ESAP
Parlament und Rat haben EU-Vorschriften zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen (European Single Access Point, ESAP) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die ESAP-Vorschriften umfassen eine EU-Verordnung zur Einrichtung des ESAP sowie eine Änderungsverordnung und eine Änderungsrichtlinie zur Änderung der EU-Rechtsakte, in denen die meldepflichtigen Informationen verortet sind.
ESAP soll als zentraler Zugangspunkt für Unternehmensdaten dienen, durch die ESMA betrieben werden und ab dem Sommer 2027 verfügbar sein. Die über ESAP zugänglich zu machenden Informationen sollen schrittweise über einen Zeitraum von vier Jahren aufgenommen werden. Dabei sollen Nachhaltigkeitsinformationen frühzeitig zugänglich gemacht werden, um die Ziele des Europäischen Grünen Deals zu unterstützen.
Hinweis: Am 12. Februar 2024 wurden Korrekturen zur Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht.
Größenklassenkriterien
Die Kommission hat eine delegierte Richtlinie zur Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Mit der delegierten Richtlinie werden die in der Bilanzrichtlinie genannten Schwellenwerte für Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften angehoben.
Den EU-Mitgliedstaaten wird zudem gestattet, Schwellenwerte für kleine Unternehmen festzulegen, die über die genannten Schwellenwerte hinausgehen. Die delegierte Richtlinie ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 24. Dezember 2024 in nationales Recht umzusetzen. Sie ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden.
Umwelttaxonomieverordnung
Die Kommission hat auf ihrer Internetseiteden Entwurf einer häufig gestellten Frage und ihrer Antwort zur Umwelttaxonomieverordnung veröffentlicht. Der Entwurf fokussiert sich auf die Taxonomieberichterstattung von Finanzunternehmen.
Der Entwurf ist bereits von der Europäischen Kommission grundsätzlich genehmigt und wird zu einem späteren Zeitpunkt in den EU-Amtssprachen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.