ESMA-Leitlinienentwurf für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

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15.12.2023

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat den Entwurf von Leitlinien zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Die Stellungnahmefrist für den Leitlinienentwurf endet am 15. März 2024.

In der Pressemitteilung heißt es, dass die Hauptziele des Leitlinienentwurfs darin bestehen:

  • sicherzustellen, dass die Beaufsichtigung der Nachhaltigkeitsinformationen börsennotierter Unternehmen im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und des Artikels 8 der Taxonomieverordnung von den zuständigen nationalen Behörden auf konvergente Weise durchgeführt wird; und
    Konsistenz und solide Ansätze für die Beaufsichtigung der Nachhaltigkeits- und Finanzinformationen börsennotierter Unternehmen zu schaffen, um eine bessere Konnektivität zu ermöglichen.

In einem nächsten Schritt wird die ESMA die Rückmeldungen, die sie zu dem Leitlinienentwurf erhält, prüfen und voraussichtlich bis zum dritten Quartal 2024 die endgültigen Leitlinien veröffentlichen.

Über die Pressemitteilung auf der Internetseite von ESMA haben Sie Zugang zum Leitlinienentwurf.

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