Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu IAS 12 und Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule

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14.03.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme zum Entwurf 'Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' veröffentlicht, den der IASB herausgegeben hat, um auf die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der OECD-Modellregeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern zu reagieren.

In der Stellungnahme begrüßt EFRAG die Bemühungen des IASB, die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Ertragsteuerbilanzierung, die sich aus der Umsetzung der OECD-Regeln durch die Rechtskreise ergeben, zu adressieren.

EFRAG

  • unterstützt den Vorschlag des IASB, die vorübergehende Ausnahme von den Vorschriften in IAS 12 einzuführen;
  • unterstützt die Bemühungen des IASB, einen Ansatz für die Angaben zu definieren, der den Adressaten Informationen zur Verfügung stellt, mit denen sie das Risiko eines Unternehmens, zusätzliche Steuern zu zahlen, ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen beurteilen können;
  • schlägt einige Verbesserungen an den vorgeschlagenen gezielten Angaben vor und ermutigt den IASB, ein Angabeziel hinzuzufügen, das die Bedürfnisse der Adressaten von Abschlüssen beschreibt; und
  • erinnert den IASB daran, dass die vorgeschlagene Ausnahme dringend erforderlich ist und die Perfektionierung der Angabenvorschriften daher nicht um den Preis einer Verzögerung der Finalisierung der Änderungen erfolgen sollte.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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