Europäische Kommission nimmt finale Fassung der delegierten Verordnung zu den ESRS an

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31.07.2023

Die Europäische Kommission hat die finale Fassung einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der Europäischen Bilanzrichtlinie in Bezug auf Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angenommen.

Die EU-Bilanzrichtlinie (in der durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) geänderten Fassung) verpflichtet große Unternehmen und börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Muttergesellschaften großer Konzerne, in einem eigenen Abschnitt ihres Unternehmensberichts die Informationen aufzunehmen, die erforderlich sind, um die Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsfragen zu verstehen, und die Informationen, die erforderlich sind, um zu verstehen, wie sich Nachhaltigkeitsfragen auf die Entwicklung, die Leistung und die Position des Unternehmens auswirken.

Die Europäische Kommission war verpflichtet, einen ersten Satz von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verabschieden, in denen die Informationen festgelegt sind, die Unternehmen gemäß der CSRD zu berichten haben. EFRAG entwickelte Entwürfe der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und legte sie der Kommission im November 2022 in Form einer fachlichen Beratung vor. Die Europäische Kommission prüfte die fachliche Beratung und Rückmeldungen verschiedener europäischer Agenturen und andere Interessengruppen und stieß im Juni 2023 eine Konsulation zu einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der Europäischen Bilanzrichtlinie in Bezug auf Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an.

Um die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten und die korrekte Anwendung der Standards durch die Unternehmen zu erleichtern, hat die Europäische Kommission Änderungen an der fachlichen Beratung der EFRAG vorgenommen, und zwar in Bezug auf den Wesentlichkeitsansatz, die schrittweise Einführung bestimmter Vorschriften, die Umwandlung bestimmter Vorschriften in freiwillige Angaben, die Einführung von Flexibilitäten bei einer Reihe von Angabevorschriften, die Einführung technischer Änderungen zur Gewährleistung der Kohärenz mit dem rechtlichen Rahmenkonzept der EU und einer verbesserten Interoperabilität mit globalen Standardsetzungsinitiativen sowie redaktionelle Änderungen.

Die Kommission hat nun ihren endgültigen delegierten Rechtsakt verabschiedet. Die ESRS, die von den Unternehmen für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verwenden sind, werden in Anhang I und Anhang II des Verordnungsentwurfs aufgeführt.

Die Verordnung würde vier Monate nach dem Datum der Verabschiedung in Kraft treten. Die Verordnung und damit die ESRS würden ab dem 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Verordnung wäre in ihrer Gesamtheit verbindlich und in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.

Zugang zum endgültigen delegierten Rechtsakt und seinen Anhängen erhalten Sie über diese Internetseite der Europäischen Kommission (scrollen Sie nach unten zu "Annahme durch die Kommission") - diese Seite bietet auch Zugang zu den Übersetzungen der Texte in die anderen europäischen Amtssprachen. Ein Dokument mit Fragen und Antworten zu den ESRS ist ebenfalls verfügbar (nur in englischer Sprache).

In einer Erklärung auf ihrer Internetseite hat die IOSCO die Veröffentlichung der ESRS begrüßt "und insbesondere die Ankündigung der Europäischen Kommission, die ISSB Standards in diese integriert zu haben."

Die IFRS-Stiftung hat ebenfalls eine Erklärung veröffentlicht, in der sie sich insbesondere zur Interoperabilität äußert. Sie stellt fest:

Die Europäische Kommission, EFRAG und der ISSB haben gemeinsam daran gearbeitet, die Interoperabilität ihrer jeweiligen klimabezogenen Angabenvorschriften in den sich überschneidenden Standards für Klimaangaben zu verbessern.  Diese Arbeit hat erfolgreich zu einem sehr hohen Maß an Angleichung, reduzierter Komplexität und Doppelarbeit für Unternehmen geführt, die sowohl die ISSB Standards als auch die ESRS anwenden wollen.

EFRAG arbeitet bereits an einer Entsprechungstabelle zwischen IFRS und ESRS, die in einer Entwurfsfassung auf der Internetseite von EFRAG verfügbar ist.

Der heute von der Kommission verabschiedete delegierte Rechtsakt zu den ESRS wird in der zweiten Augusthälfte offiziell dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt. Die Frist für die Prüfung beträgt zwei Monate und kann um weitere zwei Monate verlängert werden. Das Europäische Parlament oder der Rat können den delegierten Rechtsakt ablehnen, ihn aber nicht ändern.

Eine ausführliche Erläuterung der delegierten Verordnung und ihrer Inhalte finden Sie in unserem deutschsprachigen iGAAP fokussiert-Newsletter und unserem englischsprachigen iGAAP in Focus-Newsletter.

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