Zusammenfassung der Agendapapiere für die ISSB-Sitzung diese Woche

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14.02.2023

Der ISSB wird am 16. Februar 2023 in Montreal tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des ISSB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der ISSB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung.

Quellen für Leitlinien zur Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen und Angaben

Der Stab empfiehlt dem ISSB, die Verweise auf 'andere standardsetzende Gremien, deren Vorschriften auf die Bedürfnisse der Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung ausgerichtet sind' und 'Unternehmen, die in denselben Branchen oder Regionen tätig sind' dahingehend zu ändern, dass Ersteller solche Quellen sowohl bei der Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen als auch bei der Ermittlung von Angaben zu diesen Risiken und Chancen berücksichtigen können, dass eine solche Berücksichtigung jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Stab empfiehlt dem ISSB außerdem, die Quellen der Leitlinien zu ändern, um ausdrücklich festzulegen, dass Ersteller die GRI-Standards und ESRS berücksichtigen können, um Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu ermitteln, die den Zielen von [Entwurf] S1 entsprechen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Stab empfiehlt dem ISSB vorzuschreiben, dass sowohl IFRS S1 als auch IFRS S2 für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, in Kraft treten. Der Stab empfiehlt dem ISSB außerdem, zu bestätigen, dass eine vorzeitige Anwendung von IFRS S1 und IFRS S2 zulässig ist, allerdings nur, wenn ein Unternehmen sowohl IFRS S1 als auch IFRS S2 gleichzeitig anwendet. Ein Unternehmen wäre verpflichtet, anzugeben, dass es IFRS S1 und IFRS S2 vorzeitig anwendet. Die Mitglieder des ISSB werden außerdem gebeten, über die Empfehlung des Stabs abzustimmen, die sich auf den anwendbaren Zeitpunkt der vorübergehenden Befreiung von der Vorschrift bezieht, dass ein Unternehmen seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben zur gleichen Zeit wie seinen Abschluss melden muss, von der Vorschrift, dass ein Unternehmen seine Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen in Übereinstimmung mit dem GHG Protocol Corporate Standard messen muss, wenn es dies zum ersten Mal tut, indem es IFRS S2 anwendet, sowie von der Vorschrift, dass ein Unternehmen seine Scope 3 Treibhausgasemissionen offenlegen muss.

Einhaltung des Konsultationsprozesses und Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten

Der Stab wird in dieser Sitzung die Schritte des Konsultationsprozesses zusammenfassen, die im Rahmen der Projekte "Allgemeine Vorschriften" und "Klimabezogene Angaben" unternommen wurden, und den ISSB fragen, ob er davon überzeugt ist, dass die vorgeschriebenen Schritte des Konsultationsprozesses bei der Finalisierung der erneuten Erörterungen des [Entwurfs] S1 und [Entwurfs] S2 eingehalten worden sind. Der Stab wird außerdem um die Erlaubnis bitten, das Abstimmungsverfahren für IFRS S1 und IFRS S2 einzuleiten und fragen, ob ein ISSB-Mitglied beabsichtigt, gegen die Veröffentlichung von IFRS S1 oder IFRS S2 zu stimmen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Zugehörige Themen

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