IDW-Stellungnahme zu den finalen ESRS-Entwürfen

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11.01.2023

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz Stellung zum ersten Satz der Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) genommen, der am 22. November 2022 von EFRAG an die Europäische Kommission übermittelt wurde.

In der Stellungnahme weist das IDW unter anderem auf den Adressatennutzen als zentralen Erfolgsfaktor sowie die notwendige Verhältnismäßigkeit der Angabepflichten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung hin. Weiterhin empfiehlt das IDW, die in der Entwicklung der Finanzberichterstattung gewonnenen Erkenntnisse für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker zu nutzen.

Die volle Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite des IDW zur Verfügung.

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