Dezember

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

31.12.2023

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes und friedvolles Jahr 2024.

Kommen Sie gut rüber und schauen Sie im neuen Jahr wieder bei uns vorbei. Wir werden Sie auch 2024 mit aktuellen, unabhängigen und kostenfreien deutschsprachigen Nachrichten und Hintergrundinformationen rund um die internationale Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung versorgen.

2023 — Das Jahr im Rückblick

29.12.2023

2023 war wieder ein erfolgreiches Jahr für die deutsche Seite von IAS Plus. Wir danken Ihnen, dass Sie unsere umfassende Berichterstattung zu IFRS- und sonstige Berichterstattungsentwicklungen, die jetzt auch alle Entwicklungen rund um den ISSB beinhaltet, zu schätzen wissen, und zeigen Ihnen noch einmal, was unsere Leser 2023 besonders interessiert hat.

Insgesamt sind unsere Standardzusammenfassungen nach wie vor die beliebtesten IAS Plus-Seiten, aber auch unsere thematisch gruppierten Ressourcenseiten (hier dieses Jahr insbesondere unsere Seiten zum IASB, zum ISSB und zu EFRAG) und die deutschsprachigen Publikationen von Deloitte erfreuen sich großer Beliebtheit. Die 2023 am häufigsten aufgerufenen Nachrichten spiegeln die großen Entwicklungen des Jahres wider.

Beliebteste Nachrichten 2023
    1. IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 12, um eine vorübergehende Ausnahme von den Vorschriften zu latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule zu gewähren (Mai)
    2. ISSB veröffentlicht IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen (Juni)
    3. ISSB veröffentlicht IFRS S2 Klimabezogene Angaben (Juni)
    4. IASB schlägt Änderungen bezüglich der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten vor (März)
    5. Kommission bittet EFRAG, sich auf die Umsetzung von Satz 1 der ESRS zu konzentrieren (März)
    6. IOSCO konsultiert zum Thema Geschäfts- oder Firmenwert (Juni)
    7. Projekt zur gezielten Überprüfung der Angaben auf Standardebene führt zu einem verbesserten Ansatz bei der Entwicklung von Angaben (März)
    8. Europäische Kommission schlägt Änderung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften vor (September)
    9. ESMA veröffentlicht gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte (Oktober)
    10. IFRS-Musterkonzernabschluss 2023 in deutscher Sprache (Dezember)

Sie können @iasplusde auch auf X (vormals Twitter) folgen. Zu allen Nachrichten, die wir neu auf IAS Plus zur Verfügung stellen, versenden wir einen Tweet.

Bericht empfiehlt Übernahme der ISSB-Standards in Pakistan

28.12.2023

Das pakistanische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Pakistan, ICAP) hat einen Bericht mit dem Titel 'IFRS Sustainability Disclosure Standards - Study, consultation and recommendations for implementation in Pakistan' veröffentlicht.

In dem Bericht stellt ICAP die Ergebnisse der Konsultationen vor, die mit Unternehmen, Wirtschaftsprüfern und anderen Interessengruppen in Pakistan zur Übernahme und Umsetzung der ISSB-Standards durchgeführt wurden.

ICAP empfiehlt, dass die ISSB-Standards in Pakistan mit folgendem Zeitplan übernommen werden:

  • für Zeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, für große Unternehmen;
  • für Zeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, für mittelgroße Unternehmen; und
  • für Zeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, für alle anderen börsennotierten Unternehmen.

Die Größenkriterien für "groß" und "mittelgroß" sind in dem Bericht dargelegt. Es wird empfohlen, dass Unternehmen im ersten Jahr der Anwendung nur klimabezogene Informationen offenlegen müssen (mit Ausnahme von Informationen zu Scope-3-Emissionen). Ab dem zweiten Jahr wären Angaben zu allen nachhaltigkeitsrelevanten Themen, auch zu Scope-3-Emissionen, vorgeschrieben.

Ab dem zweiten Jahr der Berichterstattung wäre eine Prüfung gemäß dem International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 General Requirements for Sustainability Assurance Engagements erforderlich.

Den vollständigen Bericht finden Sie auf der Internetseite von ICAP.

Zentralbank von Bangladesch veröffentlicht Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

27.12.2023

Die Zentralbank von Bangladesch hat einen 'Leitfaden für nachhaltigkeits- und klimabezogene Finanzangaben für Banken und Finanzinstitute' veröffentlicht. Der Leitfaden setzt die Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) um.

Die Entscheidung, IFRS S1 und IFRS S2 einzuführen, wurde in Zusammenarbeit mit dem Financial Reporting Council (FRC) von Bangladesch getroffen, und die Angabenvorschriften werden auf regulierte Banken und Finanzunternehmen in Bangladesch angewendet.

Der Zeitplan für die Umsetzung sieht wie folgt aus:

  • Juni 2024: Begrenzter Zwischenbericht
  • Dezember 2024: Begrenzter Aufsichtsbericht
  • 2025: Eingeschränkte Angaben im Jahresbericht
  • 2026: Eingeschränkte Angaben, mit zusätzlichen Elementen, im Jahresbericht
  • 2027: Vollständige Angaben gemäß des Leitfadens

Eine eingeschränkte Prüfung der gemeldeten Informationen ist im Jahresbericht vorgeschrieben.

Weiterführende Informationen finden Sie in dem Rundschreiben auf der Internetseite der Zentralbank von Bangladesh, das den Leitfaden als Anhang enthält.

Frohe Weihnachten!

24.12.2023

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest.

Wir freuen uns darauf, Sie nach den Festtagen wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Neue Entwicklungen in Europa

23.12.2023

Aus dem EU-Parlament sowie von Rat und Kommission sind mehrere Entwicklungen zu berichten.

ESAP

Parlament und Rat haben EU-Vorschriften zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen (European Single Access Point, ESAP) im Amtsblatt  der Europäischen Union veröffentlicht.

Die ESAP-Vorschriften umfassen eine EU-Verordnung zur Einrichtung des ESAP sowie eine Änderungsverordnung und eine Änderungsrichtlinie zur Änderung der EU-Rechtsakte, in denen die meldepflichtigen Informationen verortet sind.

ESAP soll als zentraler Zugangspunkt für Unternehmensdaten dienen, durch die ESMA betrieben werden und ab dem Sommer 2027 verfügbar sein. Die über ESAP zugänglich zu machenden Informationen sollen schrittweise über einen Zeitraum von vier Jahren aufgenommen werden. Dabei sollen Nachhaltigkeitsinformationen frühzeitig zugänglich gemacht werden, um die Ziele des Europäischen Grünen Deals zu unterstützen.

Hinweis: Am 12. Februar 2024 wurden Korrekturen zur Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht.

Größenklassenkriterien

Die Kommission hat eine delegierte Richtlinie zur Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen im Amtsblatt  der Europäischen Union veröffentlicht. 

Mit der delegierten Richtlinie werden die in der Bilanzrichtlinie genannten Schwellenwerte für Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften angehoben.

Den EU-Mitgliedstaaten wird zudem gestattet, Schwellenwerte für kleine Unternehmen festzulegen, die über die genannten Schwellenwerte hinausgehen. Die delegierte Richtlinie ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 24. Dezember 2024 in nationales Recht umzusetzen. Sie ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden.

Umwelttaxonomieverordnung

Die Kommission hat auf ihrer Internetseiteden Entwurf einer häufig gestellten Frage und ihrer Antwort zur Umwelttaxonomieverordnung veröffentlicht. Der Entwurf fokussiert sich auf die Taxonomieberichterstattung von Finanzunternehmen.

Der Entwurf ist bereits von der Europäischen Kommission grundsätzlich genehmigt und wird zu einem späteren Zeitpunkt in den EU-Amtssprachen im Amtsblatt  der Europäischen Union veröffentlicht.

EFRAG veröffentlich drei Entwürfe von Umsetzungsleitlinien zu den ESRS

23.12.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat drei Entwürfe von Umsetzungsleitlinien zu den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu den Themen Wesentlichkeitsbeurteilung, Wertschöpfungskette und Datenpunkte veröffentlicht.

Der Entwurf zur Wesentlichkeitsbeurteilung (genannt MAIG) beschreibt die Vorschriften für die Berichterstattung über die Wesentlichkeitsbeurteilung einschließlich der Darstellung möglicher Verfahrensschritte. Es enthält auch häufig gestellte Fragen zur doppelten Wesentlichkeit, um eine Anleitung für die Umsetzung aus praktischer Sicht zu geben.

Der Entwurf zur Wertschöpfungskette (genannt VCIG) beschreibt die Vorschriften für die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette im Rahmen der Wesentlichkeitserklärung, für die Steuerung von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie für Messgrößen und Ziele. Er erörtert die Berichtsgrenzen des Konzerns für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich der operativen Kontrolle. Der Entwurf enthält auch häufig gestellte Fragen, um weitere Informationen zu liefern, und eine "Karte der Wertschöpfungskette" fasst die Implikationen pro Angabevorschrift zusammen.

Der Entwurf zu Datenpunkten enthält die vollständige Liste der detaillierten Angaben, die in den einzelnen Angabevorschriften und den damit verbundenen Anwendungsvorschriften enthalten sind, in einem Excel-Format. Die Datei enthält weiterführende Informationen (Spalten), die das Navigieren und Filtern des Inhalts erleichtern (d. h. die entsprechenden Textziffern und Unterabsätze der einzelnen Punkte). Diese Liste kann als Grundlage für eine Datenlückenanalyse dienen.

    Alle Dokumente werden nicht verbindliche Leitlinien darstellen. Stellungnahmen zu den Entwürfen werden bis zum 2. Februar 2024 erbeten.

    Zugang zu allen Entwürfen und zugehörigen Erläuterungen und Umfragen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Außerdem hat Deloitte einen iGAAP fokussiert-Newsletter mit einer Erläuterung der vorgeschlagenen Leitlinien erstellt.

    Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar

    22.12.2023

    In IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern' werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Obwohl die Task Force diese Beobachtung für Zwecke der Anwendung von US-GAAP durchführt, ähneln ihre Kriterien für die Identifizierung solcher Länder denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29.

    Im Agendapapier für die Sitzung am 9. November 2023, das jetzt verfügbar ist, wird die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht:

    Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

    • Argentinien
    • Äthiopien
    • Ghana
    • Iran
    • Jemen
    • Libanon
    • Sierra Leone
    • Simbabwe
    • Sudan
    • Surinam
    • Türkei
    • Venezuela

    Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

    • Haiti

      Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre über 100% betrug:

      • Südsudan

      Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre nach einer Hochinflation in einer diskretionären Periode über 100% betrug:

      In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

      Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70% und 100% liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25%) der Inflation auftrat:

      • Ägyten
      • Angola
      • Burundi
      • Laos
      • Malawi
      • Moldawien
      • Nigeria (neuer Eintrag)
      • Pakistan
      • São Tomé und Príncipe
      • Sri Lanka
      • Ukraine

      Die IPTF weist auch darauf hin, dass es weitere Länder geben könnte, deren kumulative Inflationsraten in den letzten drei Jahren 100% überschritten haben oder die aus anderen Gründen überwacht werden sollten, die aber nicht in die Analyse einbezogen werden, da die erforderlichen Daten nicht verfügbar sind. Als Beispiele werden Afganistan, Eritrea und Syrien angeführt.

      Das Agendapapier mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF finden Sie auf der Internetseite des CAQ.

      ESRS im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht

      22.12.2023

      Der delegierte Rechtsakt zum ersten Satz der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) ist heute im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.

      Die ESRS waren bereits Ende Juli 2023 durch die Europäische Kommission angenommen worden. 

      Während der daran anschließenden sogenannten „scrutiny period“ gab es im Oktober 2023 einen Entschließungsantrag im EU-Parlament, der darauf abzielte, die ESRS zu verschieben oder zurückzuziehen. Er wurde mit 359 zu 261 abgelehnt. Auch eine mögliche Verlängerung der Widerspruchsfrist um weitere zwei Monate wurde nicht in Anspruch genommen. 

      Damit treten die ESRS zum 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, in Kraft.

      Zugang zum delegierten Rechtsakt in deutscher Sprache im Amtsblatt der Europäischen Union haben Sie hier.

      Hinweise:

      Am 19. April 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Berichtigung des ersten Satzes der ESRS. Die Berichtigung enthält Korrekturen von nicht-substanziellen, offensichtlichen Fehlern (z.B. Tippfehler, falsche Verweise auf Textziffern und andere offensichtliche Fehler). Die Berichtigung finden Sie hier im Amtsblatt der Europäischen Union.

      Am 9. August 2024 hat die Europäische Kommission weitere Berichtigungen des ersten Satzes der ESRS veröffentlicht, die hier im Amtsblatt der Europäischen Union zu finden sind.

      EFRAG und TNFD unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

      21.12.2023

      Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um die naturbezogene Berichterstattung weiter voranzutreiben.

      Die Vereinbarung unterstreicht, wie wichtig es ist, sich mit naturbezogenen Fragen zu befassen, um die Nachhaltigkeit von Unternehmen zu fördern. Sie spiegelt die gemeinsame Verpflichtung von EFRAG und TNFD wider, die Transparenz bei Fragen der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme zu verbessern.

      Die Vereinbarung baut auf einer langjährigen Zusammenarbeit zwischen EFRAG und TNFD auf, die zur Angleichung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) an die von der TNFD empfohlenen Angaben geführt hat. Die ESRS wurden von EFRAG entwickelt, von der Europäischen Kommission im Juli 2023 angenommen und am 22. Dezebemer 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, sodass sie zum 1. Januar 2024 in KRaft treten. 

      Als nächsten Schritt werden EFRAG und TNFD eine detaillierte Zuordnungstabelle zur Interoperabilität veröffentlichen, die die Angleichung der ESRS an die TNFD-Empfehlungen veranschaulicht. Die Tabelle wird voraussichtlich Anfang 2024 veröffentlicht werden.

      Eine entsprechende englischsprachige Erklärung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

      Correction list for hyphenation

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