Juni

IASB schreibt Forschung zu IFRS 7 aus

30.06.2023

Der IASB (International Accounting Standards Board) sucht ein Team von Wissenschaftlern, die ein Forschungsprojekt zu IFRS 7 'Finanzinstrumente: Angaben' durchführen sollen.

Das Projekt wird am 1. August 2023 beginnen und soll bis zum 1. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Die Forscher werden Daten von börsennotierten Unternehmen darüber sammeln, wie diese Unternehmen kreditrisikobedingte Informationen in ihren Jahresabschlüssen bereitstellen und wie sie die Angabenvorschriften zu Kreditrisiken in IFRS 7 anwenden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in einem Bericht zusammengefasst, der dem Stab des IASB und dem IASB als Informationsgrundlage für die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 Finanzinstrumente dienen wird.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

ISSB-Vorsitzender spricht über das Überschreiten einer Grenze und das Sprechen einer neuen Sprache

30.06.2023

Auf der Konferenz der IFRS-Stiftung, die Anfang dieser Woche in London stattfand, hat der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber offiziell die ersten globalen ISSB-Standards, IFRS S1 und IFRS S2, eingeführt.

In seiner Rede verglich Faber die Veröffentlichung der beiden neuen Standards mit dem Überschreiten einer Grenze und bezeichnete die neuen Angabevorschriften als "Nachhaltigkeit in eine Rechnungslegungssprache übersetzt", eine neue gemeinsame Sprache, um eine widerstandsfähigere Wirtschaft aufzubauen.

Faber skizzierte die Entwicklung der globalen Kapitalmärkte und wies auf die vielen Grenzen hin, die es zu überwinden galt. Dazu gehörte auch die Gründung der IFRS-Stiftung und des IASB, der ein wirklich internationales Finanzberichterstattungssystem entwickelt hat, das eine große Rolle dabei spielte, dass die globalen Märkte wirklich global wurden. Er wies darauf hin, dass dieses Finanzberichterstattungssystem den Kapitalfluss durch die Schwellenländer und allmählich auch nach Afrika ermöglicht hat.

Und dennoch, so Faber, ist sich die Welt sehr bewusst, dass wir uns jetzt an einer noch schwierigeren Grenze für die Kapitalmärkte und für die Zukunft der Rechnungslegung befinden. Das liege daran, dass die entwickelten Messgrößen nicht mehr das tun, was sie tun sollten, da das lineare Wachstum an sein sein Limit komme:

Wir stoßen an die Grenzen, an denen die Unsicherheit zunimmt und den Markt, die finanzielle Stabilität - die systemische Stabilität - der Märkte trifft. Denn wir haben nicht alles gezählt, was zählt und was ESG zu erfassen versucht.

Faber wies dann darauf hin, dass die Herausgabe der ersten beiden ISSB-Standards der erste Schritt zur Entwicklung einer konsistenten und umfassenden Sprache zur Erweiterung des Horizonts von Abschlüssen sei. Es bestehe die Notwendigkeit, den Rahmen zu erweitern, indem man auf die gesamte Wertschöpfungskette von Unternehmen eingeht und den Zeithorizont öffnet.

Die neue Sprache würde es den Unternehmen ermöglichen, nicht nur Beziehungen und Abhängigkeiten zu beschreiben, sondern auch die aktuellen und erwarteten Auswirkungen, die sie haben können, sowie die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, da einige von ihnen für Investitionsentscheidungen wesentlich sein können. Er schloss seine Rede mit den Worten:

Wir wissen, dass es eine Lernkurve geben wird. Wir sind uns darüber im Klaren, dass der Aufbau von Kapazitäten in den nächsten Monaten und wahrscheinlich auch Jahren im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen wird. Wir werden mit allen in diesem Raum und darüber hinaus zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass diese Sprache effektiv genutzt wird. Und dass alle die Grenze überschreiten und diese kritische Reise gemeinsam antreten.

Das vollständige Redemanuskript in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

IASB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Juni 2023)

29.06.2023

Der IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem die stellvertretende IASB-Vorsitzende Linda Mezon-Hutter und die fachliche Direktorin Nili Shah über die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Juni 2023 sprechen.

In dem Podcast (Dauer ca. 11 Minuten) wird auf folgende Themen eingegangen:

  • Diskussionen im Projekt zu primären Abschlussbestandteilen;
  • Entscheidungen im Rahmen des Projekts zur Equity-Methode;
  • Entwicklungen im Projekt zu Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht;
  • Fortschritte im Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen; und
  • die wichtigsten Erkenntnisse aus der Diskussion über die zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU.

Der Podcast kann hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

IASB veröffentlicht Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

29.06.2023

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob die Vorschriften in IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' zu entscheidungsnützlichen Informationen führen, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung der Vorschriften entstanden sind. Stellungnahmen werden bis zum 27. Oktober 2023 erbeten.

In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird den von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informative und relevante Angaben zur Verfügung zu stellen. Der Standard bietet dafür ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist.

Der IASB möchte mit der Überprüfung nach der Einführung des Standards Folgendes überprüfen:

  • ob es grundlegende Fragen zur Klarheit und Angemessenheit der Kernziele oder Prinzipien in den neuen Vorschriften gibt;
  • ob der Nutzen der Informationen, die sich aus der Anwendung der neuen Vorschriften für die Adressaten der Abschlüsse ergeben, deutlich geringer ist als erwartet; und
  • ob die Kosten für die Anwendung der neuen Vorschriften und die Prüfung und Durchsetzung ihrer Anwendung erheblich höher sind als erwartet.

Die Fragen in der jetzt veröffentlichten Bitte um Informationsübermittlung beziehen sich auf die allgemeinen Einschätzungen und Erfahrungen der Interessengruppen in Bezug auf IFRS 15, auf bestimmte Bereiche von IFRS 15, auf das Zusammenwirken mit anderen Standards, auf die Konvergenz mit US-GAAP sowie auf mögliche weitere von den Interessengruppen identifizierte Themen.

Dementsprechend ist die Bitte um Informationsübermittlung in die folgenden Fragen gegliedert:

Gesamtbeurteilung
Fragt, ob das zentrale Prinzip und das unterstützende fünfstufige Modell der Erlöserfassung eine klare und geeignete Grundlage für Entscheidungen über die Bilanzierung von Erlösen bieten, die zu nützlichen Informationen über die Erlöse eines Unternehmens aus Verträgen mit Kunden führen, ob weitere Leitlinien erforderlich sind und wie hoch die wahrgenommenen Kosten und der Nutzen des Standards sind.
Bestimmte Bereiche des Standards — Erfüllungspflichten Fragt, ob IFRS 15 eine klare und ausreichende Grundlage für die Identifizierung von Erfüllungspflichten in einem Vertrag bietet oder ob die Vorschriften unklar sind/uneinheitlich angewendet werden, zu Ergebnissen führen, die nicht die zugrunde liegende wirtschaftliche Substanz widerspiegeln oder zu erheblichen laufenden Kosten führen.
Bestimmte Bereiche des Standards — Transaktionspreis
Fragt, ob IFRS 15 eine klare und ausreichende Grundlage für die Bestimmung des Transaktionspreises in einem Vertrag bietet, insbesondere in Bezug auf die Bilanzierung der an einen Kunden zu zahlenden Gegenleistung.
Bestimmte Bereiche des Standards — Wann Erlöse zu erfassen sind
Fragt, ob IFRS 15 eine klare und ausreichende Grundlage bietet, um zu bestimmen, wann Erlöse zu erfassen sind, oder ob die Vorschriften unklar sind oder uneinheitlich angewendet werden, insbesondere in Bezug auf die Kriterien für die Erfassung von Erlösen im Zeitablauf.
Bestimmte Bereiche des Standards — Prinzipal versus Agent
Fragt, ob IFRS 15 eine klare und ausreichende Grundlage bietet, um zu bestimmen, ob ein Unternehmen ein Prinzipal oder ein Agent ist, oder ob die Vorschriften unklar sind oder uneinheitlich angewendet werden, insbesondere in Bezug auf das Konzept der Beherrschung und die damit verbundenen Indikatoren.
Bestimmte Bereiche des Standards — Lizenzvergabe Fragt, ob IFRS 15 eine klare und ausreichende Grundlage für die Bilanzierung von Verträgen bietet, die Lizenzen beinhalten, oder ob die Vorschriften unklar sind oder uneinheitlich angewendet werden, insbesondere in Bezug auf Lizenzen, die Veräußerungen oder Dienstleistungen ähneln, eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen beinhalten oder Verlängerungen sind.
Bestimmte Bereiche des Standards — Angaben Fragt, ob die Angabevorschriften in IFRS 15 dazu führen, dass die Unternehmen den Adressaten der Abschlüsse nützliche Informationen zur Verfügung stellen, ob die Angabenvorschriften zu erheblichen laufenden Kosten führen oder ob sie zu erheblichen Unterschieden in der Qualität der angegebenen Erlösinformationen führen.
Bestimmte Bereiche des Standards — Übergang Fragt, ob die Übergangsvorschriften wie beabsichtigt funktionieren, ob die Unternehmen die modifizierte rückwirkende Methode oder die praktischen Erleichterungen angewendet haben und ob die Übergangsvorschriften ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Verringerung der Kosten für die Ersteller und der Bereitstellung nützlicher Informationen für die Adressaten erreicht haben.
Zusammenwirken mit anderen Standards Fragt, ob es klar ist, wie die Vorschriften in IFRS 15 mit den Vorschriften in anderen IFRS, insbesondere in IFRS 3, IFRS 9, IFRS 10 und IFRS 16, angewendet werden sollen.
Konvergenz mit US-GAAP Fragt, für wie wichtig die Interessengruppen die Beibehaltung des derzeitigen Konvergenzniveaus zwischen IFRS 15 und US GAAP halten.
Mögliche weitere identifizierte Themen Fragt, ob es andere Sachverhalte gibt, die der Board als Teil der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 untersuchen sollte.

    Stellungnahmen werden bis zum 27. Oktober 2023 erbeten. Die Bitte um Informationsübermittlung und eine zugehörige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung. In einem kurzen Video (ca. zwei Minuten) erläutert IASB-Mitglied Patrina Buchanan die Bitte um Informationsübermittlung.

    Weiterführende Informationen in deutscher Sprache finden Sie in unserem iGAAP fokussiert-Newsletter, in englischer Sprache in unserem iGAAP in Focus-Newsletter.

    Tagesordnung für die kommende ASAF-Sitzung

    29.06.2023

    Der IASB hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 10. und 11. Juli 2023 in seinen Räumen in London stattfinden wird.

    Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

    Montag, 10. Juli 2023 (9:45h-17:15h)

    • Planung der Themen für die nächste ASAF-Sitzung und Rückmeldungen von der letzten ASAF-Sitzung
    • Immaterielle Werte
      • Empfehlungen und Rückmeldungen als Ergebnis des Diskussionspapiers von EFRAG zu besseren Informationen über immaterielle Werte
      • Sichtweisen der Interessengruppen zur Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte (UKEB)
    • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
      • Verbesserung der Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen
    • Primäre Abschlussbestandteile
      • Aktueller Stand des Projekts und erläuternde Beispiele
    • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
      • Ausrichtung des Projekts

    Dienstag, 11. Juli 2023 (9:00h-14:00h)

    • Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen
      • Ansatzkriterium für gegenwärtige Verpflichtungen
    • Klimabezogene Risiken im Abschluss
      • Umfang des Projekts
    • Bilanzierung nach der Equity-Methode
      • Format des Entwurfs

    Die vollständige Tagesordnung und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    Aufruf zur Einreichung von Beiträgen – 4. Forschungsforum des IPSASB

    29.06.2023

    In Vorbereitung seines 4. Forschungsforums, das gemeinsam mit dem Comparative International Governmental Accounting Research Network (CIGAR) auf dessen Konferenz im Juni 2024 veranstaltet wird, ruft der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) zur Einreichung von wissenschaftlichen Beiträgen auf.

    Forschungsbereiche von Interesse sind:

    • Forschung zu praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung der IPSAS
      • Natürliche Ressourcen
      • Darstellung des Abschlusses
    • Forschung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
      • Klimawandel und Berichterstattung des öffentlichen Sektors in Bezug auf Nachhaltigkeit
      • Bilanzierung von Biodiversität im öffentlichen Sektor
    • Forschung zur Übernahme und Umsetzung bestimmter IPSAS
      • IPSAS 31 Immaterielle Vermögenswerte
      • IPSAS 33 Erstmalige Anwendung der auf periodengerechter Abgrenzung basierenden IPSAS
      • IPSAS 42 Sozialleistungen

    Weiterführende Informationen und den Aufruf zur Einreichung von Beiträgen finden Sie auf der Internetseite des IPSASB.

    Tagesordnung für die Julisitzung der SME Implementation Group

    28.06.2023

    Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) wird am 13. Juli 2023 zu einer Sitzung zusammenkommen.

    Während der vierstündigen Sitzung sollen folgende Themen erörtert werden:

    • Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU
      • Rückmeldungen aus Stellungnahmen zum Entwurf
        • Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU
        • Themen, für die keine Änderungen vorgeschlagen wurden
      • Zusammenfassung der Rückmeldungen aus Einbindungsveranstaltungen
      • Vorgeschlagener überarbeiteter Abschnitt 23 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
    • Internationale Steuerreform - Modellregeln der zweiten Säule - Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU
      • Anmerkungen zu den Vorschlägen des IASB für eine dringende Änderung
      • Entwurf selbst

    Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (Juni 2023)

    27.06.2023

    Im Nachgang der IASB-Sitzung im Juni 2023 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Der ISSB hat im Juni keine Sitzung mit fachlichen Diskussionen abgehalten, aber seine ersten beiden Standards (IFRS S1 und IFRS S2) veröffentlicht.

    Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 1. Juni 2023.

    Standardsetzung

    • Klimabezogene Angaben — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, da der ISSB am 26. Juni 2023 IFRS S2 Klimabezogene Angaben veröffentlicht hat
    • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — die Veröffentlichung eines Entwurfs wird im jetzt im vierten Quartal 2023 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2023)
    • Allgemeine Vorschriften — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, da der ISSB am 26. Juni 2023 IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen veröffentlicht hat
    • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU — auf seiner Sitzung im diesen Monat beschloss der IASB, als nächsten Projektschritt einen endgültigen Standard zu entwickeln (erwartet 2025)

    Standardpflege

    • Änderungen am IFRS für KMU — Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln die Rückmeldungen zum Entwurf sollen jetzt im August 2023 erörtert werden (zuvor: drittes Quartal 2023)
    • Mangel an Umtauschbarkeit — endgültige Änderungen sollen jetzt im August 2023 veröffentlicht werden (zuvor: drittes Quartal 2023)

    Forschungsprojekte

    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9: Wertminderung — die Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung sollen jetzt im vierten Quartal 2023 erörtert werden (zuvor: zweites Halbjahr 2023)

    Sonstige Projekte

    • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Allgemein übliche Praxis (Finanzinstrumente) und allgemeine Verbesserungenneuer Eintrag im Arbeitsprogramm; vorgeschlagene Änderungen werden im vierten Quartal 2023 erwartet

    Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 1. Juni 2023 und 27. Juni 2023 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden hier.

      IASB-Vorsitzender erörtert die Rolle der Finanzberichterstattung in unsicheren Zeiten

      26.06.2023

      Auf der Konferenz der IFRS-Stiftung, die derzeit in London stattfindet, erläuterte der Vorsitzende des IASB, Andreas Barckow, wie der IASB daran arbeitet, den Interessengruppen bei der Bewältigung der Unsicherheiten zu helfen, mit denen sie konfrontiert sind.

      Barckow wies darauf hin, dass sich die IFRS-Stiftung des aktuellen Umfelds der Unternehmen und der Unsicherheiten, die überall zuzunehmen scheinen, voll bewusst ist. Und er erklärte, dass, wenn sich die Bedingungen ändern, der Bedarf an Informationen, auf die man sich verlassen kann, steigt. Nützliche und vertrauenswürdige Informationen ermöglichen fundierte Entscheidungen. Er nannte drei Beispiele, wie der IASB versucht, dem öffentlichen Interesse zu dienen, indem er Unternehmen und Anlegern hilft, bessere Informationen für bessere Entscheidungen bereitzustellen oder zu erhalten.

      • Schnelles Handeln, wenn es erforderlich ist. Als Beispiel nannte Barckow die jüngsten Änderungen der Vorschriften zur Bilanzierung von Steuern im Abschluss. Der IASB änderte IAS 12 innerhalb von etwa einem halben Jahr, um den Unternehmen vorübergehende Erleichterungen zu gewähren, damit sie die latenten Steuern, die sich aus den neuen Vorschriften der OECD ergeben, leichter bilanzieren können. Gleichzeitig entwickelte der IASB einige neue Angabevorschriften, damit Anleger verstehen können, wie sich die Steuerreform auf die Unternehmen auswirken wird.
      • Priorisierung von Projekten. Der IASB handelt auch, indem er seine Ressourcen auf die wichtigsten Projekte konzentriert, basierend auf den Rückmeldungen der Interessengruppen aus der Agendakonsultation des IASB, die dazu aufriefen, sich auf die wirklich wichtigen Themen zu konzentrieren und dabei die Ressourcen aller von den neuen Vorschriften Betroffenen sowie die des IASB selbst zu berücksichtigen. Der IASB ist auch bestrebt, Unsicherheiten zu beseitigen, indem er kleinere, aber wichtige Verbesserungen an seinen Vorschriften vornimmt. Als Beispiel nannte Barckow die neuen Angabenvorschriften für Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette.
      • Hilfe für Unternehmen, ihre Geschichte zu erzählen. Barckow wies darauf hin, dass die Standards des IASB in mehr als 140 Rechtskreisen vorgeschrieben sind, so dass globale Anleger die Abschlüsse verfolgen und vergleichen können. Er wies darauf hin, dass Anleger Transparenz auch dann zu schätzen wissen, wenn Unternehmen ihnen die Situation so schildern, wie sie ist - oder gerade deshalb. In diesem Zusammenhang wies Barckow auf das IASB-Projekt zu primären Abschlussbestandteilen hin, bei dem der kommende Standard die Unternehmen dazu verpflichten wird, das Betriebsergebnis auszuweisen, es ihnen aber auch ermöglichen wird, einige ihrer eigenen Erfolgskennzahlen in den Abschlüssen auszuweisen.

      Barckow schloss seine Ausführungen mit den Worten:

      Ich denke, wir sind uns alle einig, dass bessere Informationen bessere Entscheidungen ermöglichen. Wir entwickeln gemeinsam und in Zusammenarbeit Rechnungslegungslösungen, die die Art und Weise verbessern, wie Unternehmen und Anleger Informationen austauschen - die Art und Weise, wie sie kommunizieren. Gute Kommunikation ist besonders wichtig, wenn es um Herausforderungen geht.

      Das vollständige Redemanuskript in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

      ISSB veröffentlicht IFRS S1 'Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen'

      26.06.2023

      Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat IFRS S1 'Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen' veröffentlicht. IFRS S1 legt allgemeine Vorschriften fest, mit dem Ziel, ein Unternehmen zu verpflichten, Informationen über seine nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen offenzulegen, die für die primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung nützlich sind, um Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen zu treffen. IFRS S1 ist für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden.

       

      Hintergrund

      Der ISSB wurde im November 2021 gegründet, um umfassende „Mindeststandards“ im Sinne einer globalen Basis für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte zu entwickeln, die dem Informationsbedarf der Investoren entsprechen. Im März 2022 leitete der ISSB eine Konsultation zu seinem ersten Entwurf für IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS; IFRS S1 und IFRS S2) ein. Nach einem Konsultationszeitraum von 120 Tagen hat der ISSB die Vorschläge in den Standardentwürfen erneut erörtert und beschlossen, die Vorschläge fertig zu stellen.

       

      Kernvorschriften

      Die Hauptanforderungen in IFRS S1 spiegeln im Kern die Vorschläge in ED/2022/S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen wider, wobei in den folgenden Bereichen Änderungen vorgenommen wurden:

      • Konzept des "Unternehmenswertes”
      • Umfang der erforderlichen Berichterstattung
      • Verwendung des Begriffs "signifikant" für nachhaltigkeitsbezogene Risiken oder Chancen
      • Identifizierung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen sowie der offenzulegenden Informationen (einschließlich der Nutzung der Arbeit anderer Standardsetzer)
      • Anwendung der Wesentlichkeitsanalyse
      • Konnektivität von Informationen
      • Häufigkeit (oder Zeitpunkt) der Berichterstattung
      • Vergleichsinformationen und aktualisierte Schätzungen
      • Verhältnismäßigkeit der Anforderungen
      • Aktuelle und antizipierte finanzielle Auswirkungen von nachhaltigkeits- und klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens

      Die wichtigsten Vorschriften lauten wie folgt:

      • Zielsetzung: Die Zielsetzung von IFRS S1 besteht darin, von einem Unternehmen die Angabe von Informationen über seine nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu verlangen, die für primäre Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung nützlich sind, um Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen zu treffen. IFRS S1 verlangt von einem Unternehmen die Angabe von Informationen über alle nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens kurz-, mittel- oder langfristig beeinflussen.
      • Anwendungsbereich: Ein Unternehmen ist verpflichtet, IFRS S1 bei der Erstellung und Berichterstattung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen in Übereinstimmung mit den IFRS SDS anzuwenden. Ein Unternehmen kann die IFRS SDS unabhängig davon anwenden, ob der zugehörige Abschluss des Unternehmens nach den IFRS-Rechnungslegungsstandards oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen oder -praktiken (GAAP) erstellt wird.
      • Konzeptionelle Grundlagen: Damit nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen nützlich sind, müssen sie relevant sein und glaubwürdig das wiedergeben, was sie vorgeben zu repräsentieren. Der Nutzen nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen wird erhöht, wenn die Informationen vergleichbar, überprüfbar, zeitnah und verständlich sind.
      • Angemessene Darstellung: Ein vollständiger Satz nachhaltigkeitsbezogener Finanzangaben stellt alle nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie die Aussichten eines Unternehmens beeinflussen, angemessen dar.
      • Wesentlichkeit: Ein Unternehmen ist verpflichtet, wesentliche Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen offenzulegen, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie die Aussichten des Unternehmens beeinflussen. Eine Information ist wesentlich, wenn davon auszugehen ist, dass das Weglassen, die falsche Darstellung oder die Unkenntlichmachung dieser Information die Entscheidungen beeinflussen könnte, die die primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung auf der Grundlage dieser Berichte treffen.
      • Berichtspflichtige Einheit: Die Berichtseinheit eines Unternehmens für seine allgemeine Finanzberichterstattung muss dieselbe sein wie für seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen.
      • Verbundene Informationen: Die geleisteten Angaben müssen die Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung in die Lage versetzen, die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu verstehen und zu erkennen, wie diese mit den Informationen der allgemeinen Finanzberichterstattung verknüpft sind.
      • Kerninhalte: Ein Unternehmen muss Angaben zur Unternehmensführung, Strategie, zum Risikomanagement sowie zu Kennzahlen und Zielen veröffentlichen.
      • Quellen von Leitlinien:
        • Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen: Bei der Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Risken und Chancen, von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie sich auf die Aussichten eines Unternehmens auswirken, ist ein Unternehmen verpflichtet, die IFRS SDS anzuwenden Anwendbarkeit der Offenlegungsthemen in den SASB-Standards heranzuziehen und zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann ein Unternehmen die Anwendbarkeit die Anwendungsleitlinien des CDSB-Rahmenwerks für Angaben zu Wasser und Biodiversität und die jüngsten Verlautbarungen anderer Standardsetzer berücksichtigen, deren Anforderungen auf die Informationsbedürfnisse der Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung ausgerichtet sind, sowie die von Unternehmen, die in derselben Branche oder geografischen Region tätig sind, ermittelten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen heranziehen und berücksichtigen.
        • Identifizierung der offenzulegenden Informationen: Bei der Identifizierung der anzuwendenden Angaben über ein nachhaltigkeitsbezogenes Risiko oder eine Chance, von der nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie sich auf die Aussichten eines Unternehmens auswirkt, muss ein Unternehmen den IFRS SDS anwenden, der speziell für dieses nachhaltigkeitsbezogene Risiko oder diese Chance gilt. Sofern noch kein IFRS SDS existiert, der sich auf einen bestimmten Nachhaltigkeitsaspekt bezieht, müssen die Ersteller nach eigenem Ermessen Angaben machen, die relevant im Hinblick auf die Entscheidungsnützlichkeit von Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung sind sowie die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen des Unternehmens zutreffend darstellen. Bei dieser Beurteilung muss ein Unternehmen die Anwendbarkeit der Kennzahlen, die mit den in den SASB-Standards enthaltenen Offenlegungsthemen verbunden sind, heranziehen und berücksichtigen. Zusätzlich kann ein Unternehmen, soweit diese Quellen nicht im Widerspruch zu den IFRS SDS stehen, die Anwendbarkeit der Anwendungsleitlinien des CDSB-Rahmenwerks für Angaben zu Wasser und Biodiversität, die jüngsten Verlautbarungen anderer Standardsetzer, deren Anforderungen auf die Informationsbedürfnisse der Nutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung ausgerichtet sind, sowie die von in derselben/denselben Branche(n) oder geografischen Region(en) tätigen Unternehmen offengelegten Informationen, einschließlich Kennzahlen, heranziehen und berücksichtigen. Darüber hinaus kann ein Unternehmen - soweit diese Quellen dem Unternehmen helfen, das Ziel von IFRS S1 zu erreichen und nicht im Widerspruch zu den IFRS SDS stehen - die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) und die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) heranziehen und deren Anwendbarkeit prüfen.
      • Ort der Angabe und Zeitpunkt der Berichterstattung: Ein Unternehmen muss die von den IFRS SDS geforderten Angaben als Teil seiner allgemeinen Finanzberichterstattung offenlegen. Ein Unternehmen ist verpflichtet, seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen zur gleichen Zeit wie den zugehörigen Abschluss zu veröffentlichen. Die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben des Unternehmens müssen denselben Berichtszeitraum abdecken wie der zugehörige Abschluss.
      • Vergleichsinformationen: Ein Unternehmen ist verpflichtet, für alle in der Berichtsperiode ausgewiesenen Beträge Vergleichsinformationen für die vorangegangene Periode anzugeben. Wenn solche Informationen für das Verständnis der nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen für die Berichtsperiode nützlich sind, muss das Unternehmen auch Vergleichsinformationen für beschreibende und erläuternde nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen angeben.
      • Übereinstimmungserklärung: Ein Unternehmen, dessen nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen alle Anforderungen der IFRS Sustainability Disclosure Standards erfüllen, ist verpflichtet, eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung über die Einhaltung der Standards abzugeben. Ein Unternehmen darf nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen nur dann als mit den IFRS Sustainability Disclosure Standards übereinstimmend bezeichnen, wenn sie alle Anforderungen der IFRS Sustainability Disclosure Standards erfüllen.
      • Ermessensentscheidungen: Ein Unternehmen muss Informationen offenlegen, die es den Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung ermöglichen, die Ermessensentscheidungen zu verstehen, die das Unternehmen bei der Erstellung seiner nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben getroffen hat und die die größte Auswirkung auf die in diesen Angaben enthaltenen Informationen haben.
      • Ungewissheiten: Ein Unternehmen ist verpflichtet, Informationen anzugeben, die es den Nutzern der allgemeinen Finanzberichterstattung ermöglichen, die wichtigsten Bewertungsunsicherheiten zu verstehen, die sich auf die in den nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen angegebenen Beträge auswirken.
      • Fehler: Ein Unternehmen ist verpflichtet, wesentliche Fehler aus früheren Perioden zu korrigieren, indem es die Vergleichsbeträge für die angegebene(n) frühere(n) Periode(n) anpasst, es sei denn, dies ist nicht durchführbar.

       

      Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

      Betroffene Unternehmen müssen IFRS S1 für Berichtsperioden anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wenn ein Unternehmen IFRS S1 früher anwendet, muss es dies entsprechend offenlegen und gleichzeitig IFRS S2 anwenden.

      Die folgenden Übergangsregelungen sind verfügbar:

      • Vergleichsinformationen: Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, in der ersten Berichtsperiode, in der es IFRS S1 anwendet, Vergleichsinformationen offenzulegen.
      • Zeitplan für die Berichterstattung: In der ersten jährlichen Berichtsperiode, in der ein Unternehmen IFRS S1 anwendet, ist es dem Unternehmen gestattet, seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen nach der Veröffentlichung des entsprechenden Abschlusses (wie in IFRS S1 festgelegt) zu veröffentlichen.

      Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, die nicht das Klima betreffen: In der ersten jährlichen Berichtsperiode, in der ein Unternehmen IFRS S1 anwendet, darf das Unternehmen nur Informationen über klimabezogene Risiken und Chancen (gemäß IFRS S2) offenlegen und folglich die Anforderungen in IFRS S1 nur insoweit anwenden, als sie sich auf die Offenlegung von klimabezogenen Finanzinformationen beziehen.

       

      Weiterführende Informationen

      Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung (in einigen Fällen ist eine kostenfreie Registrierung erforderlich) und auf IAS Plus zur Verfügung:

       

      Correction list for hyphenation

      These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.