Februar

Mitschnitte von der gestrigen Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

23.02.2023

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat am 22. Februar 2023 per Videokonferenz getagt. Von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 14. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • ESRS – Sektorspezifische Standards
  • ESRS für KMU
  • Aktuelle Informationen zur Arbeit des ISSB
  • EFRAG-Projekt zur Konnektivität

Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Internationale Konferenz zu Nachhaltigkeitsangaben im Umfeld der kommenden Treuhändersitzung

22.02.2023

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung werden vom 1. bis 3. März 2023 zu einer gemeinsamen Sitzung in Tokio zusammenkommen. In diesem Zusammenhang lädt die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency of Japan, FSA) zu einer internationalen Konferenz zu Nachhaltigkeitsangaben ein.

Zu den Rednern bei der Veranstaltung werden unter anderem Erkki Liikanen, der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, und Emmanuel Faber, der ISSB-Vorsitzende, gehören. Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

  • Ansätze für die Entwicklung von Rahmenkonzepten für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen
  • Der Weg zu einer globalen Grundlinie: Aktuelle Fortschritte und Ausblicke
  • Erwartungen in Bezug auf die nächste Standardsetzungsagenda

Die Veranstaltung ist kostenfrei, und es wird eine Teilnahme sowohl online als auch vor Ort möglich sein. Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Ergebnisbericht von der Januarsitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

22.02.2023

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat am 24. Januar 2023 per Videokonferenz getagt. Zu der Sitzung steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 13. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Aktuelle Informationen zum ersten Satz der ESRS
  • Sektorspezifische Standards – Positionierung des DRSC 
  • Aktuelle Informationen zur Arbeit des ISSB

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

ISSB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Februar 2023)

22.02.2023

Die IFRS Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem die Höhepunkte der ISSB-Sitzung im Februar 2023 besprochen werden. Gastgeber des Podcasts sind der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd.

Folgende Themen werden in dem Podcast erörtert:

  • Quellen von Leitlinien zur Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen und Angaben;
  • Zeitpunkt des Inkrafttretens der kommenden Standards;
  • Bezugnahme auf ESRS und GRI-Standards;
  • Verhältnismäßigkeit und Unterstützung für diejenigen, die IFRS S1 und IFRS S2 anwenden; und
  • zukünftige Arbeit.

Der englischsprachige Podcast (Dauer ca. 23 Minuten) kann über die Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

    Mitschriften von der Februarsitzung des ISSB

    21.02.2023

    Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 16. Februar 2023 in Montreal getagt. Wir haben die Mitschriften der Beobachter von Deloitte bei der Sitzung für Sie übersetzt.

    Die folgenden Themen wurden erörtert.

    Quellen für Leitlinien zur Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen und Angaben

    Der ISSB entschied, die Verweise auf 'andere standardsetzende Gremien, deren Vorschriften auf die Bedürfnisse der Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung ausgerichtet sind' und 'Unternehmen, die in denselben Branchen oder Regionen tätig sind' dahingehend zu ändern, dass Ersteller solche Quellen sowohl bei der Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen als auch bei der Ermittlung von Angaben zu diesen Risiken und Chancen berücksichtigen können, dass eine solche Berücksichtigung jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der ISSB entschied außerdem, die Quellen der Leitlinien zu ändern, um ausdrücklich festzulegen, dass Ersteller die GRI-Standards und ESRS berücksichtigen können, um Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu ermitteln, die den Zielen von [Entwurf] S1 entsprechen. Dieser Hinweis wird jedoch in einem Anhang zu IFRS S1 erfolgen.

    Zeitpunkt des Inkrafttretens

    Der ISSB entschied, vorzuschreiben, dass sowohl IFRS S1 als auch IFRS S2 für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, in Kraft treten. Der ISSB bestätigte außerdem, dass eine vorzeitige Anwendung von IFRS S1 und IFRS S2 zulässig ist, allerdings nur, wenn ein Unternehmen sowohl IFRS S1 als auch IFRS S2 gleichzeitig anwendet. Ein Unternehmen wäre verpflichtet, anzugeben, dass es IFRS S1 und IFRS S2 vorzeitig anwendet. Die Mitglieder des ISSB stimmten außerdem für die Empfehlung des Stabs, die sich auf den anwendbaren Zeitpunkt der vorübergehenden Befreiung von der Vorschrift bezieht, dass ein Unternehmen seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben zur gleichen Zeit wie seinen Abschluss melden muss, von der Vorschrift, dass ein Unternehmen seine Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen in Übereinstimmung mit dem GHG Protocol Corporate Standard messen muss, wenn es dies zum ersten Mal tut, indem es IFRS S2 anwendet, sowie von der Vorschrift, dass ein Unternehmen seine Scope 3 Treibhausgasemissionen offenlegen muss.

    Einhaltung des Konsultationsprozesses und Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten

    Der Stab fasste Schritte des Konsultationsprozesses zusammen, die im Rahmen der Projekte "Allgemeine Vorschriften" und "Klimabezogene Angaben" unternommen wurden, und der ISSB bestätigte, dass er davon überzeugt ist, dass die vorgeschriebenen Schritte des Konsultationsprozesses bei der Finalisierung der erneuten Erörterungen des [Entwurfs] S1 und [Entwurfs] S2 eingehalten worden sind. Der ISSB gewährte außerdem die Erlaubnis, das Abstimmungsverfahren für IFRS S1 und IFRS S2 einzuleiten, und kein ISSB-Mitglied beabsichtigt, gegen die Veröffentlichung von IFRS S1 oder IFRS S2 zu stimmen.

    Die vollständigen Mitschriften von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier.

    Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

    20.02.2023

    Der IASB wird vom 20. bis 23. Februar 2023 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

    Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

    Standardpflege und einheitliche Anwendung

    Der IASB wird seine abschließenden Entscheidungen zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und mangelnder Umtauschbarkeit treffen und mögliche Themen für den nächsten jährlichen Verbesserungszyklus diskutieren.

    Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen — Der Stab empfiehlt, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen für jährliche Berichtsperioden gelten sollte, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Der Stab empfiehlt außerdem, dass der IASB in der jährlichen Berichtsperiode, in der die Änderungen erstmals angewendet werden, keine Angaben von Vergleichsinformationen für frühere Perioden verlangt. Der Stab empfiehlt ferner, dass der IASB die Angabe bestimmter quantitativer Informationen im ersten Jahresabschluss eines Unternehmens nach Inkrafttreten der Änderungen nicht vorschreibt.

    Mangelnde Umtauschbarkeit — Der Stab empfiehlt dem IASB, die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 vorzunehmen, aber keine Änderungen an IFRS 13 vorzunehmen. Der Stab empfiehlt außerdem, dass der IASB vorschreiben sollte, dass ein Unternehmen die Änderungen für jährliche Berichtsperioden anwenden muss, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.

    Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards — Der Stab empfiehlt dem IASB, in seinem nächsten jährlichen Verbesserungszyklus Änderungen in Bezug auf die folgenden Sachverhalte vorzuschlagen: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen durch einen Erstanwender (IFRS 1); Bestimmung eines 'de facto-Agenten' (IFRS 10); Transaktionspreis (IFRS 9); Anschaffungskostenmethode (IAS 7); Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung (IFRS 7); Angaben zum Kreditrisiko (IFRS 7).

    Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung

    Der IASB wird erörtern, welche Themen in die bevorstehende Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zu Wertminderungen in IFRS 9 aufgenommen werden sollen. Der Stab empfiehlt die folgenden Themen: allgemeiner Ansatz zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten; Bestimmung eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos; Bemessung der erwarteten Kreditverluste; erworbene oder originär kreditgefährdete finanzielle Vermögenswerte; vereinfachter Ansatz für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und Leasingforderungen; Kreditzusagen und Finanzgarantien; Wechselwirkung zwischen erwarteten Kreditverlusten und sonstigen Vorschriften; Übergang; und zielorientierte Angabenvorschriften. Der IASB wird gebeten, die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung auf einer zukünftigen Sitzung zu genehmigen und eine Stellungnahmefrist dafür festzulegen.

    Preisregulierte Geschäftsvorfälle

    Der IASB wird die Vorschläge zum Ansatz und zur zulässigen Gesamtvergütung im Entwurf zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden erneut erörtern. Der Stab gibt spezifische Empfehlungen in Bezug auf die Ansatzschwelle, die Durchsetzbarkeit und den Ansatz sowie Leistungsanreize.

    Dynamisches Risikoanagement

    Der IASB wird diskutieren, ob finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, in das Konzept der aktuellen offenen Nettorisikoposition aufgenommen werden können. Der Stab empfiehlt, dass finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden, für eine Designation in die aktuelle offene Nettorisikoposition in Frage kommen, während finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, nicht für eine Designation in die aktuelle offene Nettorisikoposition in Frage kommen. Der Stab empfiehlt außerdem, die rückwirkende Bewertung anhand des Zielprofils eines Unternehmens nicht vorzuschreiben und die rückwirkende Bewertung nur beizubehalten, um zu überprüfen, ob das Unternehmen das Zinsrisiko während des Bewertungszeitraums bei der Anwendung des Modells des dynamischen Risikomanagements gemindert hat. Der Stab empfiehlt darüber hinaus die Einführung einer weiteren retrospektiven Bewertung, die auf der Fähigkeit des Unternehmens basiert, den erwarteten Nutzen zu realisieren.

    Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

    Der IASB wird Entscheidungen im Zusammenhang mit der Klassifizierung und Darstellung von ausgegebenen Finanzinstrumenten unter Anwendung von IAS 32 und IAS 1 treffen. Der Stab gibt spezifische Empfehlungen in Bezug auf die Fest-für-fest-Bedingung, die Umklassifizierung, die Auswirkungen von Gesetzen auf Vertragsbedingungen, Verpflichtungen zur Rücknahme eigener Eigenkapitalinstrumente und die Darstellung von finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumenten.

    Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

    Der IASB wird über bestimmte Aspekte des vorgeschlagenen Pakets neuer Angaben entscheiden, wobei der Schwerpunkt auf der Anwendung des 'Ansatzes über die Sichtweise der Unternehmensleitung', der Frage, wie lange die Angaben erforderlich sein sollen, der Änderung von Kennzahlen, der Verwendung von Bandbreiten und den wichtigsten Zielsetzungen liegt.

    Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

    Tagesordnung für die kommende ITCG-Sitzung

    20.02.2023

    Die Beratungsgruppe für die XBRL-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) wird am 27. und 28. Februar 2023 ihre nächste Sitzung in hybridem Format abhalten.

    Die ITCG wird die folgenden Themen erörtern:

    • Aktueller Stand der Strategie des IASB zur digitalen Rechnungslegung
    • IFRS-Rechnungslegungstaxonomie
      • Digitale Darstellung von Zwischensummen und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung
      • Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Aktualisierung 1 der IFRS Rechnungslegungstaxonomie 2022
      • Überprüfung der gängigen Praxis bei Finanzinstrumenten
    • IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben
      • Allgemeine Informationen zum aktuellen Stand
      • Ermöglichung der Verwendung in Rechtskreisen, die keine Erweiterungen zulassen

    Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

    Tagesordnung für die kommende Sitzung des Erstellerforums

    20.02.2023

    Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Freitag, den 3. März 2023 mit dem globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) in einer hybriden Sitzung tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

    Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

    Freitag, 3. März 2023 (10:00h-16:45h)

    • Begrüßung und Einführung
    • Primäre Abschlussbestandteile
      • Übergang und der Zeitpunkt des Inkrafttretens des künftigen Standards
      • Erwartete Vorteile und Kosten für Ersteller von Abschlüssen
    • Sonstiger aktueller Stand der Arbeiten des IASB und des IFRS Interpretations Committee
    • Wertminderung von Gaschäfts- oder Firmenwerten
      • Ideen für Änderungen bei der Werthaltigkeitsprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten
    • Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
      • Reduzierte Angaben nach IFRS 7 und IFRS 12
      • Erwartete Vorteile und Kosten für Ersteller von Abschlüssen
    • Aktueller Stand der Arbeiten des ISSB

    Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    IOSCO und FSR begrüßen Fortschritte bei den ISSB-Standards

    20.02.2023

    Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die Entscheidung des ISSB begrüßt, in die Finalisierungsphase seiner ersten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen einzutreten. Darüber hinaus bezeichnet der Finanzstabilitätsrat (FSR) in einem Schreiben an die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 die Finalisierung der ISSB-Standards in der ersten Hälfte dieses Jahres als "zentrales Ziel" bei der Bewältigung klimabedingter Finanzrisiken.

    Während der Sitzung in der vergangenen Woche hat der International Sustainability Standards Board (ISSB) die erneute Erörterung seiner beiden vorgeschlagenen Standards IFRS S1 und IFRS S2 abgeschlossen und eine entsprechende Presseerklärung herausgegeben. Die einzigen Schritte, die jetzt noch ausstehen, sind die Ausarbeitung der vorgenommenen Anpassungen und Ergänzungen sowie die formale Abstimmung über die überarbeiteten Textversionen. Die endgültigen Standards sollen im Juni 2023 veröffentlicht werden. Das Datum der erstmaligen Anwendung für IFRS S1 und S2 ist der 1. Januar 2024.

    Die Erklärung und das Schreiben finden Sie auf den Internetseiten der Organisationen:

    Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) und der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) haben eine gemeinsame Erklärung herausgegeben, die die IOSCO-Erklärung widerspiegelt.

    Tagesordnung für die Februarsitzung des IFRS-Beirats

    17.02.2023

    Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 22. Februar 2023 eine Sitzung per Videokonferenz abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

    Wir fassen die Tagesordnung nachfolgend für Sie zusammen:

    Mittwoch, 22. Februar 2023 (13:00h-14:30h)

    • Begrüßung und Ausblick des Vorsitzenden
    • Aktueller Stand der Arbeiten des ISSB
      • Bericht über die erneuten Erörterungen
      • Fragen und Anmerkungen der Mitglieder des Beirats
    • Zusammenfassung der Erörterungen

    Das Agendapapier für die Sitzung ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

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