Januar

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Januar 2023

17.01.2023

Der IASB wird vom 24. bis 26. Januar 2023 in seinen Räumen in London tagen und sechs Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben und Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Angabenitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Aktueller Stand der IFRS-Taxonomie
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der ITCG

17.01.2023

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 5. Dezember 2022 eine Sitzung per Videokonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Die ITCG hat die folgenden Themen erörtert:

  • Digitale Darstellung von bestimmten Vorschlägen im Zusammenhang mit dem Projekt zu primären Abschlussbestandteilen
    • Zwischensummen/Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung
    • Angabe der betrieblichen Aufwendungen nach Art im Anhang
  • Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Stabentwurf der IFRS Sustainability Disclosures Taxonomy

Zugang zur Zusammenfassung der Diskussion in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Ergebnisberichte von den Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember

16.01.2023

Die Fachausschüsse des DRSC haben im Dezember wie folgt getagt: Gemeinsamer Fachausschuss am 12. Dezember, Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fachausschuss Finanzberichterstattung dann getrennt am 13. Dezember 2022. Von den Sitzungen jetzt Ergebnisberichte zur Verfügung.

Während seiner 31. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Berichterstattung über immaterielle Ressourcen gemäß CSRD: Arbeitsprogramm und Arbeitsauftrag an die Arbeitsgruppe „Immaterielle Werte“
  • Überarbeitung DRS 20 Konzernlagebericht aufgrund CSRD/ESRS

Während des öffentlichen Teils seiner 12. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • Sektorspezifische Standards – Positionierung des DRSC 
  • Aktuelles zu den ESRS
  • ESRS für KMU

Während des öffentlichen Teils seiner 12. Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • E-DRÄS 13 – Änderungen an DRS 20 und DRS 21
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Globale Mindestbesteuerung: IASB-Diskussion zu IAS 12
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 – EFRAG-Umfrage

Den Ergebnisbericht zu allen drei Sitzungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die ISSB-Sitzung diese Woche

16.01.2023

Der ISSB wird vom 17. bis 19. Januar 2023 in Frankfurt tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des ISSB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der ISSB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Metriken und Ziele

Der Stab empfiehlt geringfügige redaktionelle Änderungen, um klarzustellen, dass das Ziel der Angaben zu Kennzahlen und Zielen in den Vorschlägen darin besteht, die Adressaten in die Lage zu versetzen, die Leistung in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zu verstehen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) die Art und Weise, wie ein Unternehmen solche Risiken und Chancen misst, überwacht und steuert.

Angabe von Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen

Der Stab empfiehlt dem ISSB, zusätzlich zur Vorschrift der Angabe der Quellen von Schätzungsunsicherheiten die Angabe der Ermessensentscheidungen zu verlangen, die das Unternehmen bei der Erstellung und Offenlegung seiner nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen getroffen hat. Er empfiehlt außerdem, die Angabe der Quellen vorzuschreiben, die bei der Erstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen des Unternehmens angewendet wurden, einschließlich der Branche(n), die in den IFRS-Standards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen, den SASB-Standards oder anderen branchenbezogenen Quellen von Leitlinien angegeben sind.

Der Stab empfiehlt, klarzustellen, dass die Worte "soweit möglich" "soweit möglich unter Berücksichtigung der Vorschriften der IFRS-Rechnungslegungsstandards (oder anderer einschlägiger GAAP)" bedeuten, und von einem Unternehmen zu verlangen, dass es wesentliche Unterschiede in den Finanzdaten und Annahmen, die es bei der Erstellung seiner nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben verwendet hat, im Vergleich zu denen, die es bei der Erstellung seines Abschlusses verwendet hat, erläutert.

Wirtschaftlich sensible Informationen über Chancen

Der Stab empfiehlt die Einführung einer Ausnahmeregelung in [Entwurf] S1, die es Unternehmen unter bestimmten Umständen erlauben würde, Informationen über eine nachhaltigkeitsbezogene Chance auszuschließen, wenn diese Informationen wirtschaftlich sensibel sind. Die Ausnahmeregelung würde weder für Informationen gelten, die bereits öffentlich zugänglich sind, noch könnte sie als Rechtfertigung für eine weitgehende Nichtoffenlegung von Informationen herangezogen werden, indem wirtschaftliche Sensibilität als Begründung angeführt wird, oder um die Offenlegung von Informationen über Risiken zu vermeiden.

Angemessene und vertretbare Informationen, die zum Berichtszeitpunkt ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen verfügbar sind

Der Stab empfiehlt dem ISSB, geringfügige redaktionelle Änderungen vorzunehmen, um klarzustellen, dass in Fällen, in denen sich nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen auf die Informationen im Abschluss eines Unternehmens ausgewirkt haben oder voraussichtlich auswirken werden, das Unternehmen verpflichtet ist, die Zusammenhänge zwischen diesen aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen und den nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu erläutern. Es wird auch empfohlen, die Beziehung zwischen den Vorschriften zur Beurteilung der Widerstandsfähigkeit und den Vorschriften zur Angabe der aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen klarzustellen, indem betont wird, dass diese Vorschriften unabhängig voneinander angewendet werden können, dass aber die Beurteilung der Widerstandsfähigkeit die Angaben zu den aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen beeinflussen kann. Außerdem sollte klargestellt werden, dass es keine Vorschrift für ein Unternehmen gibt, eine Resilienzbeurteilung durchzuführen, um aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu bestimmen.

Verwendung von Szenarioanalysen zur Beurteilung der Klimaresilienz

Der Stab empfiehlt, dass der ISSB einem Unternehmen vorschreibt, einen Ansatz für eine klimabezogene Szenarioanalyse zu verwenden, der es dem Unternehmen ermöglicht, alle vernünftigen und vertretbaren Informationen zu berücksichtigen, die ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen zum Berichtszeitpunkt zur Verfügung stehen, einschließlich Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle Bedingungen und Prognosen zukünftiger wirtschaftlicher Bedingungen, unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Exposition des Unternehmens gegenüber klimabezogenen Risiken und Chancen und der dem Unternehmen zur Durchführung einer klimabezogenen Szenarioanalyse zur Verfügung stehenden Fähigkeiten, Möglichkeiten und Ressourcen.

Treibhausgasemissionen — Erleichterung bezüglich der Berichtszeiträume

Der Stab empfiehlt, dass der ISSB Erleichterungen vorsieht, die es einem Unternehmen erlauben, seine Treibhausgasemissionen unter Verwendung von Informationen für Berichtszeiträume zu messen, die sich von dem Berichtszeitraum des Unternehmens unterscheiden, wenn diese Informationen von Unternehmen in seiner Wertschöpfungskette stammen, deren Berichtszeiträume sich von denen des Unternehmens unterscheiden, unter der Bedingung, dass das Unternehmen die aktuellsten Daten verwendet, die ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen zur Messung und Offenlegung seiner Treibhausgasemissionen verfügbar sind, die Länge der Berichtszeiträume gleich ist und das Unternehmen die Auswirkungen bedeutender Ereignisse und veränderter Umstände (die für seine Treibhausgasemissionsinformationen relevant sind) offenlegt, die zwischen den Berichtszeitpunkten der Unternehmen seiner Wertschöpfungskette und dem Zeitpunkt der Mehrzweckberichterstattung des Unternehmens auftreten.

Klimaziele — Jüngstes internationales Abkommen zum Klimawandel

Der Stab empfiehlt dem ISSB, den Vorschlag in Textziffer 23(e) des [Entwurfs] S2 dahingehend zu ändern, dass ein Unternehmen angeben muss, wie das jüngste internationale Abkommen über den Klimawandel die von ihm festgelegten klimabezogenen Ziele beeinflusst hat.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

ASAF-Sitzung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12 bezüglich der internationalen Steuerreform

16.01.2023

Am 10. Februar 2023 wird das beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) eine virtuelle Sitzung zum Entwurf des IASB 'Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' abhalten.

Zweck dieser Sitzung ist es, die ASAF-Mitglieder zu ermutigen, ihre Meinung zu den Vorschlägen in einer Stellungnahme mitzuteilen.

Die Tagesordnung und das Agendapapier stehen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

ISSB-Reihe von Internetseminaren

13.01.2023

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) bietet eine Reihe von drei Internetseminaren an, in denen gezeigt wird, wie Unternehmen die Vorarbeiten, die Datenerfassung und die Prozesse für die ISSB-Berichterstattung in Angriff nehmen können, indem sie Instrumente nutzen, die Unternehmen und Anlegern bereits weitgehend zur Verfügung stehen.

Die Internetseminare sind:

  • Teil 1 (24. Januar, 14:00 GMT): Bessere Informationen für bessere Entscheidungen — Einführung in die anlegerorientierte Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Teil 2 (31. Januar, 16:00 GMT): Jede Größe und jedes Stadium — Erste Schritte bei der Klimaangaben
  • Teil 3 (7. Februar, 04:00 GMT): Konnektivität und Kontrolle — Der Weg zu anlegergerechten Angaben

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Tagesordnung und Papiere für die kommende Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

13.01.2023

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC wird am 19. und 20. Januar 2023 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzungen stehen jetzt die Tagesordnung und die Papiere zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 13. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IDW-Stellungnahme zu den finalen ESRS-Entwürfen

11.01.2023

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz Stellung zum ersten Satz der Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) genommen, der am 22. November 2022 von EFRAG an die Europäische Kommission übermittelt wurde.

In der Stellungnahme weist das IDW unter anderem auf den Adressatennutzen als zentralen Erfolgsfaktor sowie die notwendige Verhältnismäßigkeit der Angabepflichten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung hin. Weiterhin empfiehlt das IDW, die in der Entwicklung der Finanzberichterstattung gewonnenen Erkenntnisse für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker zu nutzen.

Die volle Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite des IDW zur Verfügung.

DRSC schlägt erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme für PFS-Vorschläge vor

10.01.2023

Das DRSC hat sich an den IASB gewendet und ihm Rückmeldungen aus deutschen Einbindungsveranstaltungen zu den erneuten Erörterungen im Rahmen des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen (primary financial statements, PFS) zu übermitteln.

In seinem Schreiben unterstützt das DRSC ausdrücklich weiterhin die Zielsetzung des IASB, die Vergleichbarkeit in der Berichterstattung der Leistung eines Unternehmens sowohl im Zeitablauf als auch im Unternehmensvergleich zu verbessern. Ungeachtet dieser grundsätzlichen Unterstützung hätten die Einbindungsaktivitäten des DRSC jedoch gezeigt, dass einige der vorläufigen Entscheidungen des IASB neue Überlegungen beinhalten, die zum Teil noch kontrovers diskutiert werden und deren Auswirkungen noch nicht vollends von den Interessengruppen gewürdigt wurden.

Vor diesem Hintergrund spricht sich das DRSC dafür aus, dass der IASB nach Abschluss seiner Erörterungen im Rahmen seines Konsultationsprozesses in Betracht ziehen sollte, seine Überlegungen erneut zwecks Stellungnahme zu veröffentlichen. Es werden dabei insbesondere die folgenden Themen hervorgehoben:

  • die vorgeschlagenen Angaben zur Aufgliederung der Aufwendungen aus Abschreibungen, Amortisationen und Leistungen an Arbeitnehmer auf die Posten des Umsatzkostenverfahrens,
  • auf welcher Ebene innerhalb eines Konzerns die Hauptgeschäftsaktivitäten beurteilt werden sollen – insbesondere im Falle von Konglomeraten,
  • der vorgeschlagene Ausweis von Erträgen und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, insbesondere bei Versicherungsunternehmen,
  • die vorgeschlagenen Angaben zu den Ertragsteuereffekten und den Auswirkungen auf die nicht beherrschende Anteile für unternehmensspezifische Leistungskennzahlen, und
  • die Interaktion der vorgeschlagenen neuen Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der vorgeschlagenen Angaben zu unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen mit der Segmentberichterstattung nach IFRS 8.

Das englischsprachige Schreiben finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

DRSC-Stellungnahme zu den finalen ESRS-Entwürfen

10.01.2023

Am 22. November 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die aus ihrer Sicht finalen Entwürfe für einen ersten Satz European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen an die Europäische Kommission übergeben. Das DRSC hat sich an der öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums der Justiz zu den aktuellen Entwürfen beteiligt.

In dem Schreiben werden insbesondere konkrete Verbesserungsmöglichkeiten genannt. Allgemeiner Natur ist die nach Ansicht des DRSC bisher nicht ausreichend differenzierte Anknüpfung der Berichtspflichten an die Definition großer Unternehmen gemäß Art. 3 der Bilanzrichtlinie. Zu den konkreten Kritikpunkten des DRSC zählen unter anderem verkürzte Möglichkeiten zu Angaben nach dem GHG-Protokoll sowie explizite Vorgaben zu Unternehmenszielen.

Die volle Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.