Januar

DPOC hält Zusatzsitzung ab

09.01.2023

Der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat am 1. Dezember 2022 eine Zusatzsitzung abhalten. Ein Bericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Eines der erörterten Themen war eine verkürzte Stellungnahmefrist für die heute veröffentlichten Änderungsvorschläge zu IAS 12. Der DPOC genehmigte die verkürzte Stellungnahmefrist angesichts der Dringlichkeit der Angelegenheit.

Das andere besprochene Thema war der Konsultationsprozess zur Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9.

Der englischsprachige Bericht steht Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 12, um eine vorübergehende Ausnahme von den Vorschriften zu latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule zu gewähren

09.01.2023

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' veröffentlicht, um auf die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der OECD-Modellregeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern zu reagieren. Stellungnahmen werden bis zum 10. März 2023 erbeten.

 

Hintergrund

Im März 2022 veröffentlichte die OECD fachlichen Leitlinien zu ihrer globalen Mindeststeuer von 15%, die als zweite "Säule" eines Projekts zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft vereinbart wurde. Diese Leitlinien erläutern die Anwendung und Funktionsweise der Globalen Anti-Basis-Erosion (GloBE)-Regeln, die im Dezember 2021 vereinbart und veröffentlicht wurden. Diese Regeln sehen ein koordiniertes System vor, das sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. € in jedem Rechtskreis, in dem sie tätig sind, eine Steuer von mindestens 15 % auf die dort erzielten Einkünfte zahlen.

Der IASB beschloss, auf die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung dieser Vorschriften auf die Bilanzierung von Ertragsteuern durch die Rechtskreise einzugehen. Der IASB stellte insbesondere fest, dass die Situation sehr kompliziert ist, da:

  • Rechtskreise ihre gesetzlichen Steuersätze ändern könnten, um nicht als Niedrigsteuerland zu gelten;
  • Unternehmen beschließen könnten, ihre Geschäftstätigkeit in Rechtskreise mit höheren gesetzlichen Steuersätzen zu verlagern; und
  • Unternehmen in Geschäftsfeldern tätig sein könnten, die steuerliche Anreize bieten, die ihren gesetzlichen Steuersatz auf unter 15 % senken können, obwohl der Rechtskreis, in dem sie tätig sind, im Allgemeinen nicht als Niedrigsteuerland gilt.

All diese und weitere Überlegungen würden höchst komplizierte Berechnungen der latenten Steuern in einer Situation nach sich ziehen, die aufgrund der Tatsache, dass die Rechtskreise die OECD-Regeln mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und zu unterschiedlichen Zeitpunkten umsetzen, sehr volatil ist. Aufgrund der vielen unbekannten Variablen, die damit verbunden sind, hat der IASB beschlossen, eine Ausnahmeregelung vorzuschlagen, bis sich das globale Steuersystem beruhigt und wieder etabliert hat und der IASB die Situation gründlich bewerten und eine zuverlässige Lösung anbieten kann.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf IASB/ED/2023/1 Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) sind:

  • Der IASB schlägt vor, eine Ausnahme von den Vorschriften in IAS 12 vorzusehen, wonach ein Unternehmen keine aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule der OECD bilanziert und keine Angaben dazu leistet. Ein Unternehmen würde angeben, dass es die Ausnahme angewendet hat.
  • Der IASB schlägt vor, dass ein Unternehmen in Perioden, in denen Gesetze der zweiten Säule eingeführt wurden oder im Wesentlichen eingeführt wurden, aber noch nicht in Kraft sind, folgende Angaben leistet:
    • Informationen über solche Gesetze, die in den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, in Kraft getreten oder im Wesentlichen in Kraft getreten sind;
    • die Rechtskreise, in denen der durchschnittliche effektive Steuersatz des Unternehmens unter 15% liegt; und
    • ob es Rechtskreise gibt, in denen das Unternehmen erwartet, entweder Ertragsteuern der zweiten Säule zu zahlen, obwohl der Schwellenwert von 15% nicht einschlägig ist, oder keine Ertragsteuern der zweiten Säule zu zahlen, obwohl der Schwellenwert von 15% einschlägig ist.
  • Der IASB schlägt vor, dass ein Unternehmen die Ausnahmeregelung sofort nach Veröffentlichung der Änderungen und rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anwendet und die Angabenvorschriften für jährliche Berichtsperioden befolgt, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 10. März 2023 erbeten (der DPOC hat angesichts der Dringlichkeit der Angelegenheit einer verkürzten Stellungnahmefrist zugestimmt).

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

DRSC-Quartalsbericht zum vierten Quartal 2022 mit Beitrag zur Bedeutung der Finanzberichterstattung

09.01.2023

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 4. Quartal 2022, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/ISSB, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Stefan Schnell, Leiter des Bereichs Accounting Policy & Advisory für die Covestro AG und Mitglied der Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ des DRSC, und trägt den Titel "Nichtfinanzielle Berichterstattung auf dem Vormarsch – wie wichtig ist die IFRS-Finanzberichterstattung noch?".

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Entwurf des DRSC zwecks Konsultation veröffentlicht

06.01.2023

Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 13 (E-DRÄS 13) 'Änderungen des DRS 20 'Konzernlagebericht' und Änderungen des DRS 21 'Kapitalflussrechnung'' veröffentlicht.

Gegenstand des E-DRÄS 13 sind Änderungen an DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 21 Kapitalflussrechnung.

Mit E-DRÄS 13 wird das Ziel verfolgt, den Geltungsbereich der branchenspezifischen Anlagen des DRS 20 und des DRS 21 formal an die Gesetzeslage anzupassen, Anwenderfragen zu DRS 21 zu adressieren sowie Unklarheiten in diesem Standard zu bereinigen. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen an den beiden Standards vorgeschlagen Außerdem schlägt das DRSC vor, den Geltungsbereich der branchenspezifischen Anlagen des DRS 20 und DRS 21 auf die Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie auf Pensionsfonds auszuweiten. 

Stellungnahmen werden bis zum 28. April 2023 erbeten. Zugang zum Entwurf haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Sitzung des ISSB im Januar 2023

06.01.2023

Der ISSB wird vom 13. bis 15. Dezember 2022 in Montreal tagen und acht Papiere erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

In Bezug auf klimabezogene Angaben stehen folgende Papiere auf der Tagesordnung:

  • Jüngstes internationales Abkommen zum Klimawandel
  • Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen
  • Szenarioanalyse

In Bezug auf allgemeine Vorschriften sollen folgende Papiere erörtert werden:

  • Klärung von Metriken und Zielen
  • Angabe von Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
  • Kommerziell sensible Informationen über Möglichkeiten

Übergreifend sind folgende Themen:

  • Angemessene und belegbare Informationen, die zum Berichtszeitpunkt ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen verfügbar sind
  • Aktuelle und erwartete finanzielle Auswirkungen und damit verbundene Informationen

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier. Nach der Sitzung werden wir Ihnen einen umfassenden Sitzungsbericht unserer Beobachter bei der Sitzung zur Verfügung stellen.

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

ISSB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Dezember 2022)

05.01.2023

Die IFRS Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem die Höhepunkte der ISSB-Sitzungen im Dezember 2022 besprochen werden. Gastgeber des Podcasts sind der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd.

Folgende Themen werden in dem Podcast erörtert:

  • COP15-Ankündigungen;
  • Änderung der Leitlinien für allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeit (S1), um zu erklären, wie Unternehmen Informationen bereitstellen können;
  • kommende Agenda des ISSB;
  • Angaben zu Scope-3-Treibhausgasemissionen;
  • vorgeschlagene Vorschriften für finanzierte Emissionen;
  • Verbesserung des Anhangs B für klimabezogene Angaben (S2); und
  • Arbeit des ISSB im Jahr 2023.

Der englischsprachige Podcast kann über die Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

Bilanz für das Jahr 2022

05.01.2023

Das IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'iGAAP fokussiert' erstellt, die einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind.

Daneben werden die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen im Überblick dargestellt, die bereits veröffentlicht wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind, weil Unternehmen die potenziellen Auswirkungen deren zukünftiger Anwendung im Anhang angeben müssen. Dabei wurde der 31. Dezember 2022 als Redaktionsschluss zugrunde gelegt.

Eine freiwillige vorzeitige Anwendung dieser bereits verabschiedeten Standards und Interpretationen setzt für deutsche Unternehmen das erfolgreiche Durchlaufen des Endorsement-Verfahrens der EU voraus.

Sie können sich den Newsletter mit dem Titel Bilanz für das Jahr 2022 hier herunterladen.

Zusammenfassung der Sitzung der ISSB-Arbeitsgruppe von Rechtskreisvertretern im November 2022

04.01.2023

Die ISSB-Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Rechtskreise hat am 14. November getagt. Eine Zusammenfassung von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während der Sitzung wurden die Teilnehmer über die Aktivitäten des ISSB auf dem Klimagipfel COP 27 sowie über die Gespräche zwischen dem ISSB und der Europäischen Union informiert. Darüber hinaus wurden die Teilnehmer über die Entwicklungen der ISSB-Sitzung vom 1. und 3. November 2022 informiert und um Rückmeldungen zu den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) und den Standards der Global Reporting Initiative als Quellen für IFRS S1-Leitlinien gebeten. Außerdem diskutierten die Teilnehmer der Arbeitsgruppe die Arbeitspapiere für die Sitzung des ISSB am 15. und 16. November 2022.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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