März

XBRL-IFRS-Taxonomie 2023 verfügbar

23.03.2023

Die IFRS-Stiftung hat die IFRS-Taxonomie 2023 veröffentlicht. Die IFRS-Taxonomie ist eine Übersetzung der IFRS in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language).

Die Taxonomie für 2023 steht im Einklang mit den IFRS, wie sie vom IASB mit Stand 1. Januar 2023 herausgegeben wurden, einschließlich derjenigen, die veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.

Die IFRS-Stiftung hat auch die zwei Aktualisierungen der IFRS-Taxonomie 2022 in Bezug auf geänderte IFRS und die allgemeine Berichtspraxis von Unternehmen, die die IFRS-Rechnungslegungsstandards anwenden, sowie allgemeine Verbesserungen der Taxonomie mit aufgenommen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Seite für die IFRS-Taxonomie 2023 auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Kommission bittet EFRAG, sich auf die Umsetzung von Satz 1 der ESRS zu konzentrieren

22.03.2023

Am 22. November 2022 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ihren ersten Satz finaler Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) an die Kommission übergeben und begann mit der Entwicklung des zweiten Satzes, der sektorspezifische Standards enthalten soll. EFRAG wurde nun angewiesen, sich auf die Bereitstellung zusätzlicher Leitlinien für die Anwendung der vorgeschlagenen Standards in Set 1 zu konzentrieren.

In einer Rede am 21. März 2023 erklärte Kommissarin McGuinness:

Wir wissen, dass die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen eine Herausforderung darstellen werden. Und deshalb bitten wir EFRAG, die die Standardentwürfe entwickelt hat, wenn Sie so wollen, sich darauf zu konzentrieren, den Unternehmen zusätzliche Leitlinien für die Anwendung des ersten Satzes von horizontalen Standards zu geben. Und in der Tat, um Ressourcen für diese sehr wichtige Aufgabe freizusetzen, haben wir EFRAG gebeten, ihre Bemühungen auf diese erste Reihe von horizontalen Standards zu konzentrieren und nicht auf die vorbereitenden Arbeiten für die sektorspezifischen Standards.

Sie erläuterte, dass diese Entscheidung auch Überschneidungen bei den Konsultationen zum endgültigen ersten Satz von Standards, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen werden sollen, und zum Satz 2 der ESRS-Entwürfe, die von der EFRAG entwickelt werden, vermeiden würde:

Und wir werden in Kürze die vorgeschlagene endgültige Fassung des ersten Satzes von horizontalen Standards für eine öffentliche Stellungnahmefrist veröffentlichen. Und meiner Meinung nach wird die Priorität der EFRAG auf dem ersten Satz von Standards gegenüber den Vorbereitungsarbeiten für die sektoralen Standards Überschneidungen bei den Konsultationen vermeiden und die Belastung für alle Interessengruppen, die einen Beitrag zu dieser umfangreichen Aufgabe leisten wollen, verringern.

Das vollständige Manuskript der Rede von Kommissar McGuinness in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der Kommission.

UKEB-Bericht über die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte

22.03.2023

Der UK Endorsement Board (UKEB) hat einen Bericht 'Accounting for Intangibles: UK Stakeholders' Views' herausgegeben. Darin werden die Sichtweisen der Interessengruppen zur Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten im Rahmen der internationalen Rechnungslegungsstandards vor dem Hintergrund der breiteren wirtschaftlichen Auswirkungen von immateriellen Vermögenswerten dargelegt.

In dem Bericht wird festgestellt, dass immaterielle Vermögenswerte in wirtschaftlicher Hinsicht eine wichtige Determinante für die Leistung von Unternehmen und deren Ergebnisse auf den Finanzmärkten sind. Obwohl der wirtschaftliche Wert immaterieller Vermögenswerte in den letzten 15 Jahren erheblich zugenommen hat, kann dieser Anstieg nur indirekt abgeleitet werden, da viele immaterielle Posten in den Unternehmensabschlüssen nicht angesetzt werden.

Britische Interessengruppen, die an der Erstellung und Verwendung von Abschlüssen für allgemeine Zwecke beteiligt sind, wurden für den Bericht befragt und wiesen auf Bedenken hinsichtlich der aktuellen IFRS-Rechnungslegungsstandards hin. Der Bericht zeigt auch eine Reihe von möglichen Verbesserungen der Rechnungslegung auf, die von den Interessengruppen vorgeschlagen wurden.

Der englischsprachige Bericht steht Ihnen auf der Internetseite des UKEB zur Verfügung.

BMF-Diskussionsentwurf des Umsetzungsgesetzes der Mindestbesteuerungsrichtlinie

21.03.2023

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Diskussionsentwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union veröffentlicht.

Die EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung wurde am 22. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union und ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2023 umzusetzen. Mit ihr soll gewährleistet werden, dass große Konzerne, die in der EU tätig sind, mit einem globalen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % besteuert werden. Die Vorschriften gelten für alle großen Konzerne (unabhängig davon, ob sie auf rein nationaler oder auf internationaler Ebene tätig sind), deren jährliche Umsatzerlöse mehr als 750 Mio. EUR betragen und die entweder eine Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat haben.

Zugang zum Diskussionsentwurf auf der Internetseite des BMF haben Sie hier.

Der IASB arbeitet mit großer Geschwindigkeit daran, mögliche negative Auswirkungen der weltweiten Einführung dieser Regeln abzumildern, und hat Vorschläge entwickelt, die eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der OECD-Regeln der Säule 2 ergeben, sowie gezielte Angabenvorschriften für betroffene Unternehmen einführen würden. Unsere entsprechende IAS Plus-Projektseite bietet weiterführende Informationen.

Ergebnisse der Februarsitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

21.03.2023

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat am 22. Februar 2023 per Videokonferenz getagt. Zu der Sitzung steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 14. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • ESRS – Sektorspezifische Standards
  • ESRS für KMU
  • Aktuelle Informationen zur Arbeit des ISSB
  • EFRAG-Projekt zur Konnektivität

Den Bericht zu den Ergebnissen der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IASB schlägt Änderungen bezüglich der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten vor

21.03.2023

Der IASB (International Accounting Standards Board) hat einen Entwurf 'Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)' veröffentlicht, um Fragen zu behandeln, die während der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 'Finanzinstrumente' identifiziert wurden. Stellungnahmen werden bis zum 19. Juli 2023 erbeten.

 

Hintergrund

Der IASB hat im Jahr 2022 seine Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 Finanzinstrumente abgeschlossen. Der IASB kam generell zu dem Schluss, dass die Ersteller die Vorschriften einheitlich anwenden können. Der IASB hat jedoch einige Vorschriften identifiziert, die von einer Klarstellung profitieren würden, um ihre Verständlichkeit zu verbessern.

Der IASB war der Ansicht, dass zwei der Punkte schnell behandelt werden sollten und dass andere Punkte, obwohl sie eine geringere Priorität haben, ebenfalls von einer Befassung profitieren würden. Der IASB kam zu dem Schluss, dass es für die Interessengruppen am effizientesten wäre, wenn der IASB alle Änderungen in einem einzigen Entwurf vorschlagen würde.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf IASB/ED/2023/2 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) sind:

  • Ausbuchung einer durch elektronischen Zahlungsverkehr erfüllten finanziellen Verbindlichkeit: Der IASB schlägt Änderungen an den Anwendungsleitlinien von IFRS 9 vor, um einem Unternehmen die Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit zu ermöglichen, die über ein elektronisches Zahlungssystem abgewickelt wird, selbst wenn das Unternehmen noch keine Barmittel geliefert hat, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Ein Unternehmen, das sich für die Anwendung der vorgeschlagenen Ausbuchungsoption entscheidet, wäre verpflichtet, diese auf alle Abwicklungen anzuwenden, die über dasselbe elektronische Zahlungssystem erfolgen.
  • Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten:
    • Vertragsbedingungen, die mit einer elementaren Kreditvereinbarung übereinstimmen. Der IASB schlägt Änderungen an den Anwendungsleitlinien von IFRS 9 vor, um zu erläutern, wie ein Unternehmen beurteilen kann, ob die vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts mit einer elementaren Kreditvereinbarung übereinstimmen. Um die Änderungen an den Anwendungsleitlinien zu veranschaulichen, schlägt der IASB vor, Beispiele für finanzielle Vermögenswerte aufzunehmen, die vertragliche Zahlungsströme aufweisen oder nicht aufweisen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
    • Nicht rückgriffsberechtigte finanzielle Vermögenswerte. Der IASB schlägt Änderungen vor, um die Beschreibung des Begriffs 'nicht rückgriffsberechtigt' zu verbessern. Gemäß den Änderungen handelt es sich um eine nicht rückgriffsberechtigte Finanzierung, wenn das vertragliche Recht eines Unternehmens auf den Erhalt von Zahlungsströmen auf die von bestimmten Vermögenswerten generierten Zahlungsströme beschränkt ist, und zwar sowohl während der Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts als auch im Falle eines Ausfalls.
    • Vertraglich verknüpfte Instrumente. Der IASB schlägt vor, die Beschreibung von Transaktionen mit mehreren vertraglich verknüpften Instrumenten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, zu präzisieren. Die vorgeschlagenen Änderungen würden auch ein Beispiel dafür einführen, wann Transaktionen mit mehreren Schuldinstrumenten nicht die Kriterien von Transaktionen mit mehreren vertraglich verknüpften Instrumenten erfüllen. Darüber hinaus stellen die vorgeschlagenen Änderungen klar, dass der Verweis auf Instrumente im zugrunde liegenden Bestand auch Finanzinstrumente umfassen kann, die nicht in den Anwendungsbereich der Klassifizierungsvorschriften fallen.
  • Angaben:
    • Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet designiert werden. Der IASB schlägt Änderungen an IFRS 7 vor, um die Angabe eines aggregierten beizulegenden Zeitwerts dieser Eigenkapitalinstrumente anstelle des beizulegenden Zeitwerts jedes einzelnen Instruments am Ende der Berichtsperiode und der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die während der Periode im sonstigen Ergebnis ausgewiesen werden, vorzuschreiben.
    • Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme verändern können. Der IASB schlägt vor, die Angabe von Vertragsbedingungen vorzuschreiben, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme verändern könnten. Die Vorschriften würden für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet werden, und für jede Klasse von finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gelten.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 19. Juli 2023 erbeten.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Der IASB wird über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderungen nach der Veröffentlichung entscheiden. Der IASB schlägt vor, von einem Unternehmen zu verlangen, die Änderungen rückwirkend anzuwenden, aber die Vergleichsinformationen nicht anzupassen.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

DRSC-Evaluation der IFRS-Anwendung in Deutschland

21.03.2023

Das DRSC hat eine Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland aufgenommen und lädt zur Teilnahme ein. Das Ziel der Studie Untersuchung besteht in einer objektiven Aufnahme der verschiedenen Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung einbezogen werden.

In einer ersten Phase 1 sind nun Abschlussersteller, Prüfer, interessierte Parteien aus Forschung und Lehre sowie Nutzer zur Teilnahme an Gruppeninterviews eingeladen. Im Anschluss an die Interviews wird – aufbauend auf den Erkenntnissen der ersten Phase  – ein strukturierter Fragenkatalog entwickelt, der im 2. Halbjahr 2023 als Online-Befragung zur allgemeinen, öffentlichen Konsultation gestellt werden soll.

Genauere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung an den Gruppeninterviews finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Außerdem hat das DRSC folgende Seiten mit weiterführenden Informationen eingerichtet:

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im März 2023

20.03.2023

Das IFRS Interpretations Committee hat am 14. und 15. März 2023 getagt. Das Committee hat Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung, drei neue Sachverhalte, zwei potenzielle jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards und Rückmeldungen zu einem IASB-Projekt diskutiert.

Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung: IFRS 16 — Definition eines Leasingverhältnisses — Substitutionsrechte: Im November 2022 veröffentlichte das Committee eine vorläufige Agendaentscheidung als Antwort auf eine Einreichung zur Frage, wie zu beurteilen ist, ob ein Vertrag unter Anwendung von IFRS 16 ein Leasingverhältnis enthält, wenn der Lieferant bestimmte Substitutionsrechte hat. Fast alle Stellungnehmenden stimmten der Analyse des Committees zu, auf welcher Ebene zu beurteilen ist, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis enthält. Die meisten Stellungnehmenden stimmten der Schlussfolgerung zu (oder widersprachen nicht unbedingt), dass in dem beschriebenen Sachverhalt ein identifizierter Vermögenswert vorliegt, aber einige von ihnen hatten Anmerkungen zu der Analyse in der vorläufigen Agendaentscheidung. In dieser Sitzung stimmten alle Mitglieder des Committee der Schlussfolgerung in der Agendaentscheidung zu; es gab einige Änderungsvorschläge zum Text.

Neuer Sachverhalt: IFRS 9 — Garantie für einen Derivatkontrakt: Das Committee erhielt eine Einreichung zu der Frage, wie zu beurteilen ist, ob ein Emittent eine über einen Derivatkontrakt geschriebene Garantie als Finanzgarantie oder als Derivat bilanziert. In dem beschriebenen Sachverhalt stellt Unternehmen C eine Garantie für einen Derivatkontrakt zwischen Unternehmen A und Unternehmen B, in der versprochen wird, Unternehmen A im Falle eines Ausfalls von Unternehmen B den tatsächlich erlittenen Verlust ganz oder teilweise zu erstatten. Der Einreicher fragte, ob eine solche schriftliche Garantie die Definition eines Finanzgarantievertrags eines Derivats erfüllt. Der Stab kam zu dem Schluss, dass die in der Anfrage beschriebene Angelegenheit für sich genommen zu eng ist, als dass der IASB oder das Committee sie kosteneffizient behandeln könnten. Alle Mitglieder des Committee stimmten dem zu.

Neuer Sachverhalt: IFRS 17 und IFRS 9 — Prämienforderungen an einen VermittlerDas Committee erhielt eine Einreichung darüber, wie ein Emittent Prämienforderungen gegenüber einem Vermittler bilanziert. In dem beschriebenen Sachverhalt hat ein Versicherungsnehmer die Prämien an einen Vermittler gezahlt, als die Beträge im Rahmen eines Versicherungsvertrags fällig wurden. Zu diesem Zeitpunkt ist der Versicherer rechtlich verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu erbringen, auch wenn der Vermittler die Prämien nicht an den Versicherer zahlt (gemäß der Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Vermittler darf der Vermittler später zahlen). In der Einreichung wurde gefragt, ob der Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer die Prämien an den Vermittler zahlt, verpflichtet ist, die Prämienforderungen an einen Vermittler als separaten finanziellen Vermögenswert nach IFRS 9 anzusetzen und diese Prämien aus der Bewertung der Gruppe von Versicherungsverträgen nach IFRS 17 herauszunehmen. Der Stab kam zu dem Schluss, dass die Prämienforderungen gegenüber dem Vermittler in der Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen verbleiben, bis sie eingezogen oder in bar beglichen werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Prämienforderungen an einen Vermittler als separater finanzieller Vermögenswert unter IFRS 9 anzusetzen sind und unter IFRS 17 aus der Bewertung der Gruppe von Versicherungsverträgen herausgenommen werden. Einige der Mitglieder des Committee stimmten zu, dass beide Sichtweisen akzeptabel sind. Einige bevorzugten eine bestimmte Sichtweise, aber sie akzeptierten auch die andere Sichtweise oder lehnten sie nicht ab. Insgesamt beschloss das Committee, die vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen.

Neuer Sachverhalt: Eigenheime und Wohnungsbaudarlehen für Beschäftigte: Das Committee hat eine Einreichung erhalten, in der es darum geht, wie ein Unternehmen die seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Eigenheime und Wohnungsbaudarlehen bilanziert, und zwar in zwei Tatbeständen. Angesichts der Tatsache, dass Einbindungsbemühungen darauf hindeuten, dass keiner der in der Einreichung beschriebenen Sachverhalte weit verbreitet ist und es sich auch nicht um wesentliche Beträge handelt, empfiehlt der Stab, kein Standardsetzungsprojekt in das Arbeitsprogramm aufzunehmen und eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, in der die Gründe dafür erläutert werden. Alle Mitglieder des Committee stimmten dem zu.

Mögliche jährliche Verbesserungen an den IFRS: Die Mitglieder des Committee tauschten sich zu den vorläufigen Sichtweisen des Stabs zu den folgenden zwei vorgeschlagenen Änderungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards aus und stimmten zu, dass sie in den nächsten jährlichen Verbesserungszyklus aufgenommen werden sollen:

  • Bilanzierung von erlassenen Leasingzahlungen durch den Leasingnehmer (IFRS 9 und IFRS 16)
  • Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis — Leitlinien zur Umsetzung von IFRS 7

Rückmeldungen zum einem IASB-Projekt: Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — Mögliche Änderungen der Werthaltigkeitsprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten: Der IASB führt ein Projekt durch, das darauf abzielt, die Informationen, die Unternehmen über ihre Unternehmenszusammenschlüsse zur Verfügung stellen, zu vertretbaren Kosten zu verbessern. Der Stab hat Vorschläge für Änderungen der Werthaltigkeitsprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, identifiziert, die nach Ansicht des Stabs einer weiteren Prüfung bedürfen. Der Stab erläuterte die einzelnen Vorschläge und gab erste Anmerkungen dazu ab. Zweck der Diskussion war es, Rückmeldungen zu einigen Vorschlägen der Stellungnehmenden zum Diskussionspapier für Änderungen bei der Werthaltigkeitsprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, zu erhalten. Die Mitglieder des Committee tauschten ihre Ansichten zu den einzelnen Vorschlägen für Änderungen bei der Werthaltigkeitsprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, aus.

Laufende Arbeiten: Ein neuer Sachverhalt zur Verschmelzung zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft in separaten Abschlüssen ist dem Committee noch nicht vorgelegt worden.

ISSB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (März 2023)

20.03.2023

Die IFRS Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem die Höhepunkte der ISSB-Sitzung im März 2023 besprochen werden. Gastgeber des Podcasts sind der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd.

Folgende Themen werden in dem Podcast erörtert:

  • Diskussionen von der ISSB-Sitzung im März;
  • Aktivitäten nach den endgültigen Entscheidungen zu S1 und S2;
  • Erklärungen der IOSCO;
  • jüngste Treffen in Tokio;
  • Erörterungen des Boards über die SASB-Standards;
  • aktueller Stand der Agendaprioritäten; und
  • nächste Arbeitsphasen.

Der englischsprachige Podcast (Dauer ca. 21 Minuten) kann auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

17.03.2023

Der IASB wird vom 20. bis 23. März 2023 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Klimabezogene Risiken im Abschluss: Der IASB wird die Diskussionen in seinem Projekt zu klimabezogenen Risiken im Abschluss aufnehmen. Der Stab wird insbesondere die Ursprünge des Projekts, den Zweck des Projekts und die geplanten ersten Schritte des Projekts vorstellen. Der IASB wird nicht gefragt werden, Entscheidungen zu diesem Projekt zu treffen.

Arbeitsprogramm des IASB — Aktueller Stand: Der Stab wird den IASB in dieser Sitzung über den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms informieren, insbesondere über die Änderungen des Arbeitsprogramms, die seit Dezember 2022 eingetreten sind. Der Zweck dieser Sitzung ist es, einen ganzheitlichen Überblick über die fachlichen Projekte des IASB zu geben, um Entscheidungen darüber zu unterstützen, ob Projekte hinzugefügt oder gestrichen werden sollen, was in den einzelnen Projektpapieren diskutiert werden soll, und den Gesamtfortschritt des Arbeitsprogramms zu bewerten, einschließlich der Priorisierung der Projekte und des Zeitplans.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB wird in dieser Sitzung seine erneuten Erörterungen über die Beziehung zwischen dem neuen Standard und dem IFRS für KMU fortsetzen. Der Stab empfiehlt dem IASB, die Kosten und den Nutzen für Tochterunternehmen, die den neuen Standard anwenden, und die Kosten und den Nutzen für KMU, die den IFRS für KMU anwenden, getrennt zu bewerten.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der IASB wird in dieser Sitzung drei Anwendungsfragen zu seinem Projekt zur Überarbeitung von IAS 28 diskutieren. Der Stab empfiehlt Antworten und Maßnahmen in Bezug auf diese Anwendungsfragen.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Stab empfiehlt detaillierte Überarbeitungen des Entwurfs in den Bereichen Angabe der betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art im Anhang; von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen — Widerlegbare Vermutung; von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen — Beziehung zu den Vorschriften anderer IFRS; von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen — Steuerliche Angaben; Fragen im Zusammenhang mit Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung; und Fragen im Zusammenhang mit den Vorschlägen für Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftsaktivitäten.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15: Der IASB wird erörtern, welche Fragen in die bevorstehende Bitte um Informationsübermittlung aufgenommen werden sollen. Der Stab empfiehlt insbesondere Fragen zum Standard als Ganzes und zur Konvergenz mit den US-GAAP, zu den fünf Schritten der Erlöserfassung, zu Überlegungen über Prinzipal und Agent, zur Lizenzierung, zu den Angaben, zum Übergang und zum Zusammenwirken mit IFRS 9, IFRS 10 und IFRS 16.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der IASB wird in dieser Sitzung Entscheidungen über einige vorläufige Sichtweisen des IASB zur Reduzierung der Kosten und der Komplexität der Werthaltigkeitsprüfung sowie über einige Aspekte des vorgeschlagenen Pakets von Angabenvorschriften in IFRS 3 treffen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

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