IDW hebt zwei Verlautbarungen auf, ändert eine weitere

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10.02.2023

Mit der seit dem 1. Januar 2023 verpflichtenden Anwendung von IFRS 9 für alle nach IFRS bilanzierenden Unternehmen, einschließlich der Versicherungsbranche, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zwei Verlautbarungen zu IAS 39 aufgehoben und eine weitere zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten stark gekürzt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

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