanziert werden, vornimmt, zu dem Schluss gekommen, dass diese die Übernahmekriterien der EU erfüllt. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 9. Januar 2023erbeten.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Ergebnisse der Sitzung des gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

11.11.2022

Der gemeinsame Fachausschuss des DRSC hat am 21. Oktober 2022 seine 30. Sitzung abgehalten. Von der Sitzung steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

Während der Sitzung hat der Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

Den Ergebnisbericht von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

AFRAC International 2022

11.11.2022

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 28. November 2022 zu seinem jährlich stattfindenden Informationsforum ein, das in diesem Jahr um die Nachhaltigkeitsperspektive erweitert wird. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar. Die Veranstaltung wird wieder rein virtuell stattfinden.

Nach der Eröffnungsansprache wird es zwei Workshops geben.

Der erste Workshop ist den aktuellen Aktivitäten in der Finanzberichterstattung gewidmet. Der Vorsitzende des IASB, Andreas Barckow, wird die laufenden Projekte des IASB vorstellen und einen Ausblick über künftige Projekte geben. Wolf Klinz (EFRAG Financial Reporting Board Vorsitzender) und Chiara Del Prete (EFRAG Financial Reporting TEG Vorsitzende) werden diese Arbeiten aus Sicht der EFRAG diskutieren.

Der zweite Workshop behandelt den Stand der Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Patrick de Cambourg (kommender Vorsitzender des EFRAG Sustainability Reporting Board) sowie Chiara Del Prete (EFRAG SR TEG Vorsitzende) werden einen Überblick über die Inhalte der ESRS geben und die weiteren Aktivitäten von EFRAG bei der Entwicklung der Standards vorstellen. Richard Barker (ISSB Mitglied) wird die IFRS Sustainability Reporting Standards und das weitere Arbeitsprogramm des ISSB besprechen.

Anmeldung zur Veranstaltung sind bis 22. November 2022 möglich. Zur Einladung mit dem detaillierten Programm auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

Aufruf zur Einreichung von Beiträgen – IASB-Forschungsforum 2023

10.11.2022

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird sein jährliches Forschungsforum Anfang November 2023 veranstalten und bittet um Forschungsarbeiten, um die Standardisierungsaktivitäten des IASB in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte zu unterstützen.

Insbesondere sind Forschungsarbeiten zu den folgenden Themenbereichen willkommen (aber nicht darauf beschränkt):

  • Ansatz und Bewertung
  • Angaben im Abschluss
  • Andere Informationsquellen (d.h. Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsbericht)
  • Preisbildungsmechanismen für Schadstoffe und Kryptowährungen

Einreichungen werden bis zum 31. März 2023 erbeten.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und in der Einreichungsaufforderung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

CSRD vom EU-Parlament angenommen

10.11.2022

Das Europäische Parlament hat heute die von der Europäischen Kommission im April 2021 vorgeschlagene Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in erster Lesung angenommen.

Die CSRD, die mit 525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen angenommen wurde, wird Unternehmen stärker in die öffentliche Verantwortung nehmen, indem sie verpflichtet werden, regelmäßig Informationen über ihre gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen offenzulegen.

Nach Mitteilung des Europäischen Parlaments wird der Rat der Europäischen Union den Vorschlag voraussichtlich am 28. November 2022 annehmen.

Es sei außerdem davon auszugehen, dass die Richtlinie spätestens Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten wird.

Der vom EU-Parlament angenommene Text der CSRD kann hier eingesehen werden. Inhaltliche Änderungen gegenüber dem von uns in unserem Newsletter zur politischen Einigung zur CSRD vom Juni 2022 analysierten Text haben sich nicht ergeben.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.