DRSC nimmt Stellung gegenüber der Europäischen Kommission zu den ESRS-Entwürfen
31.01.2023
Am 22. November 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die aus ihrer Sicht finalen Entwürfe für einen ersten Satz European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen an die Europäische Kommission übergeben. Das DRSC hat jetzt eine Stellungnahme zu den Entwürfen an die Europäische Kommission übermittelt.
Zweck der Stellungnahme ist es, wesentliche Mängel oder (weiterhin) bestehende schwerwiegende Problemthemen in Bezug auf die Entwürfe der ESRS aufzuzeigen und der Kommission für ihre eigene Einschätzung/Prüfung mitzuteilen. Allgemeiner Natur ist die nach Ansicht des DRSC bisher nicht ausreichend differenzierte Anknüpfung der Berichtspflichten an die Definition großer Unternehmen gemäß Art. 3 der Bilanzrichtlinie. Zu den konkreten Kritikpunkten des DRSC zählen unter anderem verkürzte Möglichkeiten zu Angaben nach dem GHG-Protokoll sowie explizite Vorgaben zu Unternehmenszielen.
Zugang zu englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.