Übernahme von Änderungen an IAS 12

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09.11.2023

Die Europäische Union hat die Änderung 'Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Änderungen an IAS 12)', die der IASB im Mai 2023 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa übernommen.

Der IASB hat die Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern herausgegeben, um eine vorübergehende Ausnahme von den Vorschriften für aktive und passive latente Steuern im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten Säule zu gewähren.

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 9. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

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