DRÄS 13 verabschiedet

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26.06.2023

Das DRSC hat am 16. Juni 2023 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 13 (DRÄS 13) 'Änderungen des DRS 20 'Konzernlagebericht'' verabschiedet.

DRÄS 13 enthält Änderungen zu den folgenden Themenbereichen:

  • Ausweitung des Geltungsbereichs der branchenspezifischen Anlagen von DRS 20 und DRS 21 auf Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie auf Pensionsfonds,
  • Ausweis von Einzahlungen (bzw. Auszahlungen) aus erhaltenen (bzw. gewährten) Zuwendungen und Zuschüssen in der Kapitalflussrechnung des Zuschussempfängers (sowie des Zuschussgebers),
  • Einbeziehung von Cash-Pool-Forderungen (bzw. Cash-Pool-Verbindlichkeiten) in den Finanzmittelfonds nach DRS 21, einschließlich des Ausweises von Zahlungsströmen aus der Veränderung von Cash-Pool-Forderungen (bzw. Cash-Pool-Verbindlichkeiten) sowie
  • Ausweis von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises in Bezug auf den übernommenen (bzw. veräußerten) Finanzmittelfonds des Tochterunternehmens.

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite eine Übersicht über die wesentliche Änderungen zwischen DRÄS 13 und E-DRÄS 13 zur Verfügung.

Zugehörige Themen

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