DRSC-Stellungnahme zu den finalen ESRS-Entwürfen
10.01.2023
Am 22. November 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die aus ihrer Sicht finalen Entwürfe für einen ersten Satz European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen an die Europäische Kommission übergeben. Das DRSC hat sich an der öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums der Justiz zu den aktuellen Entwürfen beteiligt.
In dem Schreiben werden insbesondere konkrete Verbesserungsmöglichkeiten genannt. Allgemeiner Natur ist die nach Ansicht des DRSC bisher nicht ausreichend differenzierte Anknüpfung der Berichtspflichten an die Definition großer Unternehmen gemäß Art. 3 der Bilanzrichtlinie. Zu den konkreten Kritikpunkten des DRSC zählen unter anderem verkürzte Möglichkeiten zu Angaben nach dem GHG-Protokoll sowie explizite Vorgaben zu Unternehmenszielen.
Die volle Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.