Grundlagen für Schlussfolgerungen zu den ESRS

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13.03.2023

Am 22. November 2022 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ihre finalen Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) an die Kommission übergeben. Die Grundlagen für Schlussfolgerungen zu den einzelnen vorgeschlagenen ESRS sind nun ebenfalls verfügbar.

Die Grundlagen für Schlussfolgerungen veranschaulichen das Ziel und den Kontext jedes Standardentwurfs, den bei der Ausarbeitung befolgten Prozess, die Gründe für die Aufnahme einer Angabevorschrift in den Standard, gegebenenfalls die in Betracht gezogene Alternative, die Verweise auf andere Standardsetzungsinitiativen oder europäische oder andere einschlägige Vorschriften und gegebenenfalls die Argumente, die den Bedarf an detaillierten Leitlinien belegen.

Jede Grundlage für Schlussfolgerungen erscheint unter dem entsprechenden Standardentwurf auf dieser Seite von EFRAG

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