August

Mitschriften von der IASB-Sitzung im August 2023

30.08.2023

Der IASB hat am 23. Augst 2023 eine zusätzliche Sitzung in hybridem Format abgehalten. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Das folgende Thema wurde erörtert:

IFRS für KMU — OECD-Säule-2-Modellregeln: Der IASB hat die Rückmeldungen erörtert, die zu seinem Entwurf IASB/ED/2023/3 Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU) eingegangen sind. Der Board entschied, die Vorschläge im Entwurf mit geringfügigen Änderungen zu finalisieren.

Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Wichtigste Erkenntnisse aus der ISSB-Konferenz zu integriertem Denken und integrierter Berichterstattung

23.08.2023

Am 12. Juni 2023 hat der ISSB eine Veranstaltung 'IFRS Integrated Thinking & Reporting Conference' veranstaltet, die Branchenführer, Standardsetzer und Akademiker zusammenbrachte, um Erkenntnisse und bewährte Praktiken im Bereich des integrierten Denkens und der integrierten Berichterstattung auszutauschen.

Eine Zusammenfassung der fünf wichtigsten Erkenntnisse aus der Konferenz wurde jetzt veröffentlicht. Sie lauten:

  • Integriertes Denken und integrierte Berichterstattung verbessern den Austausch zwischen Anlegern und Unternehmen, in die investiert wird.
  • Integriertes Denken und integrierte Berichterstattung sind integraler Bestandteil der Entwicklung eines umfassenden globalen Systems der Unternehmensberichterstattung durch die IFRS-Stiftung.
  • Integriertes Denken und integrierte Berichterstattung verbessern die Unternehmensleistung.
  • Integriertes Denken und integrierte Berichterstattung können ein natürliches Bindeglied zwischen anleger- und auswirkungsorientierter Nachhaltigkeitsberichterstattung sein.
  • Integriertes Denken und integrierte Berichterstattung sind komplementär zu den ISSB-Standards.

Die Zusammenfassung ist auf der Internetseite zur integrierten Berichterstattung verfügbar.

Aktualisierte Übersicht zur Angleichung von IPSAS und IFRS (September 2023)

23.08.2023

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), der für die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zuständig ist, hat eine aktualisierte Übersicht zur Verfügung gestellt, die zeigt, inwieweit einzelne IPSAS im Einklang mit den entsprechenden IFRS stehen.

Zugang zur Übersicht, die für die Septembersitzung des IPSASB aktualisiert wurde, haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Juli 2023

22.08.2023

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 10. und 11. Juli 2023 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung):

  • Planung der Themen für die nächste ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von der letzten ASAF-Sitzung (1–2): Die ASAF-Mitglieder erörterten die Themen für die nächste Sitzung am 28. September 2023, bei der es unter anderem um preisregulierte Geschäftsvorfälle, die Anwendung der Ausnahmeregelung für den Eigenverbrauch auf einige Stromerwerbsverträge und die Modellregeln der zweiten Säule gehen wird.
  • Immaterielle Werte (3–4): The ASAF members were presented with results of feedback by EFRAG and UKEB related to the EFRAG’s discussion paper Better Information on Intangibles — Which is the best way to go? and an overview of the UKEB’s report Accounting for Intangibles: UK Stakeholders’ Views.
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten (5–6): EFRAG und UKEB präsentierten den ASAF-Mitgliedern die Ergebnisse der Rückmeldungen zum EFRAG-Diskussionspapier Better Information on Intangibles - Which is the best way to go? und einen Überblick über den UKEB-Bericht Accounting for Intangibles: UK Stakeholders' Views.
  • Primäre Abschlussbestandteile (7–29): Die ASAF-Mitglieder wurden auf den neuesten Stand gebracht und gaben Rückmeldungen zu erläuternden Beispielen im Zusammenhang mit dem Projekt zu primären Abschlussbestandteilen.
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle (30–43): Die ASAF-Mitglieder wurden über den aktuellen Stand des Projekts informiert und äußerten sich zur weiteren Ausrichtung des Projekts.
  • Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen (44–58): Die ASAF-Mitglieder äußerten sich zu möglichen Änderungen der Vorschriften und erläuternden Beispiele, die das Ansatzkriterium der "gegenwärtigen Verpflichtung" in IAS 37 unterstützen, und zu der Frage, ob IAS 37 um Anwendungsvorschriften ergänzt werden sollte, die festlegen, wann ein Unternehmen eine Rückstellung für zu zahlende Kosten anzusetzen hat, wenn ein Maß seiner Aktivität einen Schwellenwert überschreiten würde.
  • Klimabezogene Risiken im Abschluss (59–71): Die ASAF-Mitglieder erhielten einen Überblick über das Projekt und gaben Rückmeldungen zu den Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der Berichterstattung über klimabezogene Risiken im Abschluss und zum Umfang des Projekts.
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode (72–75): Die ASAF-Mitglieder haben sich dazu geäußert, ob der IASB einen Entwurf von Änderungen an IAS 28 oder einen Entwurf eines überarbeiteten IAS 28 veröffentlichen sollte.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

Ergebnisse der Sitzung der Fachausschusses Finanzberichterstattung im Juli

21.08.2023

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat am 17. und 18. Juli 2023 per Videokonferenz getagt. Zu der Sitzung steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 19. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Ergänzungssitzung diese Woche

21.08.2023

Der IASB wird am 23. August 2023 eine zusätzliche Sitzung in hybridem Format abhalten. Wir haben edeutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Wir heben außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Das folgende Thema soll erörtert werden:

IFRS für KMU — OECD-Säule-2-Modellregeln: Der IASB wird die Rückmeldungen erörtern, die zu seinem Entwurf IASB/ED/2023/3 Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU) eingegangen sind. Der Stab empfiehlt, die Vorschläge im Entwurf mit geringfügigen Änderungen zu finalisieren.

Eine detaillierte Zusammenfassung der Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Taiwan legt Fahrplan für die Übernahme der ISSB-Standards fest

17.08.2023

Die taiwanesische Finanzaufsichtsbehörde (Financial Supervisory Commission, FSC) hat einen Fahrplan für börsennotierte Unternehmen in Taiwan veröffentlicht, der die Anwendung der vom International Sustainability Standards Board (ISSB) veröffentlichten Standards regelt.

Der Fahrplan, der nach Konsultationen mit den börsennotierten Unternehmen Taiwans veröffentlicht wurde, enthält die folgenden Kernpunkte:

  1. Angleichungsansatz: Die FSC wird die Standards des ISSB übernehmen, indem sie einen Endorsementansatz anwendet. Im Jahr 2026 wird die FSC die Standards IFRS S1 und IFRS S2 übernehmen. Ab 2027 wird die FSC künftige vom ISSB herausgegebene Standards bewerten und gegebenenfalls übernehmen.
  2. Unternehmen im Anwendungsbereich und Zeitplan: Die FSC wird einen gestaffelten Ansatz anwenden, um zu bestimmen, welche Unternehmen die Standards des ISSB anwenden müssen. Zunächst werden die größten börsennotierten Unternehmen (mit einem Kapital von mehr als 10 Mrd. NT$) verpflichtet sein, ab dem Geschäftsjahr 2026 Nachhaltigkeitsinformationen unter Anwendung von IFRS S1 und IFRS S2 zu veröffentlichen. In einem zweiten Schritt werden alle großen börsennotierten Unternehmen (Kapital über 5 Mrd. NT$) verpflichtet, ab dem Geschäftsjahr 2027 Nachhaltigkeitsinformationen unter Anwendung der ISSB-Standards zu veröffentlichen. Drittens sind alle börsennotierten Unternehmen verpflichtet, ab dem Geschäftsjahr 2028 Nachhaltigkeitsinformationen gemäß den ISSB-Standards zu veröffentlichen.
  3. Ort und Zeitpunkt der Angaben: Die FSC wird den Unternehmen vorschreiben, in ihren Jahresberichten Nachhaltigkeitsinformationen in Übereinstimmung mit den ISSB-Standards offenzulegen und die Nachhaltigkeitsinformationen gleichzeitig mit dem Jahresabschluss zu veröffentlichen.
  4. Inhalt der Angaben: Die FSC hat beschlossen, die gleichen Übergangserleichterungen wie der ISSB zu gewähren. Darüber hinaus können für Sachverhalte, die mit einem hohen Maß an Unsicherheit und Quantifizierungsschwierigkeiten verbunden sind, qualitative Informationen offengelegt werden. Für Angaben, die auf Schätzungen beruhen, können Unternehmen die Daten und Eingaben verwenden, die auf angemessenen und vertretbaren Informationen beruhen, die zum Berichtszeitpunkt ohne unangemessene Kosten verfügbar sind.

Die folgenden weiterführenden Informationen sind auf der Internetseite der FSC verfügbar:

IFRS-Stiftung gibt Verfügbarkeit von übersetzten Inhalten bekannt

16.08.2023

Die IFRS-Stiftung gibt die Veröffentlichung von Übersetzungen in albanische, arabische, bosnische, finnische, französische, georgische, japanische, montenegrinische, portugiesische und spanische Sprache bekannt.

Einige der Übersetzungen sind nur über den Online-Shop der IFRS-Stiftung erhältlich, der Großteil der Inhalte ist jedoch kostenlos verfügbar.

Die über den sogenannten IFRS Accounting Standards Navigator verfügbaren übersetzten Inhalte erfordern eine Registrierung, sind aber ansonsten kostenlos. Er bietet Zugang zu den konsolidierten IFRS-Rechnungslegungsstandards des laufenden Jahres und den IFRIC-Interpretationen (Teil A des Roten Buchs), dem Rahmenkonzept und den IFRS-Leitliniendokumenten sowie den verfügbaren Übersetzungen der Standards.

Die Übersetzungen von Entwürfen sind auf der entsprechenden Seite für Stellungnahmen verfügbar.

Einen Überblick über die neuen Übersetzungen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung finden Sie hier.

IASB finalisiert Änderungen an IAS 21 zur Klarstellung der Bilanzierung bei einem Mangel an Umtauschbarkeit

15.08.2023

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21)' veröffentlicht. Die Verlautbarung enthält Leitlinien, mit denen spezifiziert wird, wann eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn sie es nicht ist.

 

Hintergrund

Das IFRS Interpretations Committee erhielt eine Anfrage zur Bestimmung des Wechselkurses bei langfristiger mangelnder Umtauschbarkeit, da IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse keine expliziten Vorschriften zum Wechselkurs enthält, den ein Unternehmen verwendet, wenn der Stichtagskurs nicht beobachtbar ist. Das Committee untersuchte die mögliche eng begrenzte Standardsetzungslösungen und kam zu dem Schluss, dass die beste Vorgehensweise darin bestehe, dem IASB zu empfehlen, eng umrissene Änderungen an IAS 21 zu entwickeln, um den Sachverhalt zu adressieren.

Im November 2019 nahm sich der IASB des Themas an und diskutierte in den darauffolgenden Sitzungen, wie bestimmt werden kann, ob eine Währung umtauschbar ist und welcher Wechselkurs zu verwenden ist, wenn dies nicht der Fall ist. Der Board beschloss, vorzuschlagen, IAS 21 um Vorschriften zu ergänzen, die einem Unternehmen helfen, zu bestimmen, ob eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, sowie um Vorschriften, die das Unternehmen anwenden würde, wenn dies nicht der Fall ist. Ein entsprechender Entwurf wurde im April 2021 veröffentlicht.

 

Änderungen

Mit den Änderungen in Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21) wird IAS 21 wie folgt geändert:

  • Spezifizierung, wann eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist und wann nicht — eine Währung ist umtauschbar, wenn ein Unternehmen zum Bewertungszeitpunkt und für einen bestimmten Zweck in der Lage ist, diese Währung in die andere Währung umzutauschen, und zwar über Märkte oder Umtauschmechanismen, die ohne unangemessene Verzögerung durchsetzbare Rechte und Verpflichtungen schaffen; eine Währung ist nicht in die andere Währung umtauschbar, wenn ein Unternehmen nur einen unwesentlichen Betrag der anderen Währung erhalten kann.
  • Festlegung, wie ein Unternehmen den anzuwendenden Stichtagskurs bestimmt, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist — wenn eine Währung zum Bewertungszeitpunkt nicht umtauschbar ist, schätzt ein Unternehmen den Stichtagskurs als den Kurs, der für eine ordnungsgemäße Transaktion zwischen Marktteilnehmern gegolten hätte und der die vorherrschenden wirtschaftlichen Bedingungen getreu widerspiegeln würde.
  • Vorschrift zur Angabe zusätzlicher Informationen, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist — wenn eine Währung nicht umtauschbar ist, stellt ein Unternehmen Informationen zur Verfügung, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, zu beurteilen, wie sich der Mangel an Umtauschbarkeit einer Währung auf die finanzielle Leistung, finanzielle Lage und Cashflows des Unternehmens auswirkt bzw. voraussichtlich auswirken wird.

Die Verlautbarung enthält auch einen neuen Anhang mit Anwendungsleitlinien zur Umtauschbarkeit und ein neues erläuterndes Beispiel.

Die Änderungen erstrecken sich auch auf entsprechende Änderungen an IFRS 1, in dem die Umtauschbarkeit bisher zwar erwähnt, aber nicht definiert wurde.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Ein Unternehmen wendet die Änderungen für jährliche Berichtsperioden an, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Ein Unternehmen wendet die Änderungen nicht rückwirkend an. Stattdessen setzt ein Unternehmen alle Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der Änderungen als Anpassung des Eröffnungssaldos der Gewinnrücklagen an, wenn das Unternehmen Fremdwährungstransaktionen berichtet. Wenn ein Unternehmen eine andere Darstellungswährung als seine funktionale Währung verwendet, setzt es den kumulierten Betrag der Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital an.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Ergebnisse der diesjährigen IFRS-Konferenz

14.08.2023

Die Konferenz der IFRS-Stiftung 2023 fand am 26. und 27. Juni 2023 in London statt und versammelte über 550 Delegierte aus 60 Ländern. Die Konferenz bot Einblicke in die Finanzberichterstattung und die Nachhaltigkeitsstandards und fiel mit der Veröffentlichung der ersten IFRS-Standards für Nachhaltigkeitsangaben zusammen.

Hauptredner, darunter der Vorsitzende des IASB, Andreas Barckow, und der Vorsitzende des ISSB, Emmanuel Faber, vermittelten ihre Erkenntnisse. Der Vorsitzende Barckow betonte die Rolle der IFRS-Stiftung bei der Förderung des Vertrauens der Anleger durch klare Kommunikation, insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Der Vorsitzende Faber betonte die Notwendigkeit einer einheitlichen Sprache, die Nachhaltigkeit in wirtschaftliche Rahmenkonzepte einbezieht. Darüber hinaus unterstrich die CEO der Londoner Börse, Julia Hoggett, die entscheidende Rolle von Berichtsstandards bei der Wahrung der Integrität des Kapitalmarktes und sprach sich für eine sektorspezifische und angemessene Berichterstattung aus, um eine optimale Ressourcenallokation zu gewährleisten.

Die Konferenz untersuchte das Zusammenspiel zwischen dem IASB und dem ISSB in Veranstaltungen, die von Linda Mezon-Hutter und Sue Lloyd, den stellvertretenden Vorsitzenden der beiden Boards, geleitet wurden. Einzelne Sitzungen boten tiefe Einblicke in die wichtigsten Projekte des IASB und in die IFRS-Standards für Nachhaltigkeitsangaben.

Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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