EFRAG veröffentlicht endgültige Übernahmeempfehlungen in Bezug auf die Änderungen an IAS 1
05.04.2023
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat endgültige Übernahmeempfehlungen im Hinblick auf 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)', 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderung an IAS 1)' und 'Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1)' ausgesprochen.
Ziel des Gesamtpakets der Änderungen ist die Klarstellung der Prinzipien in IAS 1 für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig.
EFRAG ist in Bezug auf die Änderungen zu dem Schluss gekommen, dass diese die Übernahmekriterien der EU erfüllen.
Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung: