Februar

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU

28.02.2023

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf 'Dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards' Stellung genommen.

Wir unterstützen die vorgeschlagene Angleichung des IFRS für KMU an die vollständigen IFRS-Rechnungslegungsstandards, da wir glauben, dass die Glaubwürdigkeit aller vom IASB entwickelten Standards erhöht wird, wenn sie auf demselben Rahmenkonzept beruhen und denselben Prinzipien folgen. Wir sind jedoch der Meinung, dass diese Angleichung idealerweise erst dann erfolgen sollte, wenn ein neuer IFRS einer Überprüfung nach der Einführung unterzogen wurde und alle Änderungen, die sich aus dieser Überprüfung ergeben haben, umgesetzt wurden.

Dementsprechend sind wir mit den vorgeschlagenen Änderungen an Abschnitt 11 Grundlegende Finanzinstrumente und Abschnitt 23 Erlöse zu diesem Zeitpunkt nicht einverstanden. Wir haben weitere Anmerkungen zu den für diese Abschnitte vorgeschlagenen Änderungen gemacht, falls der IASB beschließen sollte, mit der Anpassung an IFRS 9 Finanzinstrumente bzw. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden fortzufahren.

Wir unterstützen die Entscheidung des IASB, in dieser Überprüfungsrunde Abschnitt 20 Leasingverhältnisse nicht an IFRS 16 Leasingverhältnisse anzupassen.

Wie in unserer Stellungnahme zum Entwurf des IASB zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht angemerkt sind wir der Meinung, dass die im IFRS für KMU verwendete Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht gut verstanden zu sein scheint. Sollte der IASB jedoch bestimmte Aspekte der Definition identifiziert haben, die einer Klärung bedürfen, hätten wir keine Einwände gegen solche Klarstellungen. Wir bezweifeln jedoch, dass der aktuelle Vorschlag ein solches Ziel erreicht.

Schließlich sind wir der Ansicht, dass Unternehmen, die den IFRS für KMU anwenden, Entwicklungskosten weiterhin als Aufwand ansetzen sollten, da das Ergebnis dieses Ansatzes das Prinzip der Vereinfachung des IASB in größerem Maße erfüllt, als wenn ein Wahlrecht bei der Bilanzierung eingeführt würde.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Globales Erstellerforum sucht neue Mitglieder

28.02.2023

Das Globale Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) sucht neue Mitglieder, die bevorzugt aus den aufstrebenden Volkswirtschaften, Nord- oder Südamerika kommen und über Erfahrungen im Technologie- und/oder Mediensektor verfügen sollten.

Bewerbungen werden bis zum 31. März 2023 erbeten. Die neuen Mitglieder werden am 1. Juni 2023 für eine Amtszeit von zwei bis fünf Jahren aufgenommen. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

G-20-Erklärung verweist auf Fortschritte des ISSB

28.02.2023

Die Gruppe der 20 (G-20) hat eine Zusammenfassung vom Treffen der G-20-Finanzminister und Zentralbankpräsidenten freigegeben, das am 24. und 25. Februar 2023 in Bangalore abgehalten wurde.

In der Zusammenfassung wird zum einen auf den Fortschritt des ISSB bei der Entwicklung seiner Standards verwiesen, zum anderen wird ein Fortschrittsbericht erwähnt, der im Herbst erwartet wird:

  • "Wir freuen uns auf die rasche Finalisierung der Standards für klimabezogene Finanzangaben durch den International Sustainability Standards Board (ISSB) und seine Arbeiten über Klima hinaus."
  • "[Der] FSR [wird] bis Oktober 2023, in Zusammenarbeit mit dem ISSB und IOSCO, einen Bericht zum Fortschritt von Rechtskreisen und Unternehmen in Bezug auf klimabezogene Finanzangaben erstellen."

Die vollständige Zusammenfassung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der G-20.

 

DRSC-Stellungnahme zu IAS 12 und Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule

28.02.2023

Das DRSC hat seine Stellungnahme zum Entwurf 'Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' veröffentlicht, den der IASB herausgegeben hat, um auf die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der OECD-Modellregeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern zu reagieren.

Das DRSC stimmt dem Vorschlag des IASB zu, eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der Säule-2-Regeln ergeben, einzuführen.

Allerdings hat das DRSC erhebliche Zweifel daran, dass die im Entwurf vorgeschlagenen Angabepflichten, die Unternehmen bereits vor dem Inkrafttreten der Säule-2-Rechtsvorschriften befolgen müssen, zu entscheidungsnützlichen Informationen für die Abschlussadressaten führen werden, während sie für die Ersteller einen erheblichen zusätzlichen operativen Aufwand bedeuten würden.

Daher regt das DRSC an, dass der IASB die im Entwurf vorgeschlagenen Angabevorschriften überdenkt. Anderenfalls hält es das DRSC für erforderlich, dass der IASB untersucht und erklärt, warum diese Angaben entscheidungsnützlich sind und wie der Nutzen dieser Angaben die Kosten überwiegt.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

IASB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Februar 2023)

27.02.2023

Das IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow, die stellvertretende Vorsitzende Linda Mezo-Hutter und die fachliche Direktorin Nili Shah über die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Februar 2023 sprechen.

In dem Podcast (Dauer ca. 19 Minuten) wird auf folgende Themen eingegangen:

  • Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen in Bezug auf Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen;
  • erreichter Meilenstein im Projekt zur mangelnden Umtauschbarkeit;
  • Rückmeldungen der Interessengruppen zur Überprüfung nach der EInführung von IFRS 9 (Wertminderung);
  • vorläufige Entscheidungen im Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital;
  • Fortschritte im Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen;
  • Vorschläge im Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten und ihre Umsetzbarkeit in der Praxis; und
  • Entwicklungen im Projekt zum dynamischen Risikomanagement.

Der Podcast kann über die entsprechende Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

24.02.2023

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am 9. März 2023 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Donnerstag, 9. März 2023 (9:00h-15:00h)

  • Begrüßung
  • Aktueller Stand der Arbeiten des IASB
  • Aktueller Stand der Arbeiten des ISSB
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Übergang und der Zeitpunkt des Inkrafttretens des künftigen Standards
    • Erwartete Vorteile und Kosten für Ersteller von Abschlüssen
  • Wertminderung von Gaschäfts- oder Firmenwerten
    • Ideen für Änderungen bei der Werthaltigkeitsprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
    • Vorläufige Entscheidungen des IASB

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Tagesordnung und Papiere für die DPOC-Sitzung diese Woche

24.02.2023

Die nächste Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) wird am 1. März 2023 in Tokio stattfinden. Unter anderem soll eine verkürzte Stellungnahmefrist für die Agendakonsultation des ISSB erbeten werden.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Mittwoch, 1. März 2023

  • Einführung
  • Überwachung der Einhaltung des Konsultationsprozesses
    • fachliche Aktivitäten des IASB - Überblick
    • fachliche Aktivitäten des ISSB - Überblick
    • Überprüfung des gesamten Entwicklungsprozesses für S1 und S2
    • Bitte um verkürzte Stellungnahmefristen
      • Agendakonsultation des ISSB
      • Konsultation zur internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards
  • Entwicklung von Konsultationsprozessen
    • Taxonomie zu den SASB-Standards
  • Sonstige DPOC-Themen
    • Interimansatz zur BEratungsgruppe für die ISSB-Taxonomie
    • Korrespondenz
  • Zusammenfassung der Sitzung

Beginn der Sitzung ist 13:45h japanischer Zeit. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Deloitte-Partner zum amtierenden EFRAG FR TEG-Vorsitzenden ernannt

24.02.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die neue Zusammensetzung ihres Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) zur Finanzberichterstattung (EFRAG FR TEG) bekanntgegeben.

Deloitte-Partner Jens Berger, Leiter des Frankfurter IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence von Deloitte, wurde zum amtierenden Vorsitzenden von EFRAG FR TEG ernannt. EFRAG sucht derzeit nach einem neuen EFRAG FR TEG-Vorsitzenden, da die bisherige Vorsitzende den Vorsitz des Fachexpertenausschusses zur Nachhaltigkeitsberichterstattung übernommen hat.

Die Ankündigung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

IPSASB-Veranstaltung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im öffentlichen Sektor

24.02.2023

Am 4. April 2023 bieten der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB), der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) und Accountancy Europe eine Veranstaltung 'Equipping the Public Sector for Sustainability Action: Advancing transparency, comparability, and accountability with sustainability reporting' in Brüssel an.

Die Veranstaltung wird eine interaktive Diskussion über die wichtigsten Ideen beinhalten, die der IPSASB im Zusammenhang mit der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards und den notwendigen Ressourcen für die dringend benötigten Leitlinien für die Berichterstattung im öffentlichen Sektor prüft.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des IPSASB.

Hinweis: Eine Aufzeichnung der Veranstaltung wurde am 26. April 2023 zur Verfügung gestellt.

Stellungnahme des DRSC zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU

23.02.2023

Der IASB hat am 8. September 2022 einen Entwurf mit Vorschlägen für Änderungen an seinem 'International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' (IFRS für KMU) herausgegeben. Das DRSC hat durch seinen Fachausschuss Finanzberichterstattung jetzt Stellung zum Entwurf genommen.

Aufgrund der aus deutscher Sicht geringen Anwendungsrelevanz des Standards und somit auch des Änderungsentwurfes entschied sich der Fachausschuss Finanzberichterstattung von einer vollumfänglichen Kommentierung des Entwurfs abzusehen. Stattdessen liegt der Fokus der Stellungnahme auf Berührungspunkten zu anderen Standardsetzungsaktivitäten, insbesondere in Bezug auf den Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben.

In der Stellungnahme werden die vorgeschlagenen Konkretisierungen zum Anwendungsbereich für Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht bezogen auf den IFRS für KMU positiv beurteilt.

Als problematisch wird jedoch die Wechselwirkung mit dem aus dem Entwurf ED/2021/7 erwachsenden Standard eingeschätzt; dessen Anwendungsbereich sollte stattdessen eigenständig definiert werden. Dabei sollte zum einen das Kriterium der treuhänderischen Funktion stärker abgeschwächt oder ggf. sogar vollständig aufgegeben werden. Zum anderen wird angeregt, bei der Entwicklung von Erleichterungskriterien das Kriterium der öffentlichen Rechenschaftspflicht mit größenabhängigen Abstufungen zu kombinieren.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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