Mai

Tagesordnung und Papiere für die kommende Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

17.05.2023

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC wird am 22. Mai 2023 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung stehen jetzt die Tagesordnung und Papiere zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 17. Sitzung wird der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • ISSB-Entwurf ED/ISSB/2023/1 Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und Aktualisierung der SASB-Standards-Taxonomie
  • ISSB-Konsultation zu künftigen Agendaprioritäten

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Aktualisierte Übersicht zur Angleichung von IPSAS und IFRS

17.05.2023

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), der für die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zuständig ist, hat eine aktualisierte Übersicht zur Verfügung gestellt, die zeigt, inwieweit einzelne IPSAS im Einklang mit den entsprechenden IFRS stehen.

Zugang zur Übersicht, die für die Junisitzung des IPSASB aktualisiert wurde, haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

Mitschnitte von der heutigen Sitzung der Fachausschusses Finanzberichterstattung des DRSC

16.05.2023

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat am 16. Mai 2023 per Videokonferenz getagt. Von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 17. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Entwurf IASB/ED/2023/2 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)
  • E-DRÄS 13 Änderungen des DRS 20 'Konzernlagebericht' und Änderungen des DRS 21 'Kapitalflussrechnung' — Stand der Rückmeldungen

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Lehrmaterial zur Anwendung des IFRS für KMU auf klimabezogene Aspekte

16.05.2023

Die IFRS-Stiftung hat eine Publikation herausgegeben, die zeigt, wie die bestehenden Vorschriften im IFRS für KMU Unternehmen dazu verpflichten, klimabezogene Aspekte zu berücksichtigen, wenn deren Auswirkungen für den Jahresabschluss wesentlich sind.

Die Veröffentlichung basiert auf ähnlichem Lehrmaterial zu den vollen IFRS, das von der IFRS-Stiftung im November 2020 veröffentlicht wurde, und berücksichtigt auch die Rückmeldungen, die zum Entwurf IASB/ED/2022/1 Dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards vom September 2022 eingegangen sind.

Die Publikation besteht im Wesentlichen aus einer nicht abschließenden Liste von Beispielen, die veranschaulicht, wann die der IFRS für Unternehmen dazu verpflichten kannn, bei der Anwendung der Prinzipien einer Reihe von Abschnitten die Auswirkungen von klimabezogenen Aspekten zu berücksichtigen.

Die Beispiele in der Liste beziehen sich auf die folgenden Abschnitte:

  • Abschnitt 3 Darstellung des Abschlusses
  • Abschnitt 8 Anhang zum Abschluss
  • Abschnitt 11 Grundlegende Finanzinstrumente
  • Abschnitt 17 Sachanlagen und Abschnitt 18 Immaterielle Vermögenswerte mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts
  • Abschnitt 21 Rückstellungen und Eventualposten
  • Abschnitt 27 Wertminderung von Vermögenswerten
  • Abschnitt 29 Ertragsteuern

In der Publikation wird auch darauf hingewiesen, dass Abschnitt 3 zusätzlich zu den in der Tabelle aufgeführten spezifischen Vorschriften einige übergreifende Vorschriften enthält, die bei der Erwägung klimabezogener Aspekte relevant sein können.

Die Publikation Effects of climate-related matters on financial statements prepared in accordance with the 'IFRS for SMEs' Accounting Standard ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

Zusammenfassung der Ergebnisse von der jüngsten Sitzung des Kapitalmarktbeirats

16.05.2023

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am 9. März 2023 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) in hybridem Format getagt. Ein Bericht mit den Ergebnissen von der Sitzung wurde jetzt auf der Internetseite der IFRS-Stiftung veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Aktueller Stand der Arbeiten des IASB
  • Aktueller Stand der Arbeiten des ISSB
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode

Der Bericht von der Sitzung ist auf der Internetseite der IFRS-Stiftung verfügbar.

Die nächste CMAC-Sitzung ist als gemeinsame Sitzung mit dem globalen Erstellerforum für den 15. und 16. Juni 2023 angesetzt.

Webcast zum Projekt zu Bilanzierung nach der Equity-Methode

16.05.2023

Nach seiner jüngsten Entscheidung, das Projekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode von der Forschungsagenda in das Standardsetzungsprogramm zu verschieben, hat der IASB einen Webcast veröffentlicht, der einige Hintergrundinformationen zu diesem Projekt enthält.

Der Webcast bietet Einblicke in die Zielsetzung und den Ansatz des Projekts, die vorläufigen Entscheidungen des IASB und die nächsten Schritte im Projekt.

Der Webcast (ca. 12 Minuten) steht Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.

Zusammenfassung des Agendapapiers für die ISSB-Sitzung diese Woche

15.05.2023

Der ISSB wird am 18. Mai 2023 in London tagen. Wir haben eine deutschsprachig Zusammenfassung des Agendapapiers für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestattet, die Entscheidungsfindung des ISSB besser zu verfolgen. Bei dem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der ISSB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Das folgende Thema soll erörtert werden:

Pflege der SASB-Standards: In dieser Sitzung bittet der Stab den ISSB um die Ratifizierung von Folgeänderungen an den SASB-Standards im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von IFRS S2 Klimabezogene Angaben. Der Stab wird den ISSB auch bitten, zu bestätigen, dass er die geltenden Vorschriften des Konsultationsprozesses zur Veröffentlichung der klimabezogenen Änderungen der SASB-Standards eingehalten hat.

Die detaillierte Zusammenfassung des Agendapapiers für die Sitzung finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

Ergebnisse der Aprilsitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung

15.05.2023

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat am 17. April 2023 per Videokonferenz getagt. Von der Sitzung steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

Während des öffentlichen Teils seiner 16. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Gesetz für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union
  • Interpretationsaktivitäten
  • Entwurf IASB/ED/2023/2 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)
  • Aktueller Stand des IASB-Projekts zu primären Abschlussbestandteilen

Deb Ergebnisbericht von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Mai 2023

12.05.2023

Der IASB wird vom 22. bis 24. Mai 2023 in seinen Räumen in London tagen und zehn Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Aktueller Stand des Arbeitsprogramm des IASB
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
  • Lageberichterstattung
  • Dynamisches Risikomanagement
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier.

ISSB veröffentlicht Entwurf einer Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards

11.05.2023

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat heute einen Entwurf 'Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und Aktualisierung der SASB-Standards-Taxonomie' veröffentlicht. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 9. August 2023 erbeten.

 

Hintergrund

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die vom Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) entwickelten Standards geerbt und ist nun für deren Pflege und Weiterentwicklung verantwortlich.

Eine kleine Teilmenge der SASB-Standards enthält Verweise auf Gesetze und Vorschriften bestimmter Rechtskreise, die möglicherweise weltweit nicht anwendbar sind, zu regionalen Verzerrungen führen, die Anwendungskosten erhöhen und die Vergleichbarkeit und den Entscheidungsnutzen der resultierenden Angaben verringern. Daher arbeitet der ISSB an der Entwicklung einer Methodik zur Verbesserung des Inhalts der SASB-Standards, um die SASB-Standards international anwendbarer und unabhängig von Rechnungslegungsvorschriften zu machen, ohne die Zielsetzung oder die zugrundeliegenden Konzepte eines bestimmten Angabethemas oder einer Kennzahl zu verändern.

 

Vorgeschlagene Methodik

Der ISSB bittet um Stellungnahmen zu den Vorschlägen im Entwurf ED/ISSB/2023/1 Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards und Aktualisierung der SASB-Standards-Taxonomie.

Anwendungsbereich Der vorgeschlagene Anwendungsbereich der im Entwurf beschriebenen Methodik umfasst alle SASB-Standards, die mit der Veröffentlichung von IFRS S2 Klimabezogene Angaben nicht geändert werden (nicht-klimabezogene SASB-Standards).
Zielsetzung Die in dem Entwurf vorgeschlagene Methodik zielt darauf ab, die internationale Anwendbarkeit der SASB-Standards zu verbessern, ohne die Struktur oder die ursprüngliche Absicht des Inhalts wesentlich zu verändern. Die vorgeschlagene Methodik soll auch sicherstellen, dass die Änderungen den Entscheidungsnutzen der SASB-Standards für Adressaten der allgemeine Finanzberichterstattung erhalten und die Kosten der Anwendung für Ersteller nicht erhöhen.
Überarbeitungsansätze
In absteigender Reihenfolge würden Änderungen an den nicht-klimabezogenen SASB-Standards nach den folgenden Überarbeitungsansätzen vorgenommen werden:
  • Ansatz 1 — Ersetzung verfügbarer international anwendbarer Verweise auf Standards, Definitionen oder Berechnungsmethoden, um rechtskreisspezifische Verweise zu ersetzen;
  • Ansatz 2 — Zurverfügungstellung von allgemeineren Definitionen für Standards, Definitionen oder Berechnungsmethoden, um rechtskreisspezifische Verweise zu ersetzen;
  • Ansatz 3 — Übernahme allgemeinerer Rechtskreisverweise, um Ersteller in die Lage zu versetzen, anwendbare Gesetze, Vorschriften, Methoden oder Leitlinien des eigenen Rechtskreises zu verwenden, um rechtskreisspezifische Verweise zu ersetzen;
  • Ansatz 4 — Streichung von Angaben, die für die internationale Anwendung schlecht geeignet sind oder für die es außerhalb bestimmter Rechtskreise keine internationalen Entsprechungen gibt; und
  • Ansatz 5 — Streichung und Ersetzung rechtskreisspezifischer Metriken, wenn ein relevanter Ersatz identifiziert werden kann, um die Integrität des Angabethemas zu erhalten, wobei die Absicht der ursprünglichen Metrik so weit wie möglich auf der Grundlage von Forschungsergebnissen angeglichen wird, um die Bedürfnisse der Adressaten der allgemeine Finanzberichterstattung zu erfüllen.
Aktualisierung der SASB-Standards-Taxonomie Um die vorgeschlagene Methodik zur Verbesserung der internationalen Anwendbarkeit der SASB-Standards widerzuspiegeln, wird vorgeschlagen, die Taxonomie der SASB-Standards zu ändern, Taxonomiekonzepte zu entfernen oder hinzuzufügen, um sie an die vorgeschlagenen Änderungen der SASB-Standards anzupassen.

    Im Entwurf wird darauf hingewiesen, dass er sich speziell auf eine erste Phase eng umrissener Arbeiten zur Änderung der SASB-Standards in Übereinstimmung mit der vorgeschlagenen Methodik konzentriert, um deren internationale Anwendbarkeit zu verbessern. In den folgenden Phasen wird der ISSB weitere Verbesserungen der SASB-Standards in Betracht ziehen, um ihre Entscheidungsnützlichkeit zu verbessern, ihre Kosteneffizienz für Ersteller abzuwägen und ihre internationale Relevanz sicherzustellen.

    Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 9. August 2023 erbeten.

     

    Weiterführende Informationen

    Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung und auf IAS Plus zur Verfügung:

     

    Correction list for hyphenation

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