Stellungnahme des DRSC zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU

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23.02.2023

Der IASB hat am 8. September 2022 einen Entwurf mit Vorschlägen für Änderungen an seinem 'International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' (IFRS für KMU) herausgegeben. Das DRSC hat durch seinen Fachausschuss Finanzberichterstattung jetzt Stellung zum Entwurf genommen.

Aufgrund der aus deutscher Sicht geringen Anwendungsrelevanz des Standards und somit auch des Änderungsentwurfes entschied sich der Fachausschuss Finanzberichterstattung von einer vollumfänglichen Kommentierung des Entwurfs abzusehen. Stattdessen liegt der Fokus der Stellungnahme auf Berührungspunkten zu anderen Standardsetzungsaktivitäten, insbesondere in Bezug auf den Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben.

In der Stellungnahme werden die vorgeschlagenen Konkretisierungen zum Anwendungsbereich für Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht bezogen auf den IFRS für KMU positiv beurteilt.

Als problematisch wird jedoch die Wechselwirkung mit dem aus dem Entwurf ED/2021/7 erwachsenden Standard eingeschätzt; dessen Anwendungsbereich sollte stattdessen eigenständig definiert werden. Dabei sollte zum einen das Kriterium der treuhänderischen Funktion stärker abgeschwächt oder ggf. sogar vollständig aufgegeben werden. Zum anderen wird angeregt, bei der Entwicklung von Erleichterungskriterien das Kriterium der öffentlichen Rechenschaftspflicht mit größenabhängigen Abstufungen zu kombinieren.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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