DRSC schlägt erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme für PFS-Vorschläge vor

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10.01.2023

Das DRSC hat sich an den IASB gewendet und ihm Rückmeldungen aus deutschen Einbindungsveranstaltungen zu den erneuten Erörterungen im Rahmen des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen (primary financial statements, PFS) zu übermitteln.

In seinem Schreiben unterstützt das DRSC ausdrücklich weiterhin die Zielsetzung des IASB, die Vergleichbarkeit in der Berichterstattung der Leistung eines Unternehmens sowohl im Zeitablauf als auch im Unternehmensvergleich zu verbessern. Ungeachtet dieser grundsätzlichen Unterstützung hätten die Einbindungsaktivitäten des DRSC jedoch gezeigt, dass einige der vorläufigen Entscheidungen des IASB neue Überlegungen beinhalten, die zum Teil noch kontrovers diskutiert werden und deren Auswirkungen noch nicht vollends von den Interessengruppen gewürdigt wurden.

Vor diesem Hintergrund spricht sich das DRSC dafür aus, dass der IASB nach Abschluss seiner Erörterungen im Rahmen seines Konsultationsprozesses in Betracht ziehen sollte, seine Überlegungen erneut zwecks Stellungnahme zu veröffentlichen. Es werden dabei insbesondere die folgenden Themen hervorgehoben:

  • die vorgeschlagenen Angaben zur Aufgliederung der Aufwendungen aus Abschreibungen, Amortisationen und Leistungen an Arbeitnehmer auf die Posten des Umsatzkostenverfahrens,
  • auf welcher Ebene innerhalb eines Konzerns die Hauptgeschäftsaktivitäten beurteilt werden sollen – insbesondere im Falle von Konglomeraten,
  • der vorgeschlagene Ausweis von Erträgen und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, insbesondere bei Versicherungsunternehmen,
  • die vorgeschlagenen Angaben zu den Ertragsteuereffekten und den Auswirkungen auf die nicht beherrschende Anteile für unternehmensspezifische Leistungskennzahlen, und
  • die Interaktion der vorgeschlagenen neuen Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der vorgeschlagenen Angaben zu unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen mit der Segmentberichterstattung nach IFRS 8.

Das englischsprachige Schreiben finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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