IDW-Stellungnahme zum BMF-Diskussionsentwurf des Umsetzungsgesetzes der Mindestbesteuerungsrichtlinie

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26.04.2023

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu dessen Diskussionsentwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union Stellung genommen.

Das IDW befürwortet das Ziel des Diskussionsentwurfs, eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherzustellen und schädlichen Formen des Steuerwettbewerbs entgegenzuwirken. Es weist jedoch darauf hin, dass die nationale Umsetzung dieses weltweit vereinbarten Projekts den deutschen Unternehmen einen erheblichen Zusatzaufwand bereiten wird und Nachteile gegenüber anderen Staaten drohen, die die Regelungen nicht umsetzen. Auch fraglich sei, ob die Einführung der internationalen Mindestbesteuerung tatsächlich zu einer Eindämmung von Steuerwettbewerb oder nur zu dessen Veränderung führe.

Das IDW kritisiert in der Stellungnahme zudem die Tendenz, europäische Richtlinienvorgaben lediglich in das nationale Normengefüge zu "übernehmen", und fordert eine nationale Einbettung der Richtlinie sowie nationale Konkretisierungen und Abgrenzungen der unbestimmten Rechtsbegriffe. Das IDW regt an, die sogenannten Safe-Harbour-Regeln so umfassend wie möglich umzusetzen und auf internationaler Ebene darauf hinzuwirken, weitere dauerhafte Erleichterungen einzuführen.

Neben den genannten allgemeinen Kritikpunkten hat das IDW zahlreiche Detailanmerkungen zum Gesetzentwurf.

Zugang zur Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des IDW.

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