DRSC-Stellungnahme zu IAS 12 und Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule

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28.02.2023

Das DRSC hat seine Stellungnahme zum Entwurf 'Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' veröffentlicht, den der IASB herausgegeben hat, um auf die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der OECD-Modellregeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern zu reagieren.

Das DRSC stimmt dem Vorschlag des IASB zu, eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der Säule-2-Regeln ergeben, einzuführen.

Allerdings hat das DRSC erhebliche Zweifel daran, dass die im Entwurf vorgeschlagenen Angabepflichten, die Unternehmen bereits vor dem Inkrafttreten der Säule-2-Rechtsvorschriften befolgen müssen, zu entscheidungsnützlichen Informationen für die Abschlussadressaten führen werden, während sie für die Ersteller einen erheblichen zusätzlichen operativen Aufwand bedeuten würden.

Daher regt das DRSC an, dass der IASB die im Entwurf vorgeschlagenen Angabevorschriften überdenkt. Anderenfalls hält es das DRSC für erforderlich, dass der IASB untersucht und erklärt, warum diese Angaben entscheidungsnützlich sind und wie der Nutzen dieser Angaben die Kosten überwiegt.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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