EFRAG lädt zu Feldversuchen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch KMU ein
23.12.2023
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
EFRAG ruft KMU und Adressaten dazu auf, die im Januar 2024 erwarteten Entwürfe für einen freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht börsennotierte KMU und einen ESRS für börsennotierte KMU zu testen.
Während des Konsultationszeitraums wird die EFRAG mit Erstellern und anderen Interessengruppen einen Feldtest der Vorschriften im Entwurf durchführen. Der Feldtest besteht aus der Beantwortung eines Fragebogens und der Erstellung (eines Teils) der im Entwurf enthaltenen Angaben. Es ist nicht notwendig, den gesamten Standard zu testen, d.h. es wird möglich sein, selektiv Listen von Angaben zu testen. Die Unternehmen werden zu Einzelgesprächen mit dem EFRAG-Sekretariat eingeladen, um ihre Anmerkungen zur Durchführbarkeit, den Kosten, den Herausforderungen, dem Nutzen und der Nützlichkeit der einzelnen Angaben sowie ihre Verbesserungsvorschläge für die Entwürfe zu machen.
Interessierte KMU und Adressaten werden gebeten, ihr Interesse bis zum 31. Januar 2024 zu bekunden.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.