Dezember

TCFD aufgelöst

15.12.2023

Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) des Finanzstabilitätsrats (FSR) hat sich aufgelöst.

Diese Ankündigung folgt auf den letzten Statusbericht, der im Oktober 2023 veröffentlicht wurde. Ab November 2023 wird die Internetseite der TCFD nicht mehr aktualisiert oder überwacht, sie wird aber weiterhin als Ressource für die von der TCFD entwickelten Materialien zur Verfügung stehen.

Mit der Veröffentlichung der ersten Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) (IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und IFRS S2 Klimabezogene Angaben) ist die Arbeit der TCFD nun abgeschlossen. Der FSR hat daher den ISSB gebeten, die Verantwortung für die Überwachung der Fortschritte bei den klimabezogenen Finanzangaben von Unternehmen ab 2024 zu übernehmen.

Die Ankündigung auf der Internetseite der TCFD finden Sie hier.

ISSB veröffentlicht Lehrmaterialien zu IFRS S2

14.12.2023

Der ISSB hat Lehrmaterialien zu IFRS S2 'Klimabezogene Angaben' veröffentlicht, die Unternehmen dabei helfen sollen, bei der Anwendung des Standards natürliche und soziale Aspekte von klimabezogenen Risiken und Chancen zu berücksichtigen.

Das Lehrmaterial wurde entwickelt, um Unternehmen bei der Anwendung von IFRS S2 zu unterstützen, und enthält drei Beispiele, die veranschaulichen sollen, wie Unternehmen bei ihren klimabezogenen Angaben natürliche und soziale Aspekte berücksichtigen könnten. Das Material hat keinen Einfluss auf die Vorschriften der Standards.

Die Veröffentlichung folgt auf den Start des IFRS Sustainability Knowledge Hub, den die IFRS-Stiftung in ihrer Pressemitteilung als eine Kernkomponente ihrer Initiativen zum Kapazitätsaufbau beschreibt.  

Die englischsprachigen Lehrmaterialien stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung. 

IASB setzt Reihe von Internetpräsentationen zum kommenden Standard für Tochterunternehmen fort

13.12.2023

Der IASB hat die zweite in einer Reihe von Internetpräsentationen veröffentlicht, in denen die Vorschriften des künftigen Standards zu reduzierten Angaben für Tochtergesellschaften von Muttergesellschaften, die die IFRS anwenden, erläutert werden.

In dieser zweiten Internetpräsentation werden die Vorteile und Auswirkungen des bevorstehenden neuen Rechnungslegungsstandards aus regulatorischer Sicht erörtert.

Zugang zu allen bisher veröffentlichten Internetpräsentation haben Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

  • Teil eins gibt einen Überblick über den neuen Standard (9 Minuten)
  • Teil zwei erörtert den Standard aus regulatorischer Sicht (8 Minuten)

Zusammenfassung der Agendapapiere für die ISSB-Sitzung diese Woche

12.12.2023

Der ISSB wird am 13. und 14. Dezember 2023 in Frankfurt tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des ISSB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der ISSB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

ISSB-Konsultation zu Agendaprioritäten: Die Mitglieder des ISSB werden eine Zusammenfassung der Rückmeldungen auf die Bitte um Informationsübermittlung des ISSB von Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung prüfen, die sich bei der Einreichung ihrer Antwort auf die Bitte um Informationsübermittlung selbst als "Anleger" identifiziert haben.

IFRS-Taxonomie zu NachhaltigkeitsangabenDer ISSB wird gebeten, das Prinzip für die Erstellung von Elementen für narrative Informationen zu bestätigen, und gefragt, ob er gezielte Änderungen an der Modellierung spezifischer Taxonomieelemente unterstützt, um die Taxonomie zu verfeinern und zu verbessern sowie die Lücke in der Modellierung ähnlicher Vorschriften in IFRS S2 und ESRS E1 zu minimieren (insbesondere in Bezug auf Granularität und Datentyp).

Internationale Anwendbarkeit der SASB-Standards: Der Stab wird um die Ratifizierung der Änderungen an den SASB-Standards durch den ISSB bitten; er wird sich um die Ratifizierung der damit verbundenen Aktualisierungen der digitalen Taxonomie der SASB-Standards bemühen und den ISSB um die Bestätigung bitten, dass er sich davon überzeugt hat, die geltenden Vorschriften des Konsultationsprozesses für die Veröffentlichung der aktualisierten SASB-Standards eingehalten zu haben.

Unsere detaillierten Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Konferenz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Frankfurt

12.12.2023

Am 10. Juni 2024 richtet das DRSC gemeinsam mit der IFRS-Stiftung und dem ISSB, der Goethe-Universität Frankfurt am Main und dem Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE eine Jahreskonferenz zur Implementierung und weiteren Entwicklung von IFRS Sustainability Standards aus.

Es sollen Themen im Zusammenhang mit den aktuellen Standardsetzungsaktivitäten der ISSB-Agenda vorgestellt und aus praktischer sowie aus wissenschaftlicher Perspektive erörtert werden.

Eine entsprechende Ankündigung findet sich auf der Internetseite des DRSC.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

11.12.2023

Der IASB wird vom 12. bis 14. Dezember 2023 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Themen:

Stromerwerbsverträge: Der Stab wird in dieser Sitzung die Forschungsergebnisse zur Frage der Bilanzierung von Stromerwerbsverträgen vorstellen. Der IASB empfiehlt dem Stab auf der Grundlage der Forschungsergebnisse und anderer Rückmeldungen von Interessengruppen, dass der IASB eine eng umrissene Standardsetzung zur Änderung von IFRS 9 vornimmt, um Stromerwerbsverträge im Abschluss besser abzubilden, wobei der nächste Projektmeilenstein ein Entwurf sein soll, der einen Ansatz für diese Standardsetzung untersucht, der eine Änderung der Vorschriften zur Eigennutzung und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 beinhaltet.

Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des Boards: Der IASB wird über den aktuellen Stand seines Arbeitsprogramms informiert werden. Darüber hinaus wird der IASB Entscheidungen über den Zeitplan für die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 16 und die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 treffen.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird über die Vorschläge im Entwurf zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden entscheiden, insbesondere in Bezug auf die Buchungseinheit und die Saldierung, die Darstellung und die Posten, die sich nur dann auf die regulatorischen Preise auswirken, wenn die entsprechenden Barmittel gezahlt oder erhalten werden.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB wird mögliche Änderungen an IAS 21 erörtern, um ein Unternehmen zu verpflichten, alle Posten (Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapitalposten, Erträge und Aufwendungen, einschließlich Vergleichszahlen) zum letzten Stichtagskurs umzurechnen, wenn das Unternehmen eine nicht-hochinflationäre funktionale Währung hat und seinen Abschluss in einer hochinflationären Darstellungswährung aufstellt; oder die Ergebnisse und die Finanzlage eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der eine nicht-hochinflationäre funktionale Währung hat, in eine hochinflationäre Darstellungswährung umzurechnen.

Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss: Der Stab wird den IASB über laufende Initiativen zur Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss informieren, einschließlich ihres Status und der anstehenden Schritte.

Lageberichterstattung: Der IASB wird über den aktuellen Stand des Projekts informiert. Mögliche nächste Schritte könnten die Zusammenarbeit mit dem ISSB bei der Weiterentwicklung des Projekts, die Fortführung des IASB-Projekts und die Nutzung der Rückmeldungen des ISSB, wo nötig, oder das Aussetzen des Projekts bis zur endgültigen Klärung der neuen Berichtslandschaft sein.

Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen: Der IASB wird die Ausrichtung des Projekts diskutieren. Der Stab empfiehlt dem IASB, die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 weiterzuentwickeln und als nächsten Projektmeilenstein die Veröffentlichung eines Entwurfs zur Stellungnahme durch die Interessengruppen vorzusehen.

Addendum zum Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU: Der IASB wird die Empfehlung des Stabs erörtern, einen zusätzlichen Entwurf zu veröffentlichen, der Änderungen am IFRS für KMU vorschlägt, um Abschnitt 7 Kapitalflussrechnung an Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) und Abschnitt 30 Fremdwährungsumrechnung an Mangelnde Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21) anzugleichen.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der IASB wird in dieser Sitzung die erneute Erörterung seiner Vorschläge im Entwurf der dritten Fassung des IFRS für KMU fortsetzen. Der Stab empfiehlt dem IASB, die Vorschläge für den neuen Abschnitt 12 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ohne wesentliche inhaltliche Änderungen zu finalisieren. Der Stab empfiehlt dem IASB ferner, Abschnitt 9 Konzern- und Einzelabschlüsse nicht zu ändern, um Vorschriften für Investmentgesellschaften aufzunehmen und die Vorschrift aus Abschnitt 22 Eigen-und Fremdkapital zu streichen, den Forderungsbetrag als Verrechnung mit dem Eigenkapital in der Bilanz auszuweisen, wenn die Eigenkapitalinstrumente ausgegeben werden, bevor das Unternehmen die Barmittel oder andere Ressourcen erhält.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB wird entscheiden, ob der Entwurf für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht um die Angabevorschriften im kommenden IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss aktualisiert werden soll.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Türkei führt verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ISSB-Standards ein

11.12.2023

Der nationale Standardsetzer der Türkei, Kamu Gözetimi, Muhasebe ve Denetim Standartları Kurumu (KGK), hat bei der COP28 bekanntgegeben, dass die Türkei ab dem Berichtsjahr 2024 eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung einführen wird. Grundlage der Berichterstattung werden die Standards des ISSB sein.

Folgender Zeitrahmen wurde genannt:

  • Dezember 2023: Veröffentlichung der türkischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Festlegung des Anwendungsbereiches
  • 2024: Erster Berichtszeitraum
  • 2025: Veröffentlichung der ersten Nachhaltigkeitsberichte
  • 2026: Beginn der verpflichtenden Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte

Die Botschaft von der COP28 finden Sie hier in türkischer Sprache auf der Internetseite des KGK. Eine weiterführende Erläuterung wurde am 5. Januar 2024 unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Standards im türkischen Amtsblatt am 20. Dezember 2023 veröffentlicht.

Prüfungsschwerpunkte 2023 der FMA

11.12.2023

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Prüfungsschwerpunkte für die kommende Enforcement-Saison veröffentlicht.

Für Geschäftsjahre, die zum 31. Dezember 2023 oder später enden, werden die folgenden Schwerpunkte für Konzernabschlüsse nach IFRS festgelegt:

  • Klimabezogene Angaben:
    • Konsistenz zwischen IFRS-Konzernabschlüssen und nichtfinanzieller Berichterstattung
    • Darstellung des Abschlusses (IAS 1)
    • Wertminderung (IAS 36)
    • Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (IAS 37)
    • Nutzungsdauern von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (IAS 16 und IAS 38)
    • Power Purchase Agreements (IFRS 9 und IFRS 16)
  • Makroökonomische Gegebenheiten
    • Refinanzierungsrisiko und andere finanzielle Risiken (IFRS 9 und IFRS 17)
    • Bemessung des beizulegenden Zeitwertes und Angaben (IFRS 13 und IAS 40)
  • Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlberichtigungen (IAS 8)

      Sie können die Prüfungsschwerpunkte, die auch Prüfungsschwerpunkte für Jahresabschlüsse nach UGB, den Lagebericht, die nicht-finanzielle Berichterstattung und allgemeine Hinweise umfassen, hier auf der Internetseite der FMA abrufen.

      Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie sucht neue Mitglieder

      11.12.2023

      Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) sucht zum 1. April 2024 neue Mitglieder.

      Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) wurde eingerichtet, um den International Accounting Standards Board (IASB) und inzwischen auch den International Sustainability Standards Board (ISSB) in ihren Tätigkeiten in Bezug auf die IFRS-Taxonomien zu unterstützen, die Anwendung finden, wenn Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen mit XBRL-Etiketten versehen werden.

      Die Bewerbungsfrist für die Mitgliedschaft ist der 26. Januar 2024. Weiterführenden Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

      Tagesordnung für die kommende Sitzung des Anlegerbeirats des ISSB

      11.12.2023

      Der Anlegerbeirat des ISSB wird seine nächste Sitzung am 12. Dezember 2023 in London abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

      Die folgenden Punkte sollen erörtert werden:

      • Einleitende Bemerkungen
      • Überblick über das Projekt des IASB zu klimabezogenen und sonstigen Unsicherheiten im Abschluss
      • Das ISSB-Jahr im Rückblick
        • Die Schnittstellen des ISSB zu anderen Rahmenkonzepten und Standardsetzern wie ESRS und GRI
        • Kommunikation
        • Fragen und Antworten der Mitglieder
      • Überblick über die regulatorische Übernahme
      • Kamingespräch - Was Ersteller und ihre Abschlussprüfer im Hinblick auf CSRD und ISSB erwarten
      • Agendakonsultation
        • Überblick
        • Kleingruppendiskussionen
        • Rückmeldungen aus den Kleingruppen
      • Einführung in die Ressourcen für den Kapazitätsaufbau und die Wissensplattform
        • Vertiefte Betrachtung des Übergangs von der TCFD zur ISSB-Berichterstattung
        • Häufig gestellte Fragen
      • Die Ziele der IIAGdes Beirats für 2023 und die erzielten Fortschritte
        • Wie können die Beirtasmitglieder ihre Unterstützung für den ISSB demonstrieren/vorleben?
      • Abschließende Bemerkungen

      Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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