Januar

Beispielangaben für Versicherer, die IFRS 17 anwenden

25.01.2023

IFRS 17 'Versicherungsverträge' ist für Berichtszeiträume in Kraft getreten, die am 1. Januar 2023 beginnen. Viele Versicherer und Rückversicherer konzentrieren sich nun zunehmend darauf, welche Angaben sie leisten müssen.

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beispielhafte Ausweise und Angaben nach IFRS 17 entwickelt, um Erstellern bei der Umsetzung der Angabevorschriften zu helfen, und Anlegern, Wirtschaftsprüfern und Regulierungsbehörden eine Vorstellung davon zu vermitteln, was sie von Erstellern erwarten können.

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

Mitschnitte von der heutigen Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

24.01.2023

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat am 24. Januar 2023 per Videokonferenz getagt. Von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 13. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Aktuelle Informationen zum ersten Satz der ESRS
  • Sektorspezifische Standards – Positionierung des DRSC 
  • Aktuelle Informationen zur Arbeit des ISSB

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

ISSB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Januar 2023)

24.01.2023

Die IFRS Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem die Höhepunkte der ISSB-Sitzungen im Januar 2023 besprochen werden. Gastgeber des Podcasts sind der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd.

Folgende Themen werden in dem Podcast erörtert:

  • Prioritäten und Meilensteine für 2023;
  • Klarheit über die Metriken in S1 und S2;
  • Ermessen, Annahmen und Schätzungen;
  • Verwendung des IASB-Konzepts der 'angemessenen und vertretbaren Informationen';
  • kommerziell sensible Informationen über Chancen;
  • aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen und damit verbundene Informationen; und
  • die Einführung und Übernahme von S1 und S2.

Der englischsprachige Podcast (Dauer ca. 19 Minuten) kann über die Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

Neuer Podcast in Reihe zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee

23.01.2023

In der Reihe von vierteljährlichen Podcasts, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert, wurde jetzt die Ausgabe vom vierten Quartal 2022 freigegeben.

In dem Podcast (dauer ca. 8 Minuten) sprechen Bruce Mackenzie, IASB-Mitglied und Vorsitzender der IFRS Interpretations Committe, und die Stabmitglieder Riana Wiesner und Jawaid Dossani die Frage, ob ein Vertrag, der ein bestimmtes Substitutionsrecht beinhaltet, als Leasingverhältnis gilt (IFRS 16).

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

23.01.2023

Der IASB wird vom 24. bis 26. Januar 2023 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der IASB wird die endgültigen Entscheidungen in seinem Projekt zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen treffen. Der Stab empfiehlt, dass Unternehmen die Änderungen für jährliche Berichtsperioden anwenden müssen, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Der Stab empfiehlt dem IASB außerdem, die Unternehmen zu verpflichten, die Änderungen in Übereinstimmung mit IAS 8 rückwirkend anzuwenden.

Bilanzierung nach der Equity-Methode

IFRS 10 schreibt vor, dass ein Mutterunternehmen, das die Kontrolle über ein Tochterunternehmen verliert, einen Gewinn oder Verlust erfasst. Wird das Tochterunternehmen jedoch an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Venture des Mutterunternehmens veräußert, schreibt IAS 28 vor, dass der Gewinn auf den Umfang der Anteile der nicht verbundenen Beteiligungsunternehmen beschränkt ist. Dies wird als ein Konflikt empfunden. Der IASB wird vier Möglichkeiten erörtern, wie dieses Problem angegangen werden kann. Der Stab bittet um Rückmeldungen, aber der IASB wird bei dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Im September 2022 beschloss der IASB vorläufig, Unternehmen von einigen Angabevorschriften zu befreien, legte aber die Bedingungen für diese Befreiung nicht fest. Der Stab empfiehlt, die Befreiung davon abhängig zu machen, ob die Offenlegung der Informationen die Ziele des Unternehmens bei einem Unternehmenszusammenschluss ernsthaft beeinträchtigen könnte. In den Anwendungsleitlinien würden die Faktoren dargelegt, die bei der Beurteilung, ob die Ausnahmeregelung angewendet werden kann, zu berücksichtigen sind, und die Unternehmen müssten den Grund für die Anwendung der Ausnahmeregelung angeben. Der Stab empfiehlt außerdem, dass ein Unternehmen vorbehaltlich der vorgeschlagenen Ausnahmeregelung quantitative Informationen über die insgesamt erwarteten Synergien, aufgeschlüsselt nach ihrer Art (z.B. Gesamteinnahmen, Gesamtkostensynergien), sowie den Zeitpunkt des Beginns und die Dauer der erwarteten Synergieeffekte angeben muss. Darüber hinaus bittet der Stab den IASB um eine Klarstellung zu einer Abstimmung, die in der Sitzung im September 2022 stattfand. Der Stab fragt, ob die Abstimmung bedeutet, dass ein Unternehmen verpflichtet sein sollte, eine qualitative Aussage darüber zu machen, ob die tatsächliche Leistung in den nachfolgenden Perioden die Zielvorgabe erfüllt hat, auf die die vorgeschlagene Ausnahmeregelung angewendet würde, oder ob sie bedeutet, dass ein Unternehmen nicht verpflichtet ist, eine solche Aussage zu machen.

Primäre Abschlussbestandteile

Der Stab spricht folgende Empfehlungen aus:

  • Disaggregierung: Verzicht auf die Disaggregierung wesentlicher Informationen in Bezug auf Informationen über die Art der betrieblichen Aufwendungen, die in einem Funktionsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind; Klarstellung der Vorschriften, wie disaggregierte Beträge zu kennzeichnen (beschrieben) sind; Hinzufügung einer Vorschrift, dass alle in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz ausgewiesenen Posten gemäß den IFRS-Rechnungslegungsstandards erfasst und bewertet werden müssen, aber kein Verbot der Disaggregierung von Erträgen und Aufwendungen im Anhang des Abschlusses in Komponenten, die nicht gemäß den IFRS-Rechnungslegungsstandards erfasst und bewertet werden; und Ausweitung der Vorschläge im Entwurf, wonach die Bezeichnung 'sonstige' nur dann verwendet werden soll, wenn keine informativere Bezeichnung gefunden werden kann.
  • Sonstiges Gesamtergebnis: Zurücknahme des Vorschlags, die beiden Kategorien des sonstigen Gesamtergebnisses umzuetikettieren als Neubewertungen, die dauerhaft außerhalb des Gewinns oder Verlusts ausgewiesen werden, und als Erträge und Aufwendungen, die in Zukunft in den Gewinn oder Verlust einbezogen werden.
  • Kapitalflussrechnung: Bestätigung, dass Unternehmen mit Ausnahme von Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten erhaltene Zinsen als Cashflows aus der Investitionstätigkeit klassifizieren; und Bestätigung, dass Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten erhaltene Dividenden (mit Ausnahme von erhaltenen Dividenden, die nach der Equity-Methode bilanziert werden), gezahlte und erhaltene Zinsen in einer einzigen Kategorie der Kapitalflussrechnung klassifizieren (entweder als Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit oder aus Finanzierungstätigkeit).

IFRS-Taxonomie — Änderungen in Bezug auf IFRS 16 und IAS 1

Im November 2022 veröffentlichte der IASB eine vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie zu Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-leaseback-Transaktionen und langfristige Schulden mit Nebenbedingungen. Zweck dieser Sitzung ist es, die eingegangenen Rückmeldungen zur vorgeschlagene Aktualisierung zusammenzufassen und die nächsten Schritte für die Veröffentlichung der Aktualisierungfestzulegen.

Angabenitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der Stab empfiehlt dem IASB, mit dem Vorschlag fortzufahren, reduzierte Angabevorschriften für IFRS 1 aufzunehmen. Der Stab empfiehlt auch, dass ein Tochterunternehmen, das sich für die Anwendung des Standards entscheidet, die Wahl widerruft oder nicht mehr zur Anwendung berechtigt ist, weder die Vorschriften in IAS 8 über Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anwendet noch eine dritte Bilanz vorlegen muss. Schließlich empfiehlt der Stab dem IASB, seinen Vorschlag zu bestätigen, Änderungen an dem neuen Standard zu erwägen, wenn er einen Entwurf für einen neuen oder geänderten IFRS-Rechnungslegungsstandard veröffentlicht.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Tagesordnung und Papiere für die kommende Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

20.01.2023

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC wird am 24. Januar 2023 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung stehen jetzt die Tagesordnung und die Papiere zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 13. Sitzung wird der Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • Aktuelle Informationen zum ersten Satz der ESRS
  • Sektorspezifische Standards – Positionierung des DRSC 
  • Aktuelle Informationen zur Arbeit des ISSB

Die genaue Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Mitschnitte der Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

20.01.2023

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat am 19. und 20. Januar 2023 per Videokonferenz getagt. Von der Sitzungen stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 13. Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Webcast zu den Vorschlägen für Finanzinstrumente im Entwurf zum IFRS für KMU

19.01.2023

Am 8. September 2022 hat der IASB einen Entwurf mit Vorschlägen für Änderungen an seinem 'International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' (IFRS für KMU) herausgegeben. Der IASB hat jetzt einen Webcast veröffentlicht, der tiefere Einblicke in die im Entwurf enthaltenen Vorschläge zu Finanzinstrumenten bietet.

Der 19-minütige Webcast:

  • liefert Hintergrundinformationen zum Angleichungsansatz des IASB, der bei dieser zweiten umfassenden Überprüfung angewendet wurde;
  • erläutert, wie dieser Ansatz bei der Entwicklung der Vorschläge für Finanzinstrumente angewendet wurde; und
  • fasst die Vorschläge für Finanzinstrumente zusammen.

Der Webcast kann über die Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

Kapitalmarktausschuss sucht neue Mitglieder

18.01.2023

Der beratende Kapitalmarktausschuss (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) sucht neue Mitglieder und bittet um Bewerbungen von Analysten und Anlegern aus aller Welt.

Der CMAC ist eine Gruppe von bis zu 20 professionellen Finanzanalysten, die sich mindestens dreimal im Jahr mit Mitgliedern des IASB trifft, um die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten der Rechnungslegung zu übermitteln.

Neue Mitglieder werden am 1. Januar 2024 für eine Amtszeit von drei Jahren aufgenommen, die einmal um weitere drei Jahre verlängert werden kann. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

IPSASB-Entwurf zu konzessionären Leasingverträgen

18.01.2023

Im Rahmen der zweiten Phase seines Projekts zu Leasingverhältnissen hat der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) einen Entwurf veröffentlicht, in dem Änderungen an zwei seiner bestehenden Standards vorgeschlagen werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen würden IPSAS 43 Leasingverhältnisse (Bilanzierung von konzessionären Leasingverhältnissen) und IPSAS 23 Erlöse aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung (neue Leitlinien für Nutzungsrechte an eingebrachten Vermögenswerten) betreffen.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 17. Mai 2023 erbeten. Weiterführende Informationen und Zugang zum Entwurf finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IPSASB.

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