2023

Gemeinsame Erklärung zu Nachhaltigkeit in der islamischen Bilanzierung

29.11.2023

Die beiden führenden Organisationen im Bereich der islamischen Finanzstandardsetzung, der islamische Rat für Finanzdienstleistungen (Islamic Financial Services Board, IFSB) und die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI), haben zusammen mit dem allgemeinen Rat für islamische Banken und Finanzinstitute (General Council for Islamic Banks and Financial Institutions, CIBAFI) ein Arbeitsabkommen unterzeichnet, um Nachhaltigkeitsaspekte im islamischen Finanzmarkt zu stärken.

Die drei Organisationen haben gemeinsam einen Fahrplan entwickelt, in dem die Bereiche aufgeführt sind, in denen jede von ihnen zur Bewältigung der mit der Nachhaltigkeit verbundenen Risiken und Chancen beitragen kann. Er umfasst laufende und potenzielle künftige Arbeiten zur Bereitstellung von Branchenleitlinien und globalen Benchmarks für aufsichtsrechtliche Vorschriften, Angabevorschriften, Marktentwicklungsinitiativen und den Aufbau von Kapazitäten.

Diese Zusammenarbeit stellt einen Meilenstein dar, sowohl im Hinblick auf die erstmalige Einbeziehung des islamischen Finanzwesens in die globalen Klimaschutzinitiativen als auch auf die stärkere Abstimmung und Koordinierung der Arbeit von Infrastrukturinstitutionen bei der Behandlung neuer Themen wie Klimawandel und Nachhaltigkeit in der islamischen Finanzdienstleistungsbranche.

Eine entsprechende Erklärung finden Sie auf der Internetseite des IFSB.

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen in Bezug auf Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

29.11.2023

Der IASB (International Accounting Standards Board) hat einen Entwurf IASB/ED/2023/5 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)' veröffentlicht. Er enthält Änderungsvorschläge, die darauf abzielen, die Vorschriften zur Klassifizierung in IAS 32 'Finanzinstrumente: Darstellung', einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Prinzipien, zu verdeutlichen, um bekannte Praxisprobleme, die bei der Anwendung von IAS 32 auftreten, zu lösen. Stellungnahmen werden bis zum 29. März 2024 erbeten.

 

Hintergrund

Dieses Projekt wurde ursprünglich von IASB und FASB gemeinsam verfolgt; es ging um die bilanzielle Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Als Ergebnis des gemeinsamen Projekts wurde im Februar 2008  ein Diskussionspapier Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital veröffentlicht, aber während ihrer gemeinsamen Sitzung im November 2010 entschieden IASB und FASB, weitere Arbeiten an diesem Projekt bis auf weiteres aufzuschieben. Im Dezember 2012 nahm der IASB als Reaktion auf die Ergebnisse der Agendakonsultation 2011 das Projekt in sein Arbeitsprogramm als von ihm allein betriebenes Forschungsprojekt wieder auf. Die Beratungen des Boards wurden im Oktober 2014 aufgenommen. Im März 2017 wurde die erste Phase der Beratungen abgeschlossen. Ein Diskussionspapier DP/2018/1 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital wurde am 28. Juni 2018 veröffentlicht.

Ziel des Projekts ist es, die Informationen zu verbessern, die Unternehmen in ihren Abschlüssen über die von ihnen ausgegebenen Finanzinstrumente bereitstellen, indem:

  • die Herausforderungen bei der Klassifizierung von Finanzinstrumenten untersucht werden, wenn ein Unternehmen IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung anwendet; und
  • erwogen wird, wie diese Probleme durch klarer formulierte Prinzipien für die Klassifizierung und verbesserte Vorschriften für den Ausweis und die Angaben angegangen werden können.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf IASB/ED/2023/5 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1) sind:

  • Auswirkungen von einschlägigen Gesetzen oder Vorschriften auf die Klassifizierung von Finanzinstrumenten:
    Der IASB schlägt vor, dass nur vertragliche Rechte und Verpflichtungen, die durch Gesetze oder Vorschriften durchsetzbar sind und zusätzlich zu den durch einschlägige Gesetze oder Vorschriften geschaffenen Rechten oder Verpflichtungen bestehen, bei der Klassifizierung eines Finanzinstruments (oder dessen Bestandteile) als Eigen- oder Fremdkapital zu berücksichtigen sein sollen. Darüber hinaus wäre ein vertragliches Recht oder eine vertragliche Verpflichtung, welche(s) nicht ausschließlich durch Gesetze oder Vorschriften begründet ist, sondern zusätzlich zu einem durch einschlägige Gesetze oder Vorschriften begründeten Recht oder einer solchen Verpflichtung besteht, bei der Klassifizierung des Finanzinstruments (oder dessen Bestandteile) in seiner Gesamtheit zu berücksichtigen;
  • Fixed for fixed”-Bedingung zur Klassifizierung eines Derivats, das in den eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten erfüllt wird oder werden kann:
    Der IASB schlägt in Bezug auf die Erfüllung der „fixed-for-fixed“-Bedingung vor, dass der Betrag der Gegenleistung, der für jedes Eigenkapitalinstrument eines Unternehmens ausgetauscht wird, auf die funktionale Währung des Unternehmens lauten muss und entweder fest oder allein aufgrund von Anpassungen für die Bestandswahrung oder für den Zeitablauf variabel sein darf. Weitere vorgeschlagene Änderungen beziehen sich auf Derivate, die einer Partei die Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Klassen von Eigenkapitalinstrumenten eines Unternehmens zur Erfüllung geben sowie auf Verträge, die durch den Austausch einer festen Anzahl einer Klasse von eigenen nicht-derivativen Eigenkapitalinstrumenten eines Unternehmens gegen eine feste Anzahl einer anderen Klasse von eigenen nicht-derivativen Eigenkapitalinstrumenten erfüllt werden;
  • Anforderungen zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten, die eine Verpflichtung eines Unternehmens zum Kauf eigener Eigenkapitalinstrumente vorsehen:
    Nach IAS 32 hat ein Unternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit zum Barwert des Rückkaufsbetrags, der für den Kauf eigener Eigenkapitalinstrumente benötigt wird, anzusetzen (auch wenn eine variable Anzahl anderer Eigenkapitalinstrumente geliefert wird). Der IASB schlägt nun vor klarzustellen, von welchem Eigenkapitalbestandteil dieser Betrag (nicht) abzusetzen ist und wie die erfolgswirksame Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit zum Barwert des Rückzahlungsbetrags zu erfolgen hat. Darüber hinaus schlägt der IASB vor klarzustellen, wie zu bilanzieren ist, wenn ein derartiger Vertrag unerfüllt ausläuft. Eine weitere vorgeschlagene Klarstellung betrifft den Bruttoausweis von geschriebenen Put-Optionen und Termingeschäften über eigene Eigenkapitalinstrumente, die physisch erfüllt werden;
  • Anforderungen zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten mit bedingten Erfüllungsvereinbarungen:
    Die vorgeschlagenen Änderungen sollen u.a. klarstellen, dass manche Finanzinstrumente mit bedingten Erfüllungsvereinbarungen zusammengesetzte Finanzinstrumente mit einer Fremd- und einer Eigenkapitalkomponente sind sowie, dass Zahlungen, die im Ermessen des Emittenten liegen, als Eigenkapital zu klassifizieren sind, selbst wenn die Eigenkapitalkomponente eines zusammengesetzten Finanzinstruments bei Zugang einen Buchwert von Null aufweist. Des Weiteren schlägt der IASB Klarstellungen zu den Begriffen „Liquidation“ und „not genuine“ vor;
  • Auswirkungen durch Ermessen und Rolle der Eigentümer auf die Klassifizierung von Finanzinstrumenten:
    Der IASB schlägt eine Klarstellung vor, dass die Beurteilung, ob ein Unternehmen ein uneingeschränktes Recht hat, sich der Lieferung von flüssigen Mitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu entziehen (oder das Finanzinstrument anderweitig zu erfüllen, so dass es eine finanzielle Verbindlichkeit wäre), von den Tatsachen und Umständen abhängen soll, in denen das Ermessen der Eigentümer entsteht. Die Ausübung von Ermessen soll erforderlich sein, um zu beurteilen, ob die Entscheidungen der Eigentümer als Entscheidungen des Unternehmens anzusehen sind. Diesbezüglich schlägt der IASB Faktoren vor, die hierbei berücksichtigt werden sollen; und
  • Umstände, in denen ein Finanzinstrument (oder ein Bestandteil davon) nach erstmaligem Ansatz als Eigen- oder Fremdkapital umgegliedert wird:
    Der IASB schlägt die Aufnahme genereller Anforderungen vor, welche die Umgliederung eines Finanzinstruments nach seinem erstmaligen Ansatz grundsätzlich nicht gestatten sollen, außer es handelt sich um bestimmte Finanzinstrumente gemäß IAS 32.16E (kündbaren Instrumenten und Instrumente, die das Unternehmen dazu verpflichten, einer anderen Partei im Falle der Liquidation einen proportionalen Anteil an seinem Nettovermögen zu liefern) oder wenn sich die wirtschaftliche Substanz der vertraglichen Vereinbarung durch eine Änderung der Umstände außerhalb der vertraglichen Vereinbarung ändert. Der IASB schlägt diesbezüglich Regelungen vor, wie im Falle einer Umgliederung zu bilanzieren ist.

Außerdem werden Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben in Bezug auf die Zielsetzung und den Anwendungsbereich in Bezug auf Eigenkapitalinstrumente vorgeschlagen sowie weitere Änderungen, um die Angaben zu verbessern.

Auch werden Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses vorgeschlagen, welche die Darstellung zusätzlicher Informationen zu auf Stammaktien entfallende Beträge vorsehen. Diese vorgeschlagenen Änderungen würden sich auf die Bilanz, die Erfolgsrechnung(en) sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung auswirken. Der IASB schlägt vor, dass die Änderungen mit bestimmten Umsetzungserleichterungen rückwirkend anzuwenden sein sollen.

Darüber hinaus enthält der Entwurf auch vor­ge­schla­ge­ne Än­de­run­gen des kom­men­den IFRS zu Toch­ter­un­ter­neh­men ohne öf­fent­li­che Re­chen­schafts­pflicht: Angaben, welcher veröffentlicht wird, bevor die vorgeschlagenen Änderungen im Standardentwurf finalisiert werden. Der kommende IFRS soll es berechtigten Tochterunternehmen gestatten die Anforderungen zu Ansatz, Bewertung und Darstellung in den IFRS mit verkürzten Anhangangaben anzuwenden.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 29. März 2024 erbeten.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der IASB wird über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderungen nach der Veröffentlichung entscheiden. Die Änderungen wären rückwirkend anzuwenden; eine vorzeitige Anwendung wäre zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

IFRS S2 in spanischer Sprache verfügbar

28.11.2023

Die IFRS-Stiftung hat eine spanische Übersetzung von IFRS S2 'Klimabezogene Angaben' herausgegeben.

IFRS S2 enthält Vorschriften für die Identifizierung, Bewertung und Offenlegung von Informationen über klimabezogene Risiken und Chancen, die den primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung nützlich sind, um Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen zu treffen.

Zugang zu spanischen Übersetzung des Standards haben Sie hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Video der IFRS-Stiftung zu den vorgeschlagenen Änderungen der IFRS-Taxonomie 2023

28.11.2023

Die IFRS-Stiftung hat ein Video veröffentlicht, in dem IASB-Mitglied Ann Tarca einen Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen der IFRS-Taxonomie 2023 gibt.

Die im November 2023 vorgeschlagenen Verbesserungen betreffen die folgenden Aspekte:

  • Verbesserte Vergleichbarkeit von narrativen Informationen;
  • allgemeine Berichtspraxis in Bezug auf die Darstellung von Finanzinstrumenten in digitalen Abschlüssen, die von Bankinstituten unter Verwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards bilanziert werden;
  • allgemeine Verbesserungen; und
  • Aktualisierungen der Technologie der IFRS-Taxonomie.

Das zweiminütige Video IFRS Accounting Taxonomy — Proposed Update 2 ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zugänglich.

ACCA veröffentlicht Leitfaden zur Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

28.11.2023

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat einen neuen Leitfaden mit dem Titel 'Sustainability reporting - the guide to preparation' veröffentlicht, um Unternehmen dabei zu helfen, sich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten.

Der Leitfaden, der sich an Rechnungsleger, Unternehmensleitungen und Talententwickler richtet, kann an Unternehmen jeder Größe angepasst werden. Er konzentriert sich auf die Vorbereitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ISSB-Standards IFRS S1 und IFRS S2, ist aber auch für Unternehmen relevant, die andere Rahmenkonzepte oder Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung anwenden.

Auf der Internetseite von ACCA finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den englischsprachigen Leitfaden.

Wissenschaftliche Studie zu Kosten und Nutzen der Einführung von IFRS 15

28.11.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ergebnisse einer von ihr unterstützten wissenschaftlichen Studie veröffentlicht, die sich aus Anlass der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 mit Kosten und Nutzen dieses Standards befasst.

Der 62-seitige englischsprachige Bericht mit dem Titel "Beabsichtigte und unbeabsichtigte Konsequenzen der Einführung von IFRS 15" wurde für EFRAG vorbereitet und baut auf einer weitergehenden wissenschaftlichen Studie auf, die derzeit an verschiedenen spanischen Universitäten durchgeführt wird.

Die Studie konzentriert sich insbesondere auf die Beantwortung der folgenden allgemeinen Forschungsfragen:

  • Wie wirken sich regulatorische Änderungen auf die Finanzberichterstattung im Hinblick auf die Relevanz und den Nutzen der den Nutzern zur Verfügung gestellten Informationen aus?
  • Inwieweit haben sich die Kontrollsysteme des Managements infolge der Implementierung von IFRS 15 verändert und dadurch den Entscheidungsprozess der Unternehmen beeinflusst?

Die Ergebnisse der Studie wurden auch in die EFRAG-Stellungnahme an den IASB zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden berücksichtigt. 

Der Ergebnisbericht und die entsprechende Pressemitteilung sind auf der Internetseite von EFRAG verfügbar.

 

A4S veröffentlicht dritte Ausgabe der Einführung in die nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung

28.11.2023

Das britische Projekt zur Nachhaltigkeitsbilanzierung (Accounting for Sustainability, A4S) hat die dritte Ausgabe von 'Navigating the Reporting Landscape' herausgegeben.

Der Leitfaden fasst die wichtigsten aktuellen Entwicklungen in der Unternehmens Trends in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und in der nachhaltigkeitsbezogene Finanzberichterstattung. Er wurde unter Berücksichtigung der Entwicklungen bei den verpflichtenden und freiwilligen Berichtsstandards und Rahmenkonzepten, einschließlich des International Sustainability Standards Board (ISSB) und der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD), aktualisiert.

Sie können sich Navigating the Reporting Landscape von der Internetseite von A4S herunterladen.

Bericht von der EEG-Sitzung im Oktober

27.11.2023

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB hat am 30. und 31. Oktober 2023 ihre 26. Sitzung abgehalten. Der IASB hat nun einen Bericht von der Sitzung zur Verfügung gestellt.

Unter dem Vorsitz des IASB-Mitglieds Tadeu Cendon erhielten die Teilnehmer eine Einführung in die künftigen IFRS-Standards zu Darstellung und Angaben im Abschluss (IFRS 18) sowie zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Offenlegung und diskutierten potenzielle Implementierungsprobleme sowie Möglichkeiten, wie die IFRS-Stiftung bei der Einführung der Standards unterstützend tätig werden könnte. Weitere fachliche Themen umfassten u.a. Hyperinflation, Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung und die vorläufigen Entscheidungen des IASB zum Projekt der Equity-Methode.

Die nächste Sitzung der EEG findet im Mai 2024 in China statt.

Der vollständige Bericht (8 Seiten) ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

Zusammenfassung der Ergebnisse von der Oktober-Sitzung des Kapitalmarktbeirats

27.11.2023

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am 19. Oktober 2023 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) in einem hybriden Format getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen von der Sitzung wurde jetzt auf der Internetseite der IFRS-Stiftung veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Aktueller Stand der Arbeiten von IASB und ISSB
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
  • Klimabezogene und andere Unsicherheiten im Abschluss
  • Equity Methode

Der Bericht von der Sitzung ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

IASB startet Reihe von Internetpräsentationen zum kommenden Standard für Tochterunternehmen

23.11.2023

Der IASB hat die erste in einer Reihe von Internetpräsentationen veröffentlicht, in denen die Vorschriften des künftigen Standards zu reduzierten Angaben für Tochtergesellschaften von Muttergesellschaften, die die IFRS anwenden, erläutert werden.

Die Internetpräsentation gibt einen Überblick über den neuen Standard und erläutert, warum der IASB ihn entwickelt hat, welche Tochtergesellschaften in Frage kommen, den neuen Standard anzuwenden, und welche Vorteile er für Tochtergesellschaften und ihre Muttergesellschaften sowie für die Adressaten von Abschlüssen bringt.

In weiteren Internetpräsentationen der Reihe werden die erwarteten Auswirkungen des künftigen Standards erläutert.

Zugang zur Internetpräsentation (ca. 9 Minuten) haben Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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