Bekanntmachung von DRÄS 13

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28.07.2023

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 27. Juli 2023 ist der Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 13 (DRÄS 13) durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

DRÄS 13 enthält Änderungen zu den folgenden Themenbereichen:

  • Ausweitung des Geltungsbereichs der branchenspezifischen Anlagen von DRS 20 und DRS 21 auf Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie auf Pensionsfonds,
  • Ausweis von Einzahlungen (bzw. Auszahlungen) aus erhaltenen (bzw. gewährten) Zuwendungen und Zuschüssen in der Kapitalflussrechnung des Zuschussempfängers (sowie des Zuschussgebers),
  • Einbeziehung von Cash-Pool-Forderungen (bzw. Cash-Pool-Verbindlichkeiten) in den Finanzmittelfonds nach DRS 21, einschließlich des Ausweises von Zahlungsströmen aus der Veränderung von Cash-Pool-Forderungen (bzw. Cash-Pool-Verbindlichkeiten) sowie
  • Ausweis von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises in Bezug auf den übernommenen (bzw. veräußerten) Finanzmittelfonds des Tochterunternehmens.

Zugang zu der neuen Verlautbarung im Bundesanzeiger haben Sie hier.

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