EFRAG-Stellungnahme zur Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

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01.11.2023

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 Stellung genommen.

In der Stellungnahme stellt EFRAG fest, dass die Vorschriften in IFRS 15 im Allgemeinen wie beabsichtigt funktionieren.

Dennoch identifiziert EFRAG einige Anwendungsherausforderungen, die vom IASB im Rahmen dieses Projekts weiter geprüft werden sollten:

  • Herausforderungen bei der Bestimmung, ob eine Berichtseinheit ein Prinzipal oder ein Agent ist;
  • Herausforderungen bei der Bilanzierung von Verträgen, die Lizenzen beinhalten;
  • Herausforderungen bei der Anwendung der Vorschriften von IFRS 15 zusammen mit den Vorschriften von IFRS 3, IFRS 16, IFRS 10 und IFRS 11;
  • Herausforderungen bei der Identifizierung von Erfüllungspflichten im Zusammenhang mit Verträgen mit Vorabzahlungen, Vorproduktionsleistungen und Verträgen, die Lizenzen beinhalten; und
  • Herausforderungen bei der Bestimmung des Transaktionspreises im Hinblick auf die Vorschriften für die Schätzung variabler Gegenleistungen und die Behandlung "negativer" Erlöse.

Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG. Wie die auf den Stellungnahmeentwurf von EFRAG eingegangenen Rückmeldungen in der endgültigen Stellungnahme berücksichtigt wurden, ist hier dargestellt.

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