Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

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23.01.2023

Der IASB wird vom 24. bis 26. Januar 2023 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der IASB wird die endgültigen Entscheidungen in seinem Projekt zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen treffen. Der Stab empfiehlt, dass Unternehmen die Änderungen für jährliche Berichtsperioden anwenden müssen, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Der Stab empfiehlt dem IASB außerdem, die Unternehmen zu verpflichten, die Änderungen in Übereinstimmung mit IAS 8 rückwirkend anzuwenden.

Bilanzierung nach der Equity-Methode

IFRS 10 schreibt vor, dass ein Mutterunternehmen, das die Kontrolle über ein Tochterunternehmen verliert, einen Gewinn oder Verlust erfasst. Wird das Tochterunternehmen jedoch an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Venture des Mutterunternehmens veräußert, schreibt IAS 28 vor, dass der Gewinn auf den Umfang der Anteile der nicht verbundenen Beteiligungsunternehmen beschränkt ist. Dies wird als ein Konflikt empfunden. Der IASB wird vier Möglichkeiten erörtern, wie dieses Problem angegangen werden kann. Der Stab bittet um Rückmeldungen, aber der IASB wird bei dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Im September 2022 beschloss der IASB vorläufig, Unternehmen von einigen Angabevorschriften zu befreien, legte aber die Bedingungen für diese Befreiung nicht fest. Der Stab empfiehlt, die Befreiung davon abhängig zu machen, ob die Offenlegung der Informationen die Ziele des Unternehmens bei einem Unternehmenszusammenschluss ernsthaft beeinträchtigen könnte. In den Anwendungsleitlinien würden die Faktoren dargelegt, die bei der Beurteilung, ob die Ausnahmeregelung angewendet werden kann, zu berücksichtigen sind, und die Unternehmen müssten den Grund für die Anwendung der Ausnahmeregelung angeben. Der Stab empfiehlt außerdem, dass ein Unternehmen vorbehaltlich der vorgeschlagenen Ausnahmeregelung quantitative Informationen über die insgesamt erwarteten Synergien, aufgeschlüsselt nach ihrer Art (z.B. Gesamteinnahmen, Gesamtkostensynergien), sowie den Zeitpunkt des Beginns und die Dauer der erwarteten Synergieeffekte angeben muss. Darüber hinaus bittet der Stab den IASB um eine Klarstellung zu einer Abstimmung, die in der Sitzung im September 2022 stattfand. Der Stab fragt, ob die Abstimmung bedeutet, dass ein Unternehmen verpflichtet sein sollte, eine qualitative Aussage darüber zu machen, ob die tatsächliche Leistung in den nachfolgenden Perioden die Zielvorgabe erfüllt hat, auf die die vorgeschlagene Ausnahmeregelung angewendet würde, oder ob sie bedeutet, dass ein Unternehmen nicht verpflichtet ist, eine solche Aussage zu machen.

Primäre Abschlussbestandteile

Der Stab spricht folgende Empfehlungen aus:

  • Disaggregierung: Verzicht auf die Disaggregierung wesentlicher Informationen in Bezug auf Informationen über die Art der betrieblichen Aufwendungen, die in einem Funktionsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind; Klarstellung der Vorschriften, wie disaggregierte Beträge zu kennzeichnen (beschrieben) sind; Hinzufügung einer Vorschrift, dass alle in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz ausgewiesenen Posten gemäß den IFRS-Rechnungslegungsstandards erfasst und bewertet werden müssen, aber kein Verbot der Disaggregierung von Erträgen und Aufwendungen im Anhang des Abschlusses in Komponenten, die nicht gemäß den IFRS-Rechnungslegungsstandards erfasst und bewertet werden; und Ausweitung der Vorschläge im Entwurf, wonach die Bezeichnung 'sonstige' nur dann verwendet werden soll, wenn keine informativere Bezeichnung gefunden werden kann.
  • Sonstiges Gesamtergebnis: Zurücknahme des Vorschlags, die beiden Kategorien des sonstigen Gesamtergebnisses umzuetikettieren als Neubewertungen, die dauerhaft außerhalb des Gewinns oder Verlusts ausgewiesen werden, und als Erträge und Aufwendungen, die in Zukunft in den Gewinn oder Verlust einbezogen werden.
  • Kapitalflussrechnung: Bestätigung, dass Unternehmen mit Ausnahme von Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten erhaltene Zinsen als Cashflows aus der Investitionstätigkeit klassifizieren; und Bestätigung, dass Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten erhaltene Dividenden (mit Ausnahme von erhaltenen Dividenden, die nach der Equity-Methode bilanziert werden), gezahlte und erhaltene Zinsen in einer einzigen Kategorie der Kapitalflussrechnung klassifizieren (entweder als Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit oder aus Finanzierungstätigkeit).

IFRS-Taxonomie — Änderungen in Bezug auf IFRS 16 und IAS 1

Im November 2022 veröffentlichte der IASB eine vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie zu Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-leaseback-Transaktionen und langfristige Schulden mit Nebenbedingungen. Zweck dieser Sitzung ist es, die eingegangenen Rückmeldungen zur vorgeschlagene Aktualisierung zusammenzufassen und die nächsten Schritte für die Veröffentlichung der Aktualisierungfestzulegen.

Angabenitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der Stab empfiehlt dem IASB, mit dem Vorschlag fortzufahren, reduzierte Angabevorschriften für IFRS 1 aufzunehmen. Der Stab empfiehlt auch, dass ein Tochterunternehmen, das sich für die Anwendung des Standards entscheidet, die Wahl widerruft oder nicht mehr zur Anwendung berechtigt ist, weder die Vorschriften in IAS 8 über Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anwendet noch eine dritte Bilanz vorlegen muss. Schließlich empfiehlt der Stab dem IASB, seinen Vorschlag zu bestätigen, Änderungen an dem neuen Standard zu erwägen, wenn er einen Entwurf für einen neuen oder geänderten IFRS-Rechnungslegungsstandard veröffentlicht.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Zugehörige Themen

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