Mai

Ergebnisse der Maisitzung des DPOC

31.05.2023

Der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat am 4. Mai 2023 eine Zusatzsitzung abgehalten. Eine Zusammenfassung dieser Sitzung ist nun verfügbar.

Es standen zwei Themen auf der Tagesordnung:

    • Genehmigung einer verkürzten Stellungnahmefrist für den Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU; und
    • Bericht über die Arbeit der Beratungsgruppe zur IFRS-Taxonomie.

Die Zusammenfassung der DPOC-Sitzung ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abrufbar.

IASB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Mai 2023)

30.05.2023

Der IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow und die fachliche Direktorin Nili Shah über die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Mai 2023 sprechen.

In dem Podcast (Dauer ca. 16 Minuten) wird auf folgende Themen eingegangen:

  • Ergänzungssitzung zu den vorgeschlagenen Änderungen an den IFRS für KMU - IAS 12 - OECD-Säule-2-Modellregeln.
  • Entscheidungen und Entwicklungen im Hinblick auf die folgenden Projekte:
    • Primäre Abschlussbestandteile
    • Angabeinitiative - Tochtergesellschaften, die KMU sind
    • Dynamisches Risikomanagement
    • Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung
    • Lageberichterstattung (management commentary)

Der Podcast kann über die entsprechende Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Tagesordnung für die Junisitzung des IFRS Interpretations Committee

30.05.2023

Das IFRS Interpretations Committee hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung veröffentlicht, die am 6. und 7. Juni 2023 in London stattfinden wird.

Das Committee wird die folgenden Themen erörtern:

  • IFRS 9 - Anwendung der ‘Own Use’ exception im Lichte aktueller geopolitischer und Marktfragen
  • IFRS 27 - Fusion zwischen Mutter- und Tochterunternehmen im separaten Abschluss
  • Klimabezogene Risiken im Abschluss
  • Fortgesetzte Diskussion zu IAS 21 und IAS 29
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung
  • Ad­min­is­tra­tiver Sitzungsteil / Laufende Arbeiten

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir diese dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

Ergebnisse der Aprilsitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

30.05.2023

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC hat am 25. April 2023 per Videokonferenz getagt. Zu der Sitzung steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 16. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Aktuelle Entwicklungen EU-Taxonomie
  • EFRAG Sektor-WP vs. DRSC-Empfehlungen (Dez. 2022)
  • ESRS für KMU

Den Bericht zu den Ergebnissen der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IASB veröffentlicht zweite Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

30.05.2023

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob die Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 'Finanzinstrumente' zu entscheidungsnützlichen Informationen führen, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung der Vorschriften entstanden sind.

Der IASB hat beschlossen, IFRS 9 zwar in seiner Gesamtheit zu überprüfen, dies aber in drei Schritten zu tun:

  • 2022 schloss der IASB seine Überprüfung der Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung ab und kam zu dem Schluss, dass diese Vorschriften wie beabsichtigt funktionieren.
  • Mit der heute veröffentlichten Bitte um Informationsübermittlung bittet der IASB um Rückmeldungen zu den Wertminderungsvorschriften.
  • Der IASB wird separat Rückmeldungen zu den Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen einholen.

Der Prozess für die Überprüfung der Umsetzung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 wurde im Juli 2022 offiziell auf die Agenda des IASB genommen. Von September 2022 bis Februar 2023 führte der IASB Einbindungsveranstaltungen durch, um die Interessengruppen zu fragen, welche Themen der IASB im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung untersuchen sollte.

Nach der Erörterung der Rückmeldungen aus den Einbindungsveranstaltungen beschloss der Board im Februar 2023, weitere Untersuchungen zu folgenden Sachverhalten durchzuführen:

  • allgemeines Wertminderungsmodell zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten,
  • Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos,
  • Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten,
  • Verbreitung spezieller Fragen von Unternehmen, wie die Vorschriften für erwartete Kreditverluste auf finanzielle Vermögenswerte mit objektivem Hinweis auf Wertminderung bei Zugang angewendet werden sollen,
  • vereinfachtes Wertminderungsmodell zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und Leasingforderungen,
  • Bilanzierung von Kreditzusagen, gehaltenen Sicherheiten und anderen Kreditsicherheiten sowie begebenen Finanzgarantien, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen,
  • Anwendung der Vorschriften für erwartete Kreditverluste zusammen mit anderen Vorschriften in IFRS 9 oder in anderen IFRS,
  • Auswirkungen der vom IASB gewährten Übergangserleichterungen und das Gleichgewicht zwischen der Senkung der Kosten für die Ersteller von Abschlüssen und der Bereitstellung nützlicher Informationen für die Adressaten von Abschlüssen sowie
  • Angabenvorschriften zum Ausfallrisiko in IFRS 7.

Entsprechend ist die Bitte um Informationsübermittlung in folgende Abschnitte aufgeteilt:

Wertminderung — allgemein
Fragt, ob die Vorschriften zu Wertminderungen in IFRS 9 zu einer zeitnäheren Erfassung von Kreditverlusten im Vergleich zu IAS 39 führen und die Komplexität, die durch mehrere Wertminderungsmodelle für Finanzinstrumente verursacht wird, berücksichtigen und ob sie dazu führen, dass ein Unternehmen den Adressaten des Abschlusses nützliche Informationen über die Auswirkungen des Ausfallrisikos auf die Höhe, den Zeitpunkt und die Unsicherheit künftiger Cashflows zur Verfügung stellt.
Allgemeines Wertminderungsmodell
Fragt, ob es grundlegende Fragestellungen bzw. Schwachstellen in Bezug auf das allgemeine Wertminderungsmodell gibt und ob die Kosten für seine Anwendung signifikant größer als erwartet sind/der Nutzen für die Adressaten signifikant geringer als erwartet ist.
Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos Fragt, ob es grundlegende Fragestellungen oder Schwachstellen bei der Beurteilung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos gibt und ob die Beurteilung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos einheitlich angewendet werden kann.
Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten Fragt, ob die Vorschriften zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste grundlegende Fragestellungen bzw. Schwachstellen aufweisen und ob die Bewertungsvorschriften einheitlich angewendet werden können.
Finanzielle Vermögenswerte mit objektivem Hinweis auf Wertminderung bei Zugang Fragt, ob die Vorschriften in IFRS 9 auf finanzielle Vermögenswerte mit objektivem Hinweis auf Wertminderung bei Zugang einheitlich angewendet werden können.
Vereinfachtes Wertminderungsmodell zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und Leasingforderungen Fragt, ob das vereinfachte Wertminderungsmodell grundlegende Fragestellungen bzw. Schwachstellen aufweist und ob die Kosten für seine Anwendung signifikant größer als erwartet sind/der Nutzen für die Adressaten signifikant geringer als erwartet ist.
Anwendung der Vorschriften für erwartete Kreditverluste in IFRS 9 zusammen mit anderen Vorschriften Fragt, ob es klar ist, wie die Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 mit anderen Vorschriften in IFRS 9 oder mit den Vorschriften in anderen IFRS anzuwenden sind.
Übergang Fragt, ob sich aus der Anwendung der Übergangsvorschriften sowie deren Prüfung und Durchsetzung signifikant höhere Kosten als erwartet ergeben haben/ ein signifikant geringerer Nutzen für die Adressaten als erwartet ergeben hat.
Angaben zum Ausfallrisiko Fragt, ob die Angabenvorschriften in IFRS 7 für das Ausfallrisiko grundlegende Fragestellungen bzw. Schwachstellen aufweisen und ob die Kosten für ihre Anwendung signifikant höher als erwartet sind/ der Nutzen für die Adressaten signifikant geringer als erwartet ist.
Sonstige Themen
Fragt, ob es andere Sachverhalte gibt, die der Board als Teil der Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 untersuchen sollte, und ob es Lehren aus dem Ansatz des Boards bei der Entwicklung der Vorschriften zu ziehen gibt in Bezug auf deren Verständlichkeit und Zugänglichkeit.

    Stellungnahmen werden bis zum 27. September 2023 erbeten. Die Bitte um Informationsübermittlung und eine zugehörige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB. In einem kurzen Video (ca. zwei Minuten) erläutert IASB-Mitglied Zach Gast die Bitte um Informationsübermittlung.

    Weiterführende Informationen in deutscher Sprache finden sich in unserem iGAAP fokussiert-Newsletter, in englischer Sprache in diesem iGAAP in Focus-Newsletter.

    Tagesordnung für die Sitzung der Beratungsgruppe für islamische Finanzgeschäfte des IASB

    28.05.2023

    Für die Sitzung der Beratungsgruppe für islamische Finanzgeschäfte, die am 31. Mai 2023 per Videokonferenz und vor Ort in London stattfinden wird, wurde eine Tagesordnung veröffentlicht.

    Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

    Mittwoch, 31. Mai 2023 (8:30h-11:30h)

    • Aktuelle Praxis zur Mudarabah — Gewinnausgleichsrücklage (SOCPA-Präsentation)
    • Fragen im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit von IAS 29 auf islamische Finanzinstitute (AAOIFI-Präsentation)
    • Aktuelle Informationen vom ISSB
    • Aktuelle Informationen vom IASB und vom IFRS Interpretations Committee

    Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    Vorsitzender der Treuhänder spricht auf der EAA-Konferenz

    28.05.2023

    Erkki Liikanen, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, sprach auf der Konferenz der European Accounting Association (EAA) über die Beziehungen zwischen der IFRS-Stiftung, ihren standardsetzenden Boards und der akademischen Gemeinschaft in aller Welt.

    Herr Liikanen eröffnete seine Rede mit einer Einführung in die jüngsten Arbeiten des IASB und des ISSB und wies auf die Parallelen zwischen den Gründen für die Gründung der beiden Boards hin. Er betonte, dass Unternehmen, Anleger, Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfer und Wissenschaftler alle von der globalen Lingua Franca der IAS/IFRS profitieren und dies auch von einer globalen Grundlinie der Nachhaltigkeitsangaben für die Kapitalmärkte tun werden.

    Liikanen wies auch darauf hin, dass all dies ohne die intensive Beteiligung der akademischen Gemeinschaft weder möglich gewesen wäre noch möglich sein wird:

    Wir schätzen die akademische Forschung für ihre Unabhängigkeit und Strenge. Wir sind ständig auf der Suche nach qualitativ hochwertigen Erkenntnissen, die uns bei der Standardsetzung helfen können.

    Das vollständige Manuskript in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

    EFRAG veröffentlicht eine Zusammenfassung zum Outreach-Event mit BusinessEurope zu variablen Gegenleistungen

    26.05.2023

    Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung ihres Outreach-Events am 16. Februar 2023 zusammen mit BusinessEurope zum Diskussionspapier 'Bilanzierung variabler Gegenleistungen - aus der Sicht des Erwerbers' veröffentlicht.

    Über die Internetseite von EFRAG ist die Zusammenfassung der Veranstaltung sowie über Youtube eine Aufzeichnung abrufbar.

    IASB finalisiert Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 in Bezug auf Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

    25.05.2023

    Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)' veröffentlicht, um Angabevorschriften und ''Wegweiser'' innerhalb der bestehenden Angabevorschriften hinzuzufügen, mit denen die Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen.

     

    Hintergrund

    Das IFRS Interpretations Committee erhielt im Januar 2020 eine Einreichung zu Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette. In dieser Einreichung wurde gefragt:

    • Wie ein Unternehmen Verbindlichkeiten zur Bezahlung von erhaltenen Gütern oder Dienstleistungen darstellt, wenn die zugehörigen Rechnungen Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung (oder Reverse-Factoring) sind, und
    • welche Informationen über Reverse-Factoring-Vereinbarungen ein Unternehmen in seinem Abschluss angeben muss.

    Im Dezember 2020 veröffentlichte das IFRS Interpretations Committee eine Agendaentscheidung als Reaktion die Einreichung. Rückmeldungen und Eingaben — insbesondere von Anlegern und Analysten — deuten jedoch darauf hin, dass die Informationen, die Unternehmen unter Anwendung der bestehenden IFRS-Vorschriften über Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen zur Verfügung stellen, nicht alle Informationsbedürfnisse der Anleger erfüllen.

    Als Reaktion auf diese Rückmeldungen hat der Board entschieden, IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben zu ändern, um Angabenvorschriften und "Wegweiser" innerhalb der bestehenden Angabevorschriften hinzuzufügen, mit denen von Unternehmen verlangt wird, qualitative und quantitative Informationen über Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen bereitzustellen.

     

    Kernänderungen

    Die Änderungen in Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) sind die folgenden:  

    • Keine Definition von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen. Stattdessen werden in den Änderungen die Merkmale einer Vereinbarung beschrieben, für die ein Unternehmen die Angaben leisten muss. In den Änderungen wird darauf hingewiesen, dass Vereinbarungen, die ausschließlich der Verbesserung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens dienen, oder Instrumente, die vom Unternehmen verwendet werden, um die geschuldeten Beträge direkt mit einem Lieferanten zu begleichen, keine Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind.
    • Hinzufügung zweier Angabeziele. Unternehmen müssen im Anhang Informationen offenlegen, die es den Adressaten des Abschlusses ermöglichen,
      • zu beurteilen, wie sich Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf die Schulden und Cashflows eines Unternehmens auswirken, und
      • zu verstehen, wie sich die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens auswirken und wie das Unternehmen betroffen sein könnte, wenn die Vereinbarungen nicht mehr zur Verfügung stehen würden.
    • Ergänzung der derzeitigen Vorschriften in den IFRS durch zusätzliche Angabevorschriften in IAS 7 über:
      • die Bedingungen der Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen;
      • für die Vereinbarungen zu Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums:
        • a) den Buchwert der finanziellen Verbindlichkeiten, die Teil der Vereinbarung sind, und die zugehörigen ausgewiesenen Bilanzposten;
        • b) den Buchwert und den/die Bilanzposten der unter a) ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, für die die Lieferanten bereits Zahlungen von den Finanzgebern erhalten haben;
        • c) die Spanne der Fälligkeitstermine (z. B. 30 bis 40 Tage nach Rechnungsdatum) der unter a) ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten und vergleichbarer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung sind; und
      • die Art und Auswirkung von nicht zahlungswirksamen Änderungen der Buchwerte der unter a) genannten finanziellen Verbindlichkeiten.
      Der IASB hat entschieden, dass in den meisten Fällen aggregierte Informationen über die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen eines Unternehmens den Informationsbedarf der Adressaten von Abschlüssen erfüllen werden.
    • Aufnahme von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen als Beispiel in die Angabevorschriften zum Liquiditätsrisiko in IFRS 7.

     

    Zeitpunkt des Inkrafttretens

    Ein Unternehmen wendet die Änderungen an IAS 7 für jährliche Berichtsperioden an, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen (wobei eine frühere Anwendung zulässig ist) und die Änderungen an IFRS 7, wenn es die Änderungen an IAS 7 anwendet.

    Es gibt eine Reihe von Erleichterungen für den Übergang, einschließlich Erleichterungen in Bezug auf Vergleichsinformationen und Informationen zu Zwischenberichtsperioden.

     

    Weiterführende Informationen

    Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

     

    Mitschriften von der Maisitzung des ISSB

    25.05.2023

    Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 18. Mai 2023 in London getagt. Wir haben die Mitschriften der Beobachter von Deloitte bei der Sitzung für Sie übersetzt.

    Das folgende Thema wurde erörtert:

    Pflege der SASB-Standards: In dieser Sitzung hat ISSB die Folgeänderungen an den SASB-Standards im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von IFRS S2 Klimabezogene Angaben ratifiziert. Der ISSB hat auch bestätigt, dass er sich überzeugt hat, dass er die geltenden Vorschriften des Konsultationsprozesses zur Veröffentlichung der klimabezogenen Änderungen der SASB-Standards eingehalten hat.

    Die vollständige Mitschrift von der Sitzung finden Sie hier.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.