IASB veröffentlicht Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

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29.06.2023

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob die Vorschriften in IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' zu entscheidungsnützlichen Informationen führen, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung der Vorschriften entstanden sind. Stellungnahmen werden bis zum 27. Oktober 2023 erbeten.

In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird den von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informative und relevante Angaben zur Verfügung zu stellen. Der Standard bietet dafür ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist.

Der IASB möchte mit der Überprüfung nach der Einführung des Standards Folgendes überprüfen:

  • ob es grundlegende Fragen zur Klarheit und Angemessenheit der Kernziele oder Prinzipien in den neuen Vorschriften gibt;
  • ob der Nutzen der Informationen, die sich aus der Anwendung der neuen Vorschriften für die Adressaten der Abschlüsse ergeben, deutlich geringer ist als erwartet; und
  • ob die Kosten für die Anwendung der neuen Vorschriften und die Prüfung und Durchsetzung ihrer Anwendung erheblich höher sind als erwartet.

Die Fragen in der jetzt veröffentlichten Bitte um Informationsübermittlung beziehen sich auf die allgemeinen Einschätzungen und Erfahrungen der Interessengruppen in Bezug auf IFRS 15, auf bestimmte Bereiche von IFRS 15, auf das Zusammenwirken mit anderen Standards, auf die Konvergenz mit US-GAAP sowie auf mögliche weitere von den Interessengruppen identifizierte Themen.

Dementsprechend ist die Bitte um Informationsübermittlung in die folgenden Fragen gegliedert:

Gesamtbeurteilung
Fragt, ob das zentrale Prinzip und das unterstützende fünfstufige Modell der Erlöserfassung eine klare und geeignete Grundlage für Entscheidungen über die Bilanzierung von Erlösen bieten, die zu nützlichen Informationen über die Erlöse eines Unternehmens aus Verträgen mit Kunden führen, ob weitere Leitlinien erforderlich sind und wie hoch die wahrgenommenen Kosten und der Nutzen des Standards sind.
Bestimmte Bereiche des Standards — Erfüllungspflichten Fragt, ob IFRS 15 eine klare und ausreichende Grundlage für die Identifizierung von Erfüllungspflichten in einem Vertrag bietet oder ob die Vorschriften unklar sind/uneinheitlich angewendet werden, zu Ergebnissen führen, die nicht die zugrunde liegende wirtschaftliche Substanz widerspiegeln oder zu erheblichen laufenden Kosten führen.
Bestimmte Bereiche des Standards — Transaktionspreis
Fragt, ob IFRS 15 eine klare und ausreichende Grundlage für die Bestimmung des Transaktionspreises in einem Vertrag bietet, insbesondere in Bezug auf die Bilanzierung der an einen Kunden zu zahlenden Gegenleistung.
Bestimmte Bereiche des Standards — Wann Erlöse zu erfassen sind
Fragt, ob IFRS 15 eine klare und ausreichende Grundlage bietet, um zu bestimmen, wann Erlöse zu erfassen sind, oder ob die Vorschriften unklar sind oder uneinheitlich angewendet werden, insbesondere in Bezug auf die Kriterien für die Erfassung von Erlösen im Zeitablauf.
Bestimmte Bereiche des Standards — Prinzipal versus Agent
Fragt, ob IFRS 15 eine klare und ausreichende Grundlage bietet, um zu bestimmen, ob ein Unternehmen ein Prinzipal oder ein Agent ist, oder ob die Vorschriften unklar sind oder uneinheitlich angewendet werden, insbesondere in Bezug auf das Konzept der Beherrschung und die damit verbundenen Indikatoren.
Bestimmte Bereiche des Standards — Lizenzvergabe Fragt, ob IFRS 15 eine klare und ausreichende Grundlage für die Bilanzierung von Verträgen bietet, die Lizenzen beinhalten, oder ob die Vorschriften unklar sind oder uneinheitlich angewendet werden, insbesondere in Bezug auf Lizenzen, die Veräußerungen oder Dienstleistungen ähneln, eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen beinhalten oder Verlängerungen sind.
Bestimmte Bereiche des Standards — Angaben Fragt, ob die Angabevorschriften in IFRS 15 dazu führen, dass die Unternehmen den Adressaten der Abschlüsse nützliche Informationen zur Verfügung stellen, ob die Angabenvorschriften zu erheblichen laufenden Kosten führen oder ob sie zu erheblichen Unterschieden in der Qualität der angegebenen Erlösinformationen führen.
Bestimmte Bereiche des Standards — Übergang Fragt, ob die Übergangsvorschriften wie beabsichtigt funktionieren, ob die Unternehmen die modifizierte rückwirkende Methode oder die praktischen Erleichterungen angewendet haben und ob die Übergangsvorschriften ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Verringerung der Kosten für die Ersteller und der Bereitstellung nützlicher Informationen für die Adressaten erreicht haben.
Zusammenwirken mit anderen Standards Fragt, ob es klar ist, wie die Vorschriften in IFRS 15 mit den Vorschriften in anderen IFRS, insbesondere in IFRS 3, IFRS 9, IFRS 10 und IFRS 16, angewendet werden sollen.
Konvergenz mit US-GAAP Fragt, für wie wichtig die Interessengruppen die Beibehaltung des derzeitigen Konvergenzniveaus zwischen IFRS 15 und US GAAP halten.
Mögliche weitere identifizierte Themen Fragt, ob es andere Sachverhalte gibt, die der Board als Teil der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 untersuchen sollte.

    Stellungnahmen werden bis zum 27. Oktober 2023 erbeten. Die Bitte um Informationsübermittlung und eine zugehörige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung. In einem kurzen Video (ca. zwei Minuten) erläutert IASB-Mitglied Patrina Buchanan die Bitte um Informationsübermittlung.

    Weiterführende Informationen in deutscher Sprache finden Sie in unserem iGAAP fokussiert-Newsletter, in englischer Sprache in unserem iGAAP in Focus-Newsletter.

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