GRI-ESRS-Interoperabilitätsindex

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01.12.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ein Dokument für die nächste Sitzung des Fachexpertenausschusses für Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung, das aufzeigt, wie wie sich die Angabenvorschriften und Datenpunkte in den Standardsätzen für Nachhaltigkeitsberichterstattung von EFRAG und der Global Reporting Initiative (GRI) zueinander verhalten.

Die angestrebte Interoperabilität verhindert die Notwendigkeit einer doppelten Berichterstattung und soll zu einem benutzerfreundlichen Berichtssystem ohne übermäßige Komplexität führen. Infolgedessen wird davon ausgegangen, dass Ersteller, die nach ESRS berichten, "mit Verweis" auf die GRI-Standards berichten, und bestehende GRI-Berichterstatter können ihre derzeitigen Berichterstattungsbemühungen nutzen, um ihre ESRS-"Nachhaltigkeitserklärung" zu erstellen.

Das Dokument muss noch von den Standardsetzungsorganen von EFRAG verabschiedet werden. Es steht Ihnen hier auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

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