Übernahme von Änderungen an IAS 1

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21.12.2023

Die Europäische Union hat drei Änderungen an IAS 1, die der IASB 2020 und 2022 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses sind die folgenden:

  • Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (herausgegeben am 23. Januar 2020);
  • Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (herausgegeben am 15. Juli 2020); und
  • Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (herausgegeben am 31. Oktober 2022).

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 20. Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarungen für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

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