Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (Februar 2023)

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02.03.2023

Im Nachgang der IASB-Sitzung und der ISSB-Sitzung im Februar 2023 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Unter anderem enthält das aktualisierte Arbeitsprogramm jetzt erwartete Zeitpunkte für die Veröffentlichung der ersten beiden Standards des ISSB.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 30. Januar 2023.

Stan­dardsetzung

  • Klimabezogene Angaben — ein endgültiger Standard wird jetzt im zweiten Quartal 2023 erwartet (zuvor: keine Zeitpunkt angegeben)
  • Allgemeine Vorschriften — ein endgültiger Standard wird jetzt im zweiten Quartal 2023 erwartet (zuvor: keine Zeitpunkt angegeben)

Standardpflege

  • Mangel an Umtauschbarkeit — endgültige Änderungen an IAS 21 werden jetzt im dritten Quartal 2023 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2023)
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen — endgültige Änderungen an IAS 21 werden jetzt im Mai 2023 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2023)

Forschungsprojekte

  • Rohstoffindustrien — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird jetzt im dritten Quartal 2023 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2023)
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 (Wertminderung) — eine Bitte um Informationsübermittlung wird jetzt im Mai 2023 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2023)

Strategie und Governance

  • Konsultation des ISSB zu Agendaprioritäten — eine Bitte um Informationsübermittlung wird jetzt im Mai 2023 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2023)

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IAS 12, IAS 21, IAS 7 und IFRS 7 — neuer Eintrag im Arbeitsprogramm; vorgeschlagene Änderungen werden im März 2023 erwartet
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie —Änderungen an IFRS 16 und IAS 1 — endgültige Änderungen werden im zweiten Halbjahr 2023 erwartet

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 30. Januar 2023 und 2. März 2023 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

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