ESRS im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht

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22.12.2023

Der delegierte Rechtsakt zum ersten Satz der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) ist heute im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.

Die ESRS waren bereits Ende Juli 2023 durch die Europäische Kommission angenommen worden. 

Während der daran anschließenden sogenannten „scrutiny period“ gab es im Oktober 2023 einen Entschließungsantrag im EU-Parlament, der darauf abzielte, die ESRS zu verschieben oder zurückzuziehen. Er wurde mit 359 zu 261 abgelehnt. Auch eine mögliche Verlängerung der Widerspruchsfrist um weitere zwei Monate wurde nicht in Anspruch genommen. 

Damit treten die ESRS zum 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, in Kraft.

Zugang zum delegierten Rechtsakt in deutscher Sprache im Amtsblatt der Europäischen Union haben Sie hier.

Hinweis: Am 19. April 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Berichtigung des ersten Satzes der ESRS. Die Berichtigung enthält Korrekturen von nicht-substanziellen, offensichtlichen Fehlern (z. B. Tippfehler, falsche Verweise auf Textziffern und andere offensichtliche Fehler). Die Berichtigung finden Sie hier im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

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