ESAs geben Stellungnahmen zu den ESRS ab

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27.01.2023

Am 25. November 2022 forderte die Europäische Kommission die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) auf, eine Stellungnahme zur fachlichen Beratung zum ersten Satz der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) abzugeben, die die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) am 22. November 2022 überreicht hatte.

Die folgenden Zitate vermitteln einen allgemeinen Eindruck von den Stellungnahmen der ESAs:

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)

Um Satz 1 von weitgehend in der Lage zu vollständig in der Lage zu machen, dieses Ziel zu erreichen, empfiehlt die ESMA der Europäischen Kommission, sich mit ausgewählten fachlichen Fragen zu befassen, die in der Stellungnahme aufgeführt sind. Dabei handelt es sich vor allem um mögliche Verbesserungen der Kohärenz mit den Vorschriften der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und anderen EU-Rechtsvorschriften, um wichtige Klarstellungen von Definitionen und Terminologie sowie um weitere Leitlinien für den Prozess der Wesentlichkeitsbeurteilung.

Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA)

Die EBA erkennt insbesondere die deutliche Verbesserung der von EFRAG erstellten ESRS-Entwürfe im Vergleich zu den zur Konsultation gestellten Versionen an. Insgesamt begrüßt die EBA die Übereinstimmung der ESRS mit internationalen Standards und der einschlägigen EU-Verordnung sowie eine bessere Abstimmung mit den Angabenvorschriften im Rahmenkonzept der EBA-Säule 3. Was die Verhältnismäßigkeit angeht, so ist die EBA der Ansicht, dass die Standardentwürfe einen ausgewogenen Ansatz mit den entsprechenden Einführungsbestimmungen bieten. Einige Aspekte sollten von der Europäischen Kommission weiter geprüft werden, darunter der Zeitplan für die Entwicklung der sektorspezifischen Standards für Kreditinstitute.

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)

In Bezug auf internationale Standards betont die EIOPA, wie wichtig es ist, eine Fragmentierung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in den verschiedenen Rechtskreisen zu vermeiden. Zu diesem Zweck sollte die Kompatibilität zwischen den ESRS-Standards und den IFRS-Standards sichergestellt werden, so dass europäische Unternehmen, die nach den ESRS berichten, automatisch als konform mit dem IFRS-Rahmenkonzept für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten.

Die vollständigen Stellungnahmen sind in englischer Sprache auf den Internetseiten der ESAs verfügbar:

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