IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 12, um eine vorübergehende Ausnahme von den Vorschriften zu latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule zu gewähren

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23.05.2023

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Änderungen an IAS 12)' veröffentlicht, um auf die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der OECD-Modellregeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern zu reagieren.

 

Hintergrund

Im März 2022 veröffentlichte die OECD fachlichen Leitlinien zu ihrer globalen Mindeststeuer von 15%, die als zweite "Säule" eines Projekts zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft vereinbart wurde. Diese Leitlinien erläutern die Anwendung und Funktionsweise der Globalen Anti-Basis-Erosion (GloBE)-Regeln, die im Dezember 2021 vereinbart und veröffentlicht wurden. Diese Regeln sehen ein koordiniertes System vor, das sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. € in jedem Rechtskreis, in dem sie tätig sind, eine Steuer von mindestens 15 % auf die dort erzielten Einkünfte zahlen.

Der IASB beschloss, auf die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung dieser Vorschriften auf die Bilanzierung von Ertragsteuern durch die Rechtskreise einzugehen. Der IASB stellte insbesondere fest, dass die Situation sehr kompliziert ist, da:

  • Rechtskreise ihre gesetzlichen Steuersätze ändern könnten, um nicht als Niedrigsteuerland zu gelten;
  • Unternehmen beschließen könnten, ihre Geschäftstätigkeit in Rechtskreise mit höheren gesetzlichen Steuersätzen zu verlagern; und
  • Unternehmen in Geschäftsfeldern tätig sein könnten, die steuerliche Anreize bieten, die ihren gesetzlichen Steuersatz auf unter 15 % senken können, obwohl der Rechtskreis, in dem sie tätig sind, im Allgemeinen nicht als Niedrigsteuerland gilt.

All diese und weitere Überlegungen würden höchst komplizierte Berechnungen der latenten Steuern in einer Situation nach sich ziehen, die aufgrund der Tatsache, dass die Rechtskreise die OECD-Regeln mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und zu unterschiedlichen Zeitpunkten umsetzen, sehr volatil ist. Aufgrund der vielen unbekannten Variablen, die damit verbunden sind, hat der IASB entschieden, eine Ausnahmeregelung zu entwickeln, bis sich das globale Steuersystem beruhigt und wieder etabliert hat und der IASB die Situation gründlich bewerten und eine verlässliche Lösung anbieten kann.

 

Änderungen

Die Änderungen in Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Änderungen an IAS 12) sind:

  • Eine Ausnahme von den Vorschriften in IAS 12, nach der ein Unternehmen keine aktiven und passiven latenten Steuern im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der zweiten Säule der OECD bilanziert und keine Angaben dazu leistet. Ein Unternehmen hat anzugeben, dass es die Ausnahme angewendet hat.
  • Vorschrift, dass ein Unternehmen seinen tatsächlichen Steueraufwand (-ertrag) im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten Säule gesondert ausweisen muss.
  • Vorschrift, dass ein Unternehmen in Perioden, in denen Gesetze der zweiten Säule eingeführt wurden oder im Wesentlichen eingeführt wurden, aber noch nicht in Kraft sind, bekannte oder vernünftigerweise abschätzbare Informationen zur Verfügung stellt, die den Adressaten der Abschlüsse helfen, die aus diesen Gesetzen resultierenden Ertragsteuern der zweiten Säule zu verstehen.
  • Vorschrift, dass ein Unternehmen die Ausnahmeregelung und die Vorschrift zur Angabe, dass es die Ausnahmeregelung angewendet hat, unmittelbar nach der Veröffentlichung der Änderungen und rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anwenden muss. Die verbleibenden Angabenvorschriften sind für jährliche Berichtsperioden vorgeschrieben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Der IASB wird die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Säule-2-Modellregeln weiter beobachten. Er plant weitere Arbeiten, um zu entscheiden, ob die vorübergehende Ausnahme aufgehoben — oder dauerhaft gemacht — werden soll, sobald ausreichend Klarheit darüber besteht, wie die Rechtskreise die Regeln umgesetzt haben und welche Auswirkungen dies auf die Unternehmen hat.

Der IASB ist außerdem zu dem Schluss gekommen, dass die Säule-2-Modellregeln (und die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12) für Unternehmen, die den IFRS für KMU anwenden, relevant sind. Deshalb hat der IASB seinem Arbeitsprogramm ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt zur Änderung von Abschnitt 29 Ertragsteuern des IFRS für KMU hinzugefügt. Ein Entwurf wird im Juni 2023 erwartet.

 

Abweichende Meinung

Die endgültigen Änderungen enthalten eine abweichende Meinung. Ein Boardmitglied befürchtet, dass diese Änderungen dazu führen werden, dass ein Unternehmen weniger entscheidungsnützliche Informationen offenlegt, die den Adressaten des Abschlusses helfen würden, die zukünftigen Cashflows des Unternehmens zu beurteilen.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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