Juli

Neuer EFRAG FR TEG-Vorsitzender ernannt

31.07.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den neuen Vorsitzenden ihres Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) zur Finanzberichterstattung (EFRAG FR TEG) bekanntgegeben.

Sébastien Harushimana wird die Rolle des EFRAG FR TEG-Vorsitzenden ab dem 1. September 2023 auf Vollzeitbasis übernehmen.

Deloitte-Partner Jens Berger, Leiter des Frankfurter IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence von Deloitte, der derzeit als amtierender Vorsitzender von EFRAG FR TEG fungiert, wird in seine Rolle als stellvertretender Vorsitzender von EFRAG FR TEG zurückkehren.

Eine entsprechende Ankündigung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Europäische Kommission nimmt finale Fassung der delegierten Verordnung zu den ESRS an

31.07.2023

Die Europäische Kommission hat die finale Fassung einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der Europäischen Bilanzrichtlinie in Bezug auf Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angenommen.

Die EU-Bilanzrichtlinie (in der durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) geänderten Fassung) verpflichtet große Unternehmen und börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Muttergesellschaften großer Konzerne, in einem eigenen Abschnitt ihres Unternehmensberichts die Informationen aufzunehmen, die erforderlich sind, um die Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsfragen zu verstehen, und die Informationen, die erforderlich sind, um zu verstehen, wie sich Nachhaltigkeitsfragen auf die Entwicklung, die Leistung und die Position des Unternehmens auswirken.

Die Europäische Kommission war verpflichtet, einen ersten Satz von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verabschieden, in denen die Informationen festgelegt sind, die Unternehmen gemäß der CSRD zu berichten haben. EFRAG entwickelte Entwürfe der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und legte sie der Kommission im November 2022 in Form einer fachlichen Beratung vor. Die Europäische Kommission prüfte die fachliche Beratung und Rückmeldungen verschiedener europäischer Agenturen und andere Interessengruppen und stieß im Juni 2023 eine Konsulation zu einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der Europäischen Bilanzrichtlinie in Bezug auf Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an.

Um die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten und die korrekte Anwendung der Standards durch die Unternehmen zu erleichtern, hat die Europäische Kommission Änderungen an der fachlichen Beratung der EFRAG vorgenommen, und zwar in Bezug auf den Wesentlichkeitsansatz, die schrittweise Einführung bestimmter Vorschriften, die Umwandlung bestimmter Vorschriften in freiwillige Angaben, die Einführung von Flexibilitäten bei einer Reihe von Angabevorschriften, die Einführung technischer Änderungen zur Gewährleistung der Kohärenz mit dem rechtlichen Rahmenkonzept der EU und einer verbesserten Interoperabilität mit globalen Standardsetzungsinitiativen sowie redaktionelle Änderungen.

Die Kommission hat nun ihren endgültigen delegierten Rechtsakt verabschiedet. Die ESRS, die von den Unternehmen für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verwenden sind, werden in Anhang I und Anhang II des Verordnungsentwurfs aufgeführt.

Die Verordnung würde vier Monate nach dem Datum der Verabschiedung in Kraft treten. Die Verordnung und damit die ESRS würden ab dem 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Verordnung wäre in ihrer Gesamtheit verbindlich und in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

Zugang zum endgültigen delegierten Rechtsakt und seinen Anhängen erhalten Sie über diese Internetseite der Europäischen Kommission (scrollen Sie nach unten zu "Annahme durch die Kommission") - diese Seite bietet auch Zugang zu den Übersetzungen der Texte in die anderen europäischen Amtssprachen. Ein Dokument mit Fragen und Antworten zu den ESRS ist ebenfalls verfügbar (nur in englischer Sprache).

In einer Erklärung auf ihrer Internetseite hat die IOSCO die Veröffentlichung der ESRS begrüßt "und insbesondere die Ankündigung der Europäischen Kommission, die ISSB Standards in diese integriert zu haben."

Die IFRS-Stiftung hat ebenfalls eine Erklärung veröffentlicht, in der sie sich insbesondere zur Interoperabilität äußert. Sie stellt fest:

Die Europäische Kommission, EFRAG und der ISSB haben gemeinsam daran gearbeitet, die Interoperabilität ihrer jeweiligen klimabezogenen Angabenvorschriften in den sich überschneidenden Standards für Klimaangaben zu verbessern.  Diese Arbeit hat erfolgreich zu einem sehr hohen Maß an Angleichung, reduzierter Komplexität und Doppelarbeit für Unternehmen geführt, die sowohl die ISSB Standards als auch die ESRS anwenden wollen.

EFRAG arbeitet bereits an einer Entsprechungstabelle zwischen IFRS und ESRS, die in einer Entwurfsfassung auf der Internetseite von EFRAG verfügbar ist.

Der heute von der Kommission verabschiedete delegierte Rechtsakt zu den ESRS wird in der zweiten Augusthälfte offiziell dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt. Die Frist für die Prüfung beträgt zwei Monate und kann um weitere zwei Monate verlängert werden. Das Europäische Parlament oder der Rat können den delegierten Rechtsakt ablehnen, ihn aber nicht ändern.

Eine ausführliche Erläuterung der delegierten Verordnung und ihrer Inhalte finden Sie in unserem deutschsprachigen iGAAP fokussiert-Newsletter und unserem englischsprachigen iGAAP in Focus-Newsletter.

Internetpräsentation über die Verbindungen zwischen der Arbeit des IASB und des ISSB

31.07.2023

Die IFRS-Stiftung hat eine Internetpräsentation mit den stellvertretenden Vorsitzenden des IASB und des ISSB veröffentlicht, in der die Fortschritte bei der Erleichterung von Verbindungen zwischen Abschlüssen und nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben sowie die diesbezüglichen Arbeiten der beiden Boards diskutiert werden.

Die 25-minütige Internetpräsentation zeigt Beispiele für die vernetzte und komplementäre Arbeit der beiden Boards auf. Die gemeinsame Arbeit zielt darauf ab, ganzheitliche, umfassende und kohärente Informationen in den Finanzberichten der Unternehmen zu ermöglichen.

Die Internetpräsentation kann über die Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (Juli 2023)

28.07.2023

Im Nachgang der IASB- und ISSB-Sitzungen im Juli 2023 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 27. Juni 2023.

Standardsetzung

  • Änderungen an den klimabezogenen SASB-Standards — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, da die endgültigen Änderungen im Rahmen der Veröffentlichung von IFRS S2 mit aufgenommen wurden.
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode — die Veröffentlichung eines Entwurfs wird im jetzt im zweiten Halbjahr 2024 erwartet (zuvor: 2024)
  • Internationale Anwendbarkeit der SASB-Standards — die Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im September 2023 erörtert werden (zuvor: drittes Quartal 2023)
  • Lageberichterstattung — eine Entscheidung zur weiteren Projektausrichtung wird jetzt im vierten Quartal 2023 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2023)

Standardpflege

  • Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten  — die Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im September 2023 erörtert werden (zuvor: drittes Quartal 2023)
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS — die Entwürfe zu den folgenden Einzelprojekten sollen im September 2023 veröffentlicht werden (zuvor: drittes Quartal 2023):
    • Anschaffungskostenmethode (IAS 7)
    • Angaben zum Kreditrisiko (IFRS 7)
    • Bestimmung eines 'de facto-Agenten' (IFRS 10)
    • Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung (IFRS 7)
    • Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen durch einen Erstanwender (IFRS 1)
    • Transaktionspreis (IFRS 9)
    • Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis — Änderung der Leitlinien zur Umsetzung von IFRS 7
    • Ausbuchung von Leasingverpflichtungen durch den Leasingnehmer (Änderungen an IFRS 9)
  • Klimabezogene Risiken im Abschluss — eine Auswertung der Forschungsarbeiten wird jetzt im September 2023 erwartet (zuvor: drittes Quartal 2023)
  • Rückstellungen — gezielte Verbesserungen — eine Entscheidung zur weiteren Projektausrichtung wird im vierten Quartal 2023 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2023)

Forschungsprojekte

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im September 2023 erwartet (zuvor: drittes Quartal 2023)
  • Rohstoffindustrien — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im September 2023 erwartet (zuvor: drittes Quartal 2023)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 — nach Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung am 29. Juni 2023 ist als nächster Projektschritte jetzt die Erörterung der erhaltenen Rückmeldungen vorgesehen (erwartet im ersten Halbjahr 2024)

Strategie und Governance

  • Konsultation des ISSB zu Agendaprioritäten — die Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung sollen jetzt im vierten Quartal 2023 erörtert werden (zuvor: zweites Halbjahr 2023)

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IAS 12, IAS 21, IAS 7 und IFRS 7 — eine vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wird jetzt im im September 2023 erwartet (zuvor: drittes Quartal 2023)
  • Vorgeschlagene IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben — nach Veröffentlichung der vorgeschlagenen Taxonomie am 27. Juli 2023 ist als nächster Projektschritte jetzt die Erörterung der erhaltenen Rückmeldungen vorgesehen (erwartet im vierten Quartal 2023)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 27. Juni 2023 und 28. Juli 2023 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden hier.

Bekanntmachung von DRÄS 13

28.07.2023

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 27. Juli 2023 ist der Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 13 (DRÄS 13) durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

DRÄS 13 enthält Änderungen zu den folgenden Themenbereichen:

  • Ausweitung des Geltungsbereichs der branchenspezifischen Anlagen von DRS 20 und DRS 21 auf Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie auf Pensionsfonds,
  • Ausweis von Einzahlungen (bzw. Auszahlungen) aus erhaltenen (bzw. gewährten) Zuwendungen und Zuschüssen in der Kapitalflussrechnung des Zuschussempfängers (sowie des Zuschussgebers),
  • Einbeziehung von Cash-Pool-Forderungen (bzw. Cash-Pool-Verbindlichkeiten) in den Finanzmittelfonds nach DRS 21, einschließlich des Ausweises von Zahlungsströmen aus der Veränderung von Cash-Pool-Forderungen (bzw. Cash-Pool-Verbindlichkeiten) sowie
  • Ausweis von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises in Bezug auf den übernommenen (bzw. veräußerten) Finanzmittelfonds des Tochterunternehmens.

Zugang zu der neuen Verlautbarung im Bundesanzeiger haben Sie hier.

Globales Erstellerforum sucht und beruft neue Mitglieder

28.07.2023

Das Globale Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) sucht neue Mitglieder, die bevorzugt aus den afrikanischen Ländern kommen sollten. Neue Mitglieder aus Amerika und Europa wurden bereits berufen.

Bewerbungen werden bis zum 15. September 2023 erbeten. Die neuen Mitglieder werden zum 1. November 2023 für eine Amtszeit von zwei bis fünf Jahren aufgenommen. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich.

Die bereits berufenen neuen Mitglieder sind Sallie Deysel, Maria Alejandra Hryszkiewicz und Nico Wegmann.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

IFRS-Stiftung veröffentlicht vorgeschlagene Nachhaltigkeitstaxonomie

27.07.2023

Auf der Internetseite der IFRS-Stiftung steht eine 'Vorgeschlagene IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben' zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung.

Die vorgeschlagene Taxonomie spiegelt die Angabenvorschriften in den ersten beiden Standards des ISSB, IFRS S1 und IFRS S2, wider.

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Pressemitteilung und auf der Taxonomieseite auf der Internetseite der IFRS-Stiftung. Stellungnahmen werden bis zum 26. September 2023 erbeten.

IASB wird 2024 zwei neue Standards herausgeben

27.07.2023

Während der Sitzung in dieser Woche hat der IASB seine fachliche Entscheidungsfindung zu zwei seiner Projekte abgeschlossen und entschieden, nächstes Jahr zwei neue Standards herauszugeben.

Der erste neue Standard wird aus dem Projekt zu primären Abschlussbestandteilen resultieren und IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen. Der zweite neue Standard wird aus dem Projekt zu Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht resultieren und soll die Angabenvorschriften für Tochtergesellschaften, die nicht an einem öffentlichen Markt gehandelt werden, reduzieren.

Der IASB geht davon aus, dass die neuen Standards in der ersten Hälfte des Jahres 2024 veröffentlicht werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens beider neuer Standards wird für jährliche Berichtsperioden sein, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.

Die entsprechende Ankündigung steht auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

FRC veröffentlicht Ergebnisse der Überprüfung von Angaben zu klimabezogenen Metriken und Zielen

26.07.2023

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat die Ergebnisse einer Überprüfung der Qualität und des Reifegrads der Angaben zu klimabezogenen Kennzahlen und Zielen veröffentlicht.

Der FRC analysierte die TCFD-Angaben aus den Geschäftsberichten von 20 Unternehmen aus dem Jahr 2022 in vier Sektoren: Materialien und Gebäude, Energie, Banken und Vermögensverwalter. Die Untersuchung ergab Folgendes:

  • Die Qualität der Angaben der Unternehmen zu Netto-Null-Verpflichtungen und Zwischenzielen für Emissionen hat sich zunehmend verbessert.
  • Die Angaben zu konkreten Maßnahmen und Meilensteinen zur Erreichung der Ziele waren manchmal unklar, und die Vergleichbarkeit der Kennzahlen zwischen den Unternehmen bleibt eine Herausforderung.
  • Angesichts der großen Menge an Informationen ist es für viele Unternehmen eine Herausforderung, ihre Pläne für den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft klar und prägnant zu erläutern.
  • Die Erklärungen, wie sich die Klimaziele auf die Abschlüsse auswirken, sind noch verbesserungswürdig.

Der vollständige Bericht in englischer Sprache ist auf der Internetseite des FRC abrufbar.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

25.07.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob die Vorschriften in IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' entscheidungsnützliche Informationen bieten, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung des Standards entstanden sind.

In dem Stellungnahmeentwurf stellt EFRAG fest, dass die Vorschriften in IFRS 15 im Allgemeinen wie beabsichtigt funktionieren.

Dennoch identifiziert EFRAG einige Anwendungsherausforderungen, die vom IASB im Rahmen dieses Projekts weiter geprüft werden sollten:

  • Herausforderungen bei der Bestimmung, ob eine Berichtseinheit ein Prinzipal oder ein Agent ist;
  • Herausforderungen bei der Bilanzierung von Verträgen, die Lizenzen beinhalten;
  • Herausforderungen bei der Anwendung der Vorschriften von IFRS 15 zusammen mit den Vorschriften von IFRS 3, IFRS 16, IFRS 10 und IFRS 11;
  • Herausforderungen bei der Identifizierung von Erfüllungspflichten im Zusammenhang mit Verträgen mit Vorabzahlungen, Vorproduktionsleistungen und Verträgen, die Lizenzen beinhalten; und
  • Herausforderungen bei der Bestimmung des Transaktionspreises im Hinblick auf die Vorschriften für die Schätzung variabler Gegenleistungen und die Behandlung "negativer" Erlöse.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 11. Oktober 2023 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Direkten Zugang zum Stellungnahmeentwurf haben Sie hier.

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