AFRAC-Stellungnahme zum Entwurf einer delegierten Verordnung zu den ESRS

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14.07.2023

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer delegierten Verordnung zu den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kommentiert, der im Juni 2022 von der Europäischen Kommission zur Stellungnahme freigegeben wurde.

Hauptbedenkenpunkt von AFRAC ist, dass der enge gesetzte Zeitrahmen für die Unternehmen große Herausforderungen bei der Umsetzung birgt. AFRAC betont außerdem die Relevanz klarer Leitlinien, insbesondere in Bezug auf die doppelte Wesentlichkeit. Des Weiteren weist AFRAC darauf hin, dass die Europäische Kommission sicherstellen sollte, dass die ESRS klar, solide, konsistent und verhältnismäßig sind, und dass sie infolgedessen die gesamte Terminologie verbessern, klären und ggf. definieren sollte und sicherstellen sollte, dass der Inhalt der Standards ihren Zielsetzungen entspricht.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von AFRAC haben Sie hier.

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