DRSC-Stellungnahme zum Entwurf einer delegierten Verordnung zu den ESRS

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10.07.2023

Das DRSC hat eine Stellungnahme zum Entwurf einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der Europäischen Bilanzrichtlinie in Bezug auf Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht, der von der Europäischen Kommission im Juni 2022 zur Kommentierung gestellt wurde.

In der Stellungnahme begrüßt das DRSC die vorgeschlagenen Änderungen im Hinblick auf die Praktikabilität, Klarheit und Verhältnismäßigkeit der Berichtsanforderungen, insbesondere die Stärkung der Wesentlichkeitsanalyse. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang jedoch die fehlende Verknüpfung mit den Berichtsplichten von Finanzmarktteilnehmern gemäß der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Das DRSC betont außerdem die Notwendigkeit der Anschlussfähigkeit der ESRS an die IFRS Sustainability Reporting Standards des ISSB, insbesondere in Bezug auf die finanzielle Wesentlichkeit. Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf den Vorschlag der Kommission zur ausschließlichen Bruttodarstellung bei der Angabe erwarteter finanzieller Effekte aus umweltbezogenen Risiken und Chancen.

Die englischsprachige Stellungnahme des DRSC können sie über dessen Pressemitteilung abrufen.

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