IDW-Stellungnahme zum Entwurf einer delegierten Verordnung zu den ESRS

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10.07.2023

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahme zum Entwurf einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der Europäischen Bilanzrichtlinie in Bezug auf Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht, der von der Europäischen Kommission im Juni 2022 zur Kommentierung gestellt wurde.

Das IDW hält fest, dass die Kommission im Vergleich zu den von EFRAG übermittelten Entwürfen deutliche Erleichterungen in den ESRS vorgesehen hat.

Das IDW plädiert dafür, am eingeschlagenen Weg festzuhalten und regt an, innerhalb der ESRS eine „Generalnorm“ analog der Finanzberichterstattung zu etablieren.

Nichtsdestotrotz hält das IDW fest, dass das IDW und der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer den Auf- und Ausbau der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausdrücklich unterstützen. Der von der EU-Kommission eingeschlagene Weg stellt nach Auffassung des IDW eine gute Grundlage dar, mit den Erfahrungen aus der Finanzberichterstattung eine transparente und verlässliche – und somit nachhaltige – Berichterstattung zum Wohle aller Interessengruppen zu erreichen.

Die englischsprachige Stellungnahme des IDW können Sie hier einsehen.

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