IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule

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01.06.2023

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU)' veröffentlicht, um eine Angleichung an ähnliche Änderungen an IAS 12 'Ertragsteuern' zu erreichen, die im letzten Monat herausgegeben wurden. Stellungnahmen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten.

 

Hintergrund

Im März 2022 veröffentlichte die OECD fachlichen Leitlinien zu ihrer globalen Mindeststeuer von 15%, die als zweite "Säule" eines Projekts zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft vereinbart wurde. Diese Leitlinien erläutern die Anwendung und Funktionsweise der Globalen Anti-Basis-Erosion (GloBE)-Regeln, die im Dezember 2021 vereinbart und veröffentlicht wurden. Diese Regeln sehen ein koordiniertes System vor, das sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. € in jedem Rechtskreis, in dem sie tätig sind, eine Steuer von mindestens 15 % auf die dort erzielten Einkünfte zahlen.

Der IASB nahm ein Standardpflegeprojekt auf und veröffentlichte endgültige Änderungen an IAS 12, um die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung dieser Regeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern zu adressieren.

Im Weiteren kam der IASB zu dem Schluss, dass die Säule-2-Modellregeln (und die Änderungen an IAS 12) auch für Unternehmen relevant sind, die den IFRS für KMU anwenden, und fügte seinem Arbeitsprogramm ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt zur Änderung von Abschnitt 29 Ertragsteuern des IFRS für KMU hinzu.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf IASB/ED/2023/3 Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU) sind:

  • Der IASB schlägt vor, eine temporäre Ausnahme von den Vorschriften im IFRS für KMU vorzusehen, wonach ein KMU keine aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule der OECD bilanziert und keine Angaben dazu leistet. Ein KMU würde angeben, dass es die Ausnahme angewendet hat.
  • Der IASB schlägt vor,
    • klarzustellen, dass 'andere Ereignisse' im Angabeziel in Abschnitt 29 des Standards verabschiedete ("gültige oder angekündigte" - enacted or substantively enacted) Rechtsvorschriften der zweiten Säule umfassen;
    • keine neuen Angabevorschriften für Perioden einzuführen, in denen Gesetze der zweiten Säule zwar verabschiedet ("gültig oder angekündigt" - enacted or substantively enacted), aber noch nicht in Kraft getreten sind; und
    • vorzuschreiben, dass ein KMU seinen laufenden Steueraufwand (-ertrag) im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule gesondert ausweisen muss, wenn die Rechtsvorschriften in Bezug auf die zweite Säule in Kraft getreten sind.
  • Der IASB schlägt vor, dass ein KMU die Ausnahmeregelung sofort nach Veröffentlichung der Änderungen rückwirkend anwendet (und sofort angibt, dass es dies getan hat) und die übrigen Angabenvorschriften für jährliche Berichtsperioden befolgt, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 17. Juli 2023 erbeten.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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