ISSB gibt gezielte Änderungen an den SASB-Standards heraus, um deren internationale Anwendbarkeit zu verbessern

  • ISSB-Dokument Image

19.12.2023

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat Änderungen an den Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) veröffentlicht, um deren internationale Anwendbarkeit zu verbessern. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.

 

Hintergrund

Der ISSB hat die vom Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) entwickelten Standards geerbt und ist nun für deren Pflege und Weiterentwicklung verantwortlich.

Eine kleine Teilmenge der SASB-Standards enthält Verweise auf Gesetze und Vorschriften bestimmter Rechtskreise, die möglicherweise weltweit nicht anwendbar sind, zu regionalen Verzerrungen führen, die Anwendungskosten erhöhen und die Vergleichbarkeit und den Entscheidungsnutzen der resultierenden Angaben verringern. Daher hat der ISSB eine Methodik zur Verbesserung des Inhalts der SASB-Standards, um die SASB-Standards international anwendbarer und unabhängig von Rechnungslegungsvorschriften zu machen, ohne die Zielsetzung oder die zugrundeliegenden Konzepte eines bestimmten Angabethemas oder einer Kennzahl zu verändern, erarbeitet (ein entsprechender Entwurf wurde im Mai 2023 veröffentlicht) und diese Methodik auf die betroffenen SASB-Standards angewendet.

Die klimabezogenen Angaben und Metriken in den SASB-Standards wurden im Juni 2023 im Zusammenhang mit der Herausgabe von IFRS S2 Klimabezogene Angaben aktualisiert.

Die heute geänderten SASB-Standards erleichtern den Erstellern die Umsetzung und Anwendung von IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen.

 

Charakter der Änderungen

Mit den heute veröffentlichten Änderungen macht der ISSB die SASB-Standards international anwendbarer und unabhängig von Rechnungslegungsstandards. Durch die vorgenommenen Änderungen werden rechtskreisspezifische Verweise und Definitionen gestrichen und ersetzt, ohne dass sich die Branchen, Themen oder Metriken wesentlich ändern.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Die geänderten SASB-Standards treten für am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnende jährliche Berichtsperioden in Kraft, eine vorzeitige Anwendung ist jedoch zulässig und wird sogar empfohlen.

 

Weiterführende Informationen

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung, der Internetseite des SASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.